VfR-Schal geraubt: Sechs Monate Haft auf Bewährung
Gericht verurteilt Ultra-Fußballfan – Angeklagter entschuldigt sich mehrmals für den Übergriff im Februar
- Wegen Raubs in einem minderschweren Fall hat das Amtsgericht Aalen unter Vorsitz von Richter Martin Reuff einen 33-jährigen Ultra-Fußballfan aus Regensburg zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte hatte am 25. Februar 2017 am Rande des Fußballspiels zwischen dem VfR Aalen und Jahn Regensburg einem VfRAnhänger den Schal geraubt.
Zum Tathergang war zu erfahren, dass sich der 33-jährige Regensburger zusammen mit zehn bis zwölf anderen Ultras aus Regensburg in einem Bistro in Aalen aufgehalten hat. Die Gruppe war nur zehn Minuten im Stadion und hat anschließend in der Gaststätte gefeiert.
Der Angeklagte entdeckte auf der anderen Straßenseite einen 18-jährigen VfR-Anhänger, der extra, um den Regensburger Ultras aus dem Weg zu gehen, die Straßenseite gewechselt hatte.
Doch dies nützte nichts, denn der Angeklagte ging auf ihn zu und riss ihm den VfR-Schal weg. Dabei ist es auch zu einem Körperkontakt gekommen. Unmittelbar nach der Tat hat der Geschädigte gegenüber zwei Polizisten zu Protokoll gegeben, dass er an der Schulter gepackt worden sei und die Worte „verpiss dich“gefallen seien.
Alles ganz schnell gegangen
Bei der Verhandlung selber konnte sich der als Zeuge geladene Geschädigte, ein 18-Jähriger Aalener, nicht mehr genau daran erinnern, ob es zu einem heftigen oder eher leichten Körperkontakt gekommen war. Es sei alles sehr schnell gegangen und er sei geschockt gewesen. Auf jeden Fall habe es einen Körperkontakt gegeben.
Der Angeklagte selber räumte die Tat ein und bat den Geschädigten mehrmals um Entschuldigung. Zum Tathergang selbst stellte er fest, dass er den Schal entwendet habe. Er sei jedoch unter Alkoholeinfluss gestanden. Auf die Frage von Richter Reuff, ob mit Bier oder mit Schnaps, sagte der 33-jährige Regensburger „mit Bier und Schnaps“.
Was mit dem Schal nach der Tat geschehen ist, war nicht eindeutig zu klären. Der Angeklagte gab an, den Schal weggeworfen zu haben, während der Aussage eines Polizisten zufolge, der Schal in der Regensburger Gruppe weitergereicht wurde. Auch gab es den Vorwurf, dass der Angeklagte der Rädelsführer der Ultras sei. Dies bestritten dieser und sein Anwalt Joachim Ebert jedoch. Der Angeklagte sei lediglich ein normales Mitglied der Gruppe.
Ebert gab zu bedenken, dass sein Mandant bisher nicht straffällig geworden und auch noch nie mit einem Stadionverbot belegt worden sei. Seiner Ansicht nach sei der Körperkontakt nicht erwiesen, so dass es sich lediglich um einen Diebstahl handele. Sollte das Gericht dennoch zur Auffassung kommen, dass es sich um Raub handele, sei allenfalls die Mindeststrafe von sechs Monaten anzusetzen. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine achtmonatige Haftstrafe.
Laut Richter eindeutiger Raub
Nach Ansicht von Richter Martin Reuff handelte es sich eindeutig um Raub, die Heftigkeit des Körperkontakts sei dabei nicht ausschlaggebend.
Das Urteil lautete dann auf sechs Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte 2500 Euro an den Hilfsverein des Amtsgerichts Aalen zahlen. Aufgrund seines geringen Einkommens wurde dem 33-jährigen Regensburger eine Ratenzahlung in Höhe von monatlich 100 Euro zugestanden.