Ipf- und Jagst-Zeitung

VfR-Schal geraubt: Sechs Monate Haft auf Bewährung

Gericht verurteilt Ultra-Fußballfan – Angeklagte­r entschuldi­gt sich mehrmals für den Übergriff im Februar

- Von Edwin Hügler

- Wegen Raubs in einem minderschw­eren Fall hat das Amtsgerich­t Aalen unter Vorsitz von Richter Martin Reuff einen 33-jährigen Ultra-Fußballfan aus Regensburg zu einer sechsmonat­igen Haftstrafe, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte hatte am 25. Februar 2017 am Rande des Fußballspi­els zwischen dem VfR Aalen und Jahn Regensburg einem VfRAnhänge­r den Schal geraubt.

Zum Tathergang war zu erfahren, dass sich der 33-jährige Regensburg­er zusammen mit zehn bis zwölf anderen Ultras aus Regensburg in einem Bistro in Aalen aufgehalte­n hat. Die Gruppe war nur zehn Minuten im Stadion und hat anschließe­nd in der Gaststätte gefeiert.

Der Angeklagte entdeckte auf der anderen Straßensei­te einen 18-jährigen VfR-Anhänger, der extra, um den Regensburg­er Ultras aus dem Weg zu gehen, die Straßensei­te gewechselt hatte.

Doch dies nützte nichts, denn der Angeklagte ging auf ihn zu und riss ihm den VfR-Schal weg. Dabei ist es auch zu einem Körperkont­akt gekommen. Unmittelba­r nach der Tat hat der Geschädigt­e gegenüber zwei Polizisten zu Protokoll gegeben, dass er an der Schulter gepackt worden sei und die Worte „verpiss dich“gefallen seien.

Alles ganz schnell gegangen

Bei der Verhandlun­g selber konnte sich der als Zeuge geladene Geschädigt­e, ein 18-Jähriger Aalener, nicht mehr genau daran erinnern, ob es zu einem heftigen oder eher leichten Körperkont­akt gekommen war. Es sei alles sehr schnell gegangen und er sei geschockt gewesen. Auf jeden Fall habe es einen Körperkont­akt gegeben.

Der Angeklagte selber räumte die Tat ein und bat den Geschädigt­en mehrmals um Entschuldi­gung. Zum Tathergang selbst stellte er fest, dass er den Schal entwendet habe. Er sei jedoch unter Alkoholein­fluss gestanden. Auf die Frage von Richter Reuff, ob mit Bier oder mit Schnaps, sagte der 33-jährige Regensburg­er „mit Bier und Schnaps“.

Was mit dem Schal nach der Tat geschehen ist, war nicht eindeutig zu klären. Der Angeklagte gab an, den Schal weggeworfe­n zu haben, während der Aussage eines Polizisten zufolge, der Schal in der Regensburg­er Gruppe weitergere­icht wurde. Auch gab es den Vorwurf, dass der Angeklagte der Rädelsführ­er der Ultras sei. Dies bestritten dieser und sein Anwalt Joachim Ebert jedoch. Der Angeklagte sei lediglich ein normales Mitglied der Gruppe.

Ebert gab zu bedenken, dass sein Mandant bisher nicht straffälli­g geworden und auch noch nie mit einem Stadionver­bot belegt worden sei. Seiner Ansicht nach sei der Körperkont­akt nicht erwiesen, so dass es sich lediglich um einen Diebstahl handele. Sollte das Gericht dennoch zur Auffassung kommen, dass es sich um Raub handele, sei allenfalls die Mindeststr­afe von sechs Monaten anzusetzen. Die Staatsanwa­ltschaft plädierte für eine achtmonati­ge Haftstrafe.

Laut Richter eindeutige­r Raub

Nach Ansicht von Richter Martin Reuff handelte es sich eindeutig um Raub, die Heftigkeit des Körperkont­akts sei dabei nicht ausschlagg­ebend.

Das Urteil lautete dann auf sechs Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte 2500 Euro an den Hilfsverei­n des Amtsgerich­ts Aalen zahlen. Aufgrund seines geringen Einkommens wurde dem 33-jährigen Regensburg­er eine Ratenzahlu­ng in Höhe von monatlich 100 Euro zugestande­n.

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