Ersthelfer am Unglücksort müssen keine Fehler fürchten
Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet, Eigenschutz geht aber immer vor – Was konkret zu tun ist
(dpa) - Die Kaffeetasse in der einen Hand, das Smartphone in der anderen. Mit ein paar Tippern ist das Ziel ins Navi eingegeben. Unter Berücksichtigung aktueller Verkehrsdaten berechnet das Navi die optimale Abfahrtszeit. Ganz bequem am Küchentisch. Die App sagt an, ob die Zeit für eine zweite Tasse reicht. Solche Apps auf Smartphones und in Autos unterstützen Menschen immer mehr im Alltag. Doch das ist nur eine Zwischenlösung.
Sie können einen Parkplatz oder eine Tankstelle finden, beim ferngesteuerten Einparken helfen oder schnell einen Pannendienst rufen. Auch der Zustand moderner Autos lässt sich über Apps abfragen, etwa der Tankfüllstand oder der Ladestand bei Elektrofahrzeugen oder gar der Standort. Hilfreich sind außerdem Apps für Navigation mit Verkehrsflussanzeige, fürs elektronische Fahrtenbuch bei Geschäftswagen oder für Musikstreaming. So nutzt beispielsweise der neue Audi A8 eine App auf dem Smartphone als eine Art Fernsteuerung. Mit dem AI-Remote-Garagenpilot steuert er selbsttätig in eine Parklücke oder Garage und wieder heraus. Bosch und Mercedes arbeiten an einem ähnlichen System zum vollautomatisierten Einparken. Beim aktuellen BMW 5er lassen sich freie Parkplätze am Straßenrand und im Parkhaus mit dem On-Street Parking Service in Echtzeit finden, bei Mercedes, Toyota und Lexus zumindest in Parkhäusern. Doch nicht alle Apps sind sinnvoll oder erlaubt. Wer auf seinem Smartphone eine Blitzer-App installiert hat, riskiert ein Bußgeld.
„Apps im Fahrzeug müssen Kunden einen echten Mehrwert bieten – und dabei einfach und komfortabel zu bedienen sein“, sagt Sajjad Khan,
(dpa) - Bei einem Unfall ist rasche Hilfe oft lebenswichtig. Jeder Autofahrer kann dabei an eine Unfallstelle kommen und als Ersthelfer gefordert sein. Was vom Absichern bis zur Ersten Hilfe zu tun ist – ein Überblick:
„Anhalten“– das ist das Wichtigste für Autofahrer, wenn sie an eine ungesicherte Unfallstelle kommen, sagt Stefan Osche vom Deutschen Roten Kreuz (DRK). Dazu sind sie auch verpflichtet. „Ich mache mich ansonsten wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.“Die Pflicht entfällt nur, wenn sie nicht zumutbar ist. Etwa, wenn man sich dazu in Lebensgefahr begeben muss.
„Zumutbar ist jedoch immer, dass Rettungsdienst und Polizei informiert werden“, sagt Rechtsanwalt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Bei unterlassener Hilfeleistung drohen Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot Leiter Digital Fahrzeuge und Mobilität bei der Daimler AG. Idealerweise bekommt der Fahrer Informationen nur dann, wenn sie für ihn relevant sind. Das können Hinweise auf Spritpreise und Tankstellen sein, wenn der Tank sich der Reserve nähert. Idealerweise erscheint die Meldung proaktiv durch die App – ohne Zutun und schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Für Ersthelfer gilt ein Dreisatz: Unfallstelle sichern, Überblick verschaffen und Notruf absetzen. Erst dann sollten sie mit der Ersten Hilfe beginnen. Diese Reihenfolge ist nötig, um sowohl andere als auch sich selbst zu schützen, sagt Dötsch. Eigenschutz geht aber immer vor, ergänzt Osche. „Man sollte sich nicht selbst in Gefahr bringen.“
Immer die Warnweste anziehen
Beim Sichern der Unfallstelle gilt: „Warnwesten anziehen und das Warndreieck aufstellen.“Wer nicht unmittelbar hilft, bringt sich hinter der Leitplanke oder abseits der Straße in Sicherheit. Sind mehrere Menschen vor Ort, können sie sich für die Hilfe aufteilen. „Dabei den Menschen konkret sagen, was sie machen sollen. Denn viele sind in solchen Situationen unsicher“, erklärt Osche. Einfach gezielt andere auffordern, zu helfen. Etwa zunächst jemanden bitten, das Warndreieck aufzustellen und dann mit Handzeichen hinter der Leitplanke auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen.
Dann verschaffen sich Helfer einen Überblick: Gibt es Verletzte? Wie viele? Wie schwer? „Es ist ganz schwierig für einen Laien zu beurteilen, wann kein Rettungsdienst benötigt wird“, sagt Osche. Deshalb sei es im Zweifel immer besser, den Rettungswagen zu alarmieren, wenn man den Eindruck hat, dass etwas nicht stimmt. Wichtig ist ferner, den Ort des Unfalls nennen zu können. Wo genau ist die Unfallstelle? Und in welcher Fahrtrichtung? Zwischen welchen Anschlussstellen? „Je genauer ich weiß, wo ich mich befinde, desto schneller kann Hilfe kommen.“Hilfreich: Notruf-Apps fürs Handy, aber auch die Standortabfrage bei Google Maps. Der Notruf geht dann an die 112.
Ist all das getan, folgt die Erste Hilfe. Ihre Kenntnisse dazu frischen Autofahrer am besten alle zwei bis drei Jahre in einem Kurs auf. Der dauert in der Regel rund neun Stunden Autos sieht Dieter May, Leiter digitale Dienste bei BMW, nicht. „Nur die Integration der Apps unterscheidet sich zwischen Smartphones und Autos, die Funktionalität bleibt gleich“, sagt May. Hantieren und Tippen auf den Apps werden aber demnächst der Vergangenheit angehören. „Apps werden bald durch Sprachsteuerung und kostet 30 bis 35 Euro. Angst vor Fehlern müssen Ersthelfer am Unfallort nicht haben: „Der einzige Fehler, den ich machen kann, ist, nichts zu machen“, sagt Osche. „Einfach so gut wie möglich helfen.“Es seien keine Konsequenzen zu befürchten, wenn dabei Fehler passieren sollten oder etwa Kleidung des Opfers beschädigt wird. „Ich habe dann ohne Verschulden gehandelt, was Voraussetzung für eine Schmerzensgeldpflicht wäre“, sagt Dötsch.
Wenn Ersthelfer selbst verletzt werden, Kleidung zerreißt oder das Auto bei der Absicherung zu Schaden kommt, lässt sich das geltend machen. „Jeder Nothelfer ist für eigene Sach- und Körperschäden automatisch gesetzlich unfallversichert“, so Dötsch.
Unterstützung anbieten
Ist an einer Unfallstelle bereits professionelle Hilfe vor Ort und wird man nicht als Zeuge benötigt, besteht kein Handlungsbedarf. Ist der Rettungsdienst noch nicht da, ist es immer angebracht, anderen Ersthelfern Unterstützung anzubieten.
Immer wieder behindern Gaffer an Unfallstellen die Rettungsarbeiten. „Das ist über die letzten Jahre vor allem durch die hohe Verbreitung von Smartphones mit Fotofunktion immer mehr zum Problem geworden“, sagt Silvia Darmstädter vom Deutschen Feuerwehrverband. Ein kurzer Seitenblick oder ein „Schau mal!“zum Beifahrer sei verständlich und könne auch Ausdruck von Mitgefühl sein. Aber wer fotografiert, filmt und dazu gar anhält, kann sich strafbar machen, wenn die Rettungsarbeiten behindert werden.
Das Hauptinteresse muss immer dem Verkehr gelten. „Die Aufmerksamkeit darf nie so weit abschweifen, dass das meine Fahrweise beeinträchtigt“, so Darmstädter. Das führe nämlich schlimmstenfalls zu Folgeunfällen. Damit es nicht so weit kommt, sollten sich Autofahrer immer in die Situation des Verletzten versetzen und sich fragen: Möchte ich, dass ich selbst in einer solchen Lage fotografiert werde?