Ex-Vorsitzender von Sozialverein verurteilt
Strafe von zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt
- Das Schöffengericht Aalen unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff hat einen ehemaligen Vorsitzenden des inzwischen insolventen Sozialvereins „Kinder von der Straße e.V.“wegen Untreue in 22 Fällen mit einem Gesamtschaden von 8605 Euro zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Der Mann habe von 2008 an für den Verein Fußballspiele organisiert und Spendengelder gesammelt. Ziel war es, Kindern aus sozial schwachen Verhältnissen zu helfen. Doch bereits in den Jahren 2010 und 2011 seien von den Kassenprüfern Unregelmäßigkeiten in der Vereinskasse festgestellt worden. 2015 habe der Angeklagte in erheblichem Maße Geld vom Vereinskonto abgehoben.
In der Anklage war ihm daher Untreue in 42 Fällen vorgeworfen worden. Zwischen dem ersten Verhandlungstag am 12. Oktober und dem jetzigen Prozess sind Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier drei Schriftstücke vom Verteidiger des Angeklagten mit einem Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise und zum Strafmaß zugegangen. Staudenmaier schlug dementsprechend vor, das Verfahren in 20 Fällen mit Barabhebungen von unter 200 Euro einzustellen. Übrig blieben 22 Fälle von Untreue. Er beantragte einen Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Gesamtbewährungszeit von drei Jahren. Außerdem solle der ehemalige Vorsitzende 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation spenden.
Rechtsanwalt Bäumel erklärte, dass sein Mandant vom Prozess sehr mitgenommen und daher, auch um sich selbst zu schützen, nicht persönlich anwesend sei. Die Untreue in 22 Fällen werde vom Angeklagten nicht bestritten.
Spende an Kreisjugendring Ostalb
Nach einer kurzen Beratungspause folgte das Schöffengericht mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die 1000-Euro-Spende mit monatlichen Raten von 50 Euro soll der Verurteilte an den Kreisjugendring Ostalb entrichten. Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Richter Martin Reuff erklärte, dass die Schadenssumme von 8605 Euro nicht vom Staat eingezogen werde.