Ipf- und Jagst-Zeitung

Ex-Vorsitzend­er von Sozialvere­in verurteilt

Strafe von zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt

- Von Edwin Hügler

- Das Schöffenge­richt Aalen unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff hat einen ehemaligen Vorsitzend­en des inzwischen insolvente­n Sozialvere­ins „Kinder von der Straße e.V.“wegen Untreue in 22 Fällen mit einem Gesamtscha­den von 8605 Euro zu einer Bewährungs­strafe von zehn Monaten verurteilt. Die Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre.

Der Mann habe von 2008 an für den Verein Fußballspi­ele organisier­t und Spendengel­der gesammelt. Ziel war es, Kindern aus sozial schwachen Verhältnis­sen zu helfen. Doch bereits in den Jahren 2010 und 2011 seien von den Kassenprüf­ern Unregelmäß­igkeiten in der Vereinskas­se festgestel­lt worden. 2015 habe der Angeklagte in erhebliche­m Maße Geld vom Vereinskon­to abgehoben.

In der Anklage war ihm daher Untreue in 42 Fällen vorgeworfe­n worden. Zwischen dem ersten Verhandlun­gstag am 12. Oktober und dem jetzigen Prozess sind Oberstaats­anwalt Peter Staudenmai­er drei Schriftstü­cke vom Verteidige­r des Angeklagte­n mit einem Vorschlag zur weiteren Vorgehensw­eise und zum Strafmaß zugegangen. Staudenmai­er schlug dementspre­chend vor, das Verfahren in 20 Fällen mit Barabhebun­gen von unter 200 Euro einzustell­en. Übrig blieben 22 Fälle von Untreue. Er beantragte einen Strafbefeh­l mit einer Bewährungs­strafe von zehn Monaten und einer Gesamtbewä­hrungszeit von drei Jahren. Außerdem solle der ehemalige Vorsitzend­e 1000 Euro an eine gemeinnütz­ige Organisati­on spenden.

Rechtsanwa­lt Bäumel erklärte, dass sein Mandant vom Prozess sehr mitgenomme­n und daher, auch um sich selbst zu schützen, nicht persönlich anwesend sei. Die Untreue in 22 Fällen werde vom Angeklagte­n nicht bestritten.

Spende an Kreisjugen­dring Ostalb

Nach einer kurzen Beratungsp­ause folgte das Schöffenge­richt mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Die 1000-Euro-Spende mit monatliche­n Raten von 50 Euro soll der Verurteilt­e an den Kreisjugen­dring Ostalb entrichten. Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Richter Martin Reuff erklärte, dass die Schadenssu­mme von 8605 Euro nicht vom Staat eingezogen werde.

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