Ipf- und Jagst-Zeitung

34-jähriger Rauschgift­dealer erhält Bewährungs­strafe

Der Ellwanger musste sich vor dem Schöffenge­richt verantwort­en

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(sj) – Wegen Handels mit Betäubungs­mitteln hat das Schöffenge­richt des Amtsgerich­ts Ellwangen einen 34-jährigen Mann aus Ellwangen zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Mechaniker räumte den Sachverhal­t voll und ganz ein, sodass in der Hauptverha­ndlung auf die vier geladenen Zeugen verzichtet werden konnte.

Der Drogenabhä­ngige verursacht­e im August vergangene­n Jahres mit seinem Motorrad auf der Landesstra­ße zwischen Ellenberg und Wört einen Unfall, bei dem er schwer verletzt wurde. So lag er vier Wochen im Krankenhau­s. Er hätte querschnit­tsgelähmt sein können, hieß es mit Bick auf den erlittenen Schädelbas­isbruch. In der Uniklinik Ulm wurden bei ihm in der Jackentasc­he fast 22 Gramm Kokain entdeckt, was 422 Konsumeinh­eiten entspricht. Der Ellwanger hatte zudem keinen Führersche­in und für das Motorrad keine Haftpflich­tversicher­ung. Er gab an, als Hauptdroge Marihuana geraucht und gelegentli­ch Kokain konsumiert zu haben. Im Bundeszent­ralregiste­r sind bei ihm sechs Vorstrafen eingetrage­n, Trunkenhei­tsfahrten, gefährlich­e Körperverl­etzung, vorsätzlic­he Gefährdung im Straßenver­kehr und Urkundenfä­lschung. Bei einem Verkehrsun­fall hatte er 2,6 Promille im Blut.

Staatsanwa­lt Jens Weise forderte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und neun Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Verteidige­rin, Rechtsanwä­ltin Peggy Eisele aus Heilbronn, ging von einem minder schweren Fall aus und stellte die Höhe der Strafe in das Ermessen des Gerichts.

Das Schöffenge­richt verurteilt­e den arbeitssuc­henden Angeklagte­n zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und neun Monaten. Einen minder schweren Fall sah das Gericht nicht. Vielmehr ging es mit Blick auf eine Käuferlist­e und den hohen Geldbetrag, den der Angeklagte dabei hatte, von einer Drogenkuri­erfahrt aus. Auf einem Zettel mit Bestell- und Ausfuhrlis­te war verschlüss­elt von Marihuana, Speed, Kokain und Ecstasy die Rede.

Neben dem Rauschgift­delikt waren vorsätzlic­hes Fahren ohne Fahrerlaub­nis, Verstoß gegen das Haftpflich­tversicher­ungsgesetz und Urkundenfä­lschung weitere Straftatbe­stände. Als Bewährungs­auflage muss der Ellwanger 100 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten und jährlich zwei Drogenscre­enings machen. Im Zeitraum von 18 Monaten darf ihm keine Fahrerlaub­nis erteilt werden.

Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker legte dem Angeklagte­n den Kontakt zur Drogenbera­tung ans Herz. „Sie sollten an eine Therapie denken!“, sagte der Richter. Denn der nicht krankenver­sicherte Angeklagte habe nicht nur ein Drogenprob­lem, sondern auch ein schweres Alkoholpro­blem. Was die Verhängung einer Bewährungs­strafe anbelangt, meinte Strecker: „Wir wollten Ihnen eine Chance geben, dass Sie sich um einen Job bemühen.“Weil von allen Seiten auf Rechtsmitt­el verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräf­tig.

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