34-jähriger Rauschgiftdealer erhält Bewährungsstrafe
Der Ellwanger musste sich vor dem Schöffengericht verantworten
(sj) – Wegen Handels mit Betäubungsmitteln hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Ellwangen einen 34-jährigen Mann aus Ellwangen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Mechaniker räumte den Sachverhalt voll und ganz ein, sodass in der Hauptverhandlung auf die vier geladenen Zeugen verzichtet werden konnte.
Der Drogenabhängige verursachte im August vergangenen Jahres mit seinem Motorrad auf der Landesstraße zwischen Ellenberg und Wört einen Unfall, bei dem er schwer verletzt wurde. So lag er vier Wochen im Krankenhaus. Er hätte querschnittsgelähmt sein können, hieß es mit Bick auf den erlittenen Schädelbasisbruch. In der Uniklinik Ulm wurden bei ihm in der Jackentasche fast 22 Gramm Kokain entdeckt, was 422 Konsumeinheiten entspricht. Der Ellwanger hatte zudem keinen Führerschein und für das Motorrad keine Haftpflichtversicherung. Er gab an, als Hauptdroge Marihuana geraucht und gelegentlich Kokain konsumiert zu haben. Im Bundeszentralregister sind bei ihm sechs Vorstrafen eingetragen, Trunkenheitsfahrten, gefährliche Körperverletzung, vorsätzliche Gefährdung im Straßenverkehr und Urkundenfälschung. Bei einem Verkehrsunfall hatte er 2,6 Promille im Blut.
Staatsanwalt Jens Weise forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Peggy Eisele aus Heilbronn, ging von einem minder schweren Fall aus und stellte die Höhe der Strafe in das Ermessen des Gerichts.
Das Schöffengericht verurteilte den arbeitssuchenden Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Einen minder schweren Fall sah das Gericht nicht. Vielmehr ging es mit Blick auf eine Käuferliste und den hohen Geldbetrag, den der Angeklagte dabei hatte, von einer Drogenkurierfahrt aus. Auf einem Zettel mit Bestell- und Ausfuhrliste war verschlüsselt von Marihuana, Speed, Kokain und Ecstasy die Rede.
Neben dem Rauschgiftdelikt waren vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung weitere Straftatbestände. Als Bewährungsauflage muss der Ellwanger 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und jährlich zwei Drogenscreenings machen. Im Zeitraum von 18 Monaten darf ihm keine Fahrerlaubnis erteilt werden.
Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker legte dem Angeklagten den Kontakt zur Drogenberatung ans Herz. „Sie sollten an eine Therapie denken!“, sagte der Richter. Denn der nicht krankenversicherte Angeklagte habe nicht nur ein Drogenproblem, sondern auch ein schweres Alkoholproblem. Was die Verhängung einer Bewährungsstrafe anbelangt, meinte Strecker: „Wir wollten Ihnen eine Chance geben, dass Sie sich um einen Job bemühen.“Weil von allen Seiten auf Rechtsmittel verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräftig.