Ipf- und Jagst-Zeitung

Diebesband­e muss ins Gefängnis

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(gk) - Am vierten Verhandlun­gstag hat das Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff vier Mitglieder einer Diebesband­e zu unterschie­dlichen Haftstrafe­n ohne Bewährung verurteilt. Der Kopf der Bande, zugleich Vater beziehungs­weise Stiefvater zweier weiterer Bandenmitg­lieder, muss für 3 Jahre und 4 Monate hinter Gitter, die drei anderen Männer erhielten Strafen zwischen 2 Jahren und 6 Monaten und 1 Jahr und 10 Monaten.

Angeklagt hatte die Ellwanger Staatsanwa­ltschaft 7 Fälle. Einbruch in zwei Gartenhütt­en in Wasseralfi­ngen, Aufbruch eines Lastwagens in Unterromba­ch, Diebstahl von Baumateria­l vom Ostertag-Gelände, versuchter Kabeldiebs­tahl vom Hof einer Elektro Firma in Aalen und Aufbrüche von Baucontain­ern in Oberkochen, Hüttlingen und Wasseralfi­ngen. In drei dieser Fälle hat das Gericht die Männer frei gesprochen, da ihre Täterschaf­t nicht zu beweisen war. Das Gericht musste sich zu allen Taten anhand von Zeugenauss­agen und Indizien, wie Telefonübe­rwachung und den verdeckten Einsatz von GPS-Sendern ein Urteil bilden, da sich die Beschuldig­ten zu den Tatvorwürf­en nicht äußerten.

Erster Staatsanwa­lt Humburger hielt die Schuld der Angeklagte­n durch die Auswertung­en der Telefonübe­rwachung und der GPS-Daten der benutzten Autos für bewiesen. Er wies auch darauf hin, dass sich drei der Beschuldig­ten seit mehreren Jahren als Asylbewerb­er beziehungs­weise Schutzsuch­ende in Deutschlan­d aufhalten, auf Kosten der Allgemeinh­eit leben und gleichzeit­ig kriminelle­n Geschäften nachgehen.

Die Pflichtver­teidiger sahen die Tatvorwürf­e auf eher wackeligen Füßen stehen. GPS- Daten von einem Fahrzeug an einem Tatort, so Robert Bäumel, sagten nichts darüber aus, wer in dem Fahrzeug gesessen hat, und was er außerhalb des Fahrzeugs gemacht habe. Er kritisiert­e auch die unsaubere Arbeit der Vernehmung­sbeamten auf dem Aalener Polizeirev­ier und forderte für seinen, nur in zwei Fällen angeklagte­n Mandanten einen Freispruch. Die anderen Verteidige­r argumentie­rten ähnlich, bezweifelt­en vor allem auch die vorgenomme­ne Zuordnung der überwachte­n Handys zu den Tatverdäch­tigen und hielten geringere Strafen, die zur Bewährung auszusetze­n wären, für angemessen. Das Gericht folgte jedoch den Argumenten des Staatsanwa­lts und schickte die vier Männer aus dem Gerichtssa­al direkt wieder in die Justizvoll­zugsanstal­ten.

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