Diebesbande muss ins Gefängnis
(gk) - Am vierten Verhandlungstag hat das Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff vier Mitglieder einer Diebesbande zu unterschiedlichen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Der Kopf der Bande, zugleich Vater beziehungsweise Stiefvater zweier weiterer Bandenmitglieder, muss für 3 Jahre und 4 Monate hinter Gitter, die drei anderen Männer erhielten Strafen zwischen 2 Jahren und 6 Monaten und 1 Jahr und 10 Monaten.
Angeklagt hatte die Ellwanger Staatsanwaltschaft 7 Fälle. Einbruch in zwei Gartenhütten in Wasseralfingen, Aufbruch eines Lastwagens in Unterrombach, Diebstahl von Baumaterial vom Ostertag-Gelände, versuchter Kabeldiebstahl vom Hof einer Elektro Firma in Aalen und Aufbrüche von Baucontainern in Oberkochen, Hüttlingen und Wasseralfingen. In drei dieser Fälle hat das Gericht die Männer frei gesprochen, da ihre Täterschaft nicht zu beweisen war. Das Gericht musste sich zu allen Taten anhand von Zeugenaussagen und Indizien, wie Telefonüberwachung und den verdeckten Einsatz von GPS-Sendern ein Urteil bilden, da sich die Beschuldigten zu den Tatvorwürfen nicht äußerten.
Erster Staatsanwalt Humburger hielt die Schuld der Angeklagten durch die Auswertungen der Telefonüberwachung und der GPS-Daten der benutzten Autos für bewiesen. Er wies auch darauf hin, dass sich drei der Beschuldigten seit mehreren Jahren als Asylbewerber beziehungsweise Schutzsuchende in Deutschland aufhalten, auf Kosten der Allgemeinheit leben und gleichzeitig kriminellen Geschäften nachgehen.
Die Pflichtverteidiger sahen die Tatvorwürfe auf eher wackeligen Füßen stehen. GPS- Daten von einem Fahrzeug an einem Tatort, so Robert Bäumel, sagten nichts darüber aus, wer in dem Fahrzeug gesessen hat, und was er außerhalb des Fahrzeugs gemacht habe. Er kritisierte auch die unsaubere Arbeit der Vernehmungsbeamten auf dem Aalener Polizeirevier und forderte für seinen, nur in zwei Fällen angeklagten Mandanten einen Freispruch. Die anderen Verteidiger argumentierten ähnlich, bezweifelten vor allem auch die vorgenommene Zuordnung der überwachten Handys zu den Tatverdächtigen und hielten geringere Strafen, die zur Bewährung auszusetzen wären, für angemessen. Das Gericht folgte jedoch den Argumenten des Staatsanwalts und schickte die vier Männer aus dem Gerichtssaal direkt wieder in die Justizvollzugsanstalten.