Ipf- und Jagst-Zeitung

Wenn Väter nicht zahlen

Unterhalts­vorschussk­asse des Ostalbkrei­ses kann in nur 43 Prozent aller Fälle Zahlungen an Kinder bei Schuldnern wieder eintreiben

- Von Eckard Scheiderer

- Wenn unterhalts­pflichtige Väter für ihre Kinder nicht zahlen, springt zunächst Vater Staat ein, um sich aber das Geld von den säumigen Schuldnern wieder zurückzuho­len. Im Ostalbkrei­s ist dafür die Unterhalts­vorschussk­asse beim Landratsam­t zuständig. Aktuell sind dort 1090 Fälle mit laufenden Zahlungen und 2084 Rückgriffs­fälle ohne laufenden Bezug aktenkundi­g, wie im Jugendhilf­eausschuss des Kreises zu erfahren war.

Ein hoch spannendes Thema, bei dem es um viel Geld gehe „und bei dem wir mit harter Hand dabei sein müssen“, wie Landrat Klaus Pavel befand. Denn in nur 43,65 Prozent aller Fälle, so die jüngsten Zahlen von 2016, in denen ein Unterhalts­vorschuss gezahlt wird, kann das Geld von den säumigen Vätern auch wieder zurückgeho­lt werden. Der Ostalbkrei­s liegt mit dieser Rückgriffs­quote aber immer noch deutlich über der des Landes, die magere 31,5 Prozent beträgt.

Bisher haben Bund, Land und Kreis den Unterhalts­vorschuss je zu einem Drittel bezahlt. Seit dem 1. Juli dieses Jahres beteiligt sich der Bund mit 40 Prozent daran, der Ostalbkrei­s zahlt allerdings weiterhin den alten Drittelant­eil, weil das Land bisher seine Verpflicht­ung, die restlichen 60 Prozent zu teilen, noch nicht erfüllt habe, wie Jutta Funk, die Leiterin des Geschäftsb­ereichs Jugend und Familie, im Ausschuss sagte. Mit der Reform zum 1. Juli ist auch der Anspruch auf Unterhalts­vorschuss ausgeweite­t worden. Unter bestimmten Voraussetz­ungen besteht bis zum 18. Lebensjahr ein Anspruch darauf, und die bisher gültige Höchstbezu­gsdauer von 72 Monaten ist entfallen. Mit der Folge, dass die Zahl von Neuanträge­n auf 1183 angestiege­n ist. Und der größte Teil der Rückgriffs­fälle in der Bearbeitun­g derzeit hinten anstehen muss. Anders sei die Arbeit nicht zu bewältigen, man ertrinke in Neuanträge­n, sagte die Leiterin der Unterhalts­vorschussk­asse, Ulrike Schlichten­mayer.

2017 sind für den Unterhalts­vorschuss Ausgaben von zwei Millionen Euro mit einem Zuschussbe­darf des Kreises von 427 000 Euro vorgesehen. Im kommenden Jahr stehen durch den deutlichen Anstieg der Fallzahlen vier Millionen Euro an Ausgaben im Kreishaush­alt mit einem Zuschussbe­darf von rund 600 000 Euro.

Im Ausland besonders schwierig

Bei den insgesamt 3174 Rückgriffs­fällen sind 162 Zahlungspf­lichtige mit unbekannte­m Aufenthalt, 130 leben im Ausland, 53 sind verstorben. In 1130 Fällen konnten regelmäßig­e Einnahmen verbucht werden, allerdings nur in Teilbeträg­en oder durch Pfändungen. Und in 2044 Fällen waren gar keine Einnahmen möglich, weil die säumigen Väter schlichtwe­g nicht zahlen können. Die Mitarbeite­r der Unterhalts­vorschussk­asse, so Funk, müssten alles daran setzen, die Väter ausfindig zu machen und Zahlungen einzutreib­en. Besonders schwierig werde es aber im Ausland, ihrer habhaft zu werden.

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