Wenn Väter nicht zahlen
Unterhaltsvorschusskasse des Ostalbkreises kann in nur 43 Prozent aller Fälle Zahlungen an Kinder bei Schuldnern wieder eintreiben
- Wenn unterhaltspflichtige Väter für ihre Kinder nicht zahlen, springt zunächst Vater Staat ein, um sich aber das Geld von den säumigen Schuldnern wieder zurückzuholen. Im Ostalbkreis ist dafür die Unterhaltsvorschusskasse beim Landratsamt zuständig. Aktuell sind dort 1090 Fälle mit laufenden Zahlungen und 2084 Rückgriffsfälle ohne laufenden Bezug aktenkundig, wie im Jugendhilfeausschuss des Kreises zu erfahren war.
Ein hoch spannendes Thema, bei dem es um viel Geld gehe „und bei dem wir mit harter Hand dabei sein müssen“, wie Landrat Klaus Pavel befand. Denn in nur 43,65 Prozent aller Fälle, so die jüngsten Zahlen von 2016, in denen ein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, kann das Geld von den säumigen Vätern auch wieder zurückgeholt werden. Der Ostalbkreis liegt mit dieser Rückgriffsquote aber immer noch deutlich über der des Landes, die magere 31,5 Prozent beträgt.
Bisher haben Bund, Land und Kreis den Unterhaltsvorschuss je zu einem Drittel bezahlt. Seit dem 1. Juli dieses Jahres beteiligt sich der Bund mit 40 Prozent daran, der Ostalbkreis zahlt allerdings weiterhin den alten Drittelanteil, weil das Land bisher seine Verpflichtung, die restlichen 60 Prozent zu teilen, noch nicht erfüllt habe, wie Jutta Funk, die Leiterin des Geschäftsbereichs Jugend und Familie, im Ausschuss sagte. Mit der Reform zum 1. Juli ist auch der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ausgeweitet worden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bis zum 18. Lebensjahr ein Anspruch darauf, und die bisher gültige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten ist entfallen. Mit der Folge, dass die Zahl von Neuanträgen auf 1183 angestiegen ist. Und der größte Teil der Rückgriffsfälle in der Bearbeitung derzeit hinten anstehen muss. Anders sei die Arbeit nicht zu bewältigen, man ertrinke in Neuanträgen, sagte die Leiterin der Unterhaltsvorschusskasse, Ulrike Schlichtenmayer.
2017 sind für den Unterhaltsvorschuss Ausgaben von zwei Millionen Euro mit einem Zuschussbedarf des Kreises von 427 000 Euro vorgesehen. Im kommenden Jahr stehen durch den deutlichen Anstieg der Fallzahlen vier Millionen Euro an Ausgaben im Kreishaushalt mit einem Zuschussbedarf von rund 600 000 Euro.
Im Ausland besonders schwierig
Bei den insgesamt 3174 Rückgriffsfällen sind 162 Zahlungspflichtige mit unbekanntem Aufenthalt, 130 leben im Ausland, 53 sind verstorben. In 1130 Fällen konnten regelmäßige Einnahmen verbucht werden, allerdings nur in Teilbeträgen oder durch Pfändungen. Und in 2044 Fällen waren gar keine Einnahmen möglich, weil die säumigen Väter schlichtweg nicht zahlen können. Die Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse, so Funk, müssten alles daran setzen, die Väter ausfindig zu machen und Zahlungen einzutreiben. Besonders schwierig werde es aber im Ausland, ihrer habhaft zu werden.