Junge Flüchtlinge im Land erfasst
Innenministerium ist zufrieden mit Registrierungsaktion
(tja) - Baden-Württembergs Behörden haben so gut wie alle im Land gemeldeten minderjährigen Flüchtlinge erkennungsdienstlich erfasst. Fingerabdrücke und Fotos sowie persönliche Daten sind damit registriert. Das teilte das Innenministerium am Donnerstag in Stuttgart mit. Derzeit gehen die Behörden davon aus, dass zwischen 7300 und 7500 unbegleitete Minderjährige von den Jugendämtern betreut werden. Die exakte Zahl soll nun bis zum Frühjahr ermittelt werden. Sie ist noch offen, weil einige Flüchtlinge versehentlich doppelt registriert wurden oder das Land mittlerweile wieder verlassen haben.
- Die allermeisten minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Erziehungsberechtigte in Baden-Württemberg leben, sind bei den Behörden ordnungsgemäß registriert. Das hat eine Abfrage des Innenministeriums bei den Landkreisen ergeben. Demnach geht das Ministerium derzeit davon aus, dass sich bis zu 7500 unbegleitete Minderjährige (Uma) in Obhut der Jugendämter befinden. Nur eine niedrige zweistellige Zahl sei noch nicht erkennungsdienstlich erfasst und überprüft worden, teilte das Haus am Donnerstag mit.
Anfang 2017 hatte die Landesregierung die Jugendämter aufgefordert, alle jugendlichen Flüchtlinge in ihrer Obhut zu melden. Umas genießen einen besonderen Schutz. Sie leben nicht in Sammelunterkünften, bekommen einen Vormund und die Hürden für Abschiebungen sind hoch. Außerdem werden sie vom Jugendamt betreut.
Jene 2200 Uma, die noch nicht erkennungsdienstlich von den Ausländerbehörden erfasst waren, mussten sich bei den zwölf Polizeipräsidien im Land melden. 1000 von ihnen waren zuvor noch nicht mit Fingerabdrücken und biometrischen Fotos in Deutschland erfasst – eine Folge des großen Flüchtlingszuzugs 2015 und 2016. Damals waren die Behörden vielerorts überfordert. Mögliche Vorstrafen oder andere Informationen aber können nur mit Hilfe solcher Angaben in Erfahrung gebracht werden.
Der Abgleich mit europäischen Datenbanken zeigte, dass 550 jener 1000 zuvor in anderen EU-Staaten von den Behörden erfasst worden waren. Bei 50 jungen Menschen leiteten die Behörden weitere Maßnahmen ein – strafrechtliche Ermittlungen oder eine Altersfeststellung.
Es blieben noch 400 Namen offen. Die Betroffenen erschienen entweder nicht bei der Polizei. Oder es stellte sich heraus, dass es doppelte Registrierungen gegeben hatte – etwa, weil ein Flüchtling wegen eines Schreibfehlers im Namen doppelt im System vorkam. Das Innenministerium hat jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich viele junge Flüchtlinge absichtlich in zwei Landkreisen anmeldeten, um doppelt Geld zu kassieren. Außerdem hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mittlerweile seinerseits viele junge Menschen nachträglich registriert. Andere haben Baden-Württemberg mittlerweile verlassen.
Nach dieser Klärung blieben 100 Flüchtlinge, die sich nicht bei den Behörden gemeldet hatten. Laut Innenministerium haben aber Jugendämtern und Polizei mittlerweile die Mehrheit davon ausfindig gemacht und registriert. Nur bei einer niedrigen zweistelligen Zahl von Uma bleibe bislang unklar, was mit ihnen geschehen sei. Die Behörden forschten aber weiter nach ihnen. Unter anderem deshalb steht die Gesamtzahl der Uma noch nicht abschließend fest.
Keine einheitlichen Abläufe
„Auch wenn die allermeisten Uma gesetzestreue und anständige junge Menschen sind: Die furchtbaren Verbrechen in Freiburg und Kandel zeigen, dass man dranbleiben muss“, so Innenminister Thomas Strobl (CDU). In beiden Städten hatte es tödliche Attacken auf Frauen gegeben, mutmaßlich von jungen Flüchtlingen begangen. Eine Krise bei den Umas gibt es aus Sicht seines Hauses jedoch nicht, die Experten sind zufrieden mit der geringen Zahl nicht registrierter Flüchtlinge.
Die Aktion hat aber eines gezeigt: Die Verwaltungsabläufe sind nicht einheitlich. Sollte es eine neue Bundesregierung aus CDU und SPD geben, soll sich das ändern. Darauf haben sich die Parteien in ihren Sondierungsgesprächen geeinigt. Flüchtlinge würden an zentralen Stellen erfasst, egal ob erwachsen oder nicht. Bislang gibt es keine einheitliche Regel. Wer angibt, jünger als 18 Jahre alt zu sein, kommt meistens direkt in Obhut des Jugendamtes. Ob und wann die Ausländerbehörde mit ins Spiel kommt und Jugendliche auch erkennungsdienstlich registriert werden, handhaben Landkreise laut Innenministerium unterschiedlich.