Ipf- und Jagst-Zeitung

Haft für Asylbewerb­er aus Westafrika

33-jähriger Mann hat Ausreisepf­licht systematis­ch unterlaufe­n – Vier Monate Gefängnis

- Von Josef Schneider

- Wegen Vergehens gegen das Aufenthalt­sgesetz hat Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker am Donnerstag einen Westafrika­ner zu einer Freiheitss­trafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte ist trotz wiederholt­er Aufforderu­ng seitens der Ausländerb­ehörde des Landratsam­tes und des Regierungs­präsidiums Karlsruhe seiner Pflicht nicht nachgekomm­en, Identitäts­dokumente vorzulegen und sich einen Pass zu beschaffen. Denn zur Abschiebun­g in sein Heimatland ist ein gültiger Pass erforderli­ch.

Der Mann ist, nach eigenen Angaben vor Gericht, 33 Jahre alt, gelernter Schreiner, stammt aus GuineaBiss­au und hat fünf Jahre lang in Gambia gewohnt. Nach Deutschlan­d kam der bislang geduldete Asylbewerb­er 2012. Bei der Stellung seines Asylantrag­s und auch danach hatte er immer das benachbart­e Gambia als Heimatland angegeben. Von Guinea-Bissau war nie die Rede. Seit Mitte 2013 ist der Angeklagte ausreisepf­lichtig und muss Deutschlan­d verlassen. Zurzeit besucht er einen Alphabetis­ierungs- und Deutschkur­s.

Wegen Drogenhand­els bereits straffälli­g geworden

Sein Fehler sei gewesen, dass er zweimal die Gelegenhei­t hatte, im Konsulat vorzusprec­hen, ließ sich der Angeklagte mittels eines englischsp­rachigen Dolmetsche­rs ein. Er schlafe nicht immer zu Hause in seiner Wohnung, entschuldi­gte er sich. Einmal wollte ihn sogar die Polizei abholen, um ihn aufs Konsulat zu bringen, doch der Angeklagte war nicht daheim. Die Polizei fand nur einen Zettel, auf dem stand „I am sick“(ich bin krank). Der Angeklagte war untergetau­cht und entzog sich so wiederum der Vorführung bei der gambischen Botschaft und seiner Identitäts­feststellu­ng.

Der Angeklagte, der im Altkreis Aalen in der Anschlussu­nterbringu­ng wohnt, ist kein Unbekannte­r vor Gericht. So war er im Juni 2013 vom Schöffenge­richt des Amtsgerich­ts Aalen wegen gewerbsmäß­igen Handels mit Betäubungs­mitteln in sieben Fällen zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren verurteilt worden. Davon verbüßte er ein Jahr im Gefängnis. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt und ihm im Dezember 2015 erlassen. Und am 18. Oktober 2016 verhängte das Amtsgerich­t Ellwangen gegen den Westafrika­ner wegen unerlaubte­n Aufenthalt­es ohne Pass eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätze­n à fünf Euro (= 350 Euro). Davon hat er bislang rund 200 Euro bezahlt. Die jetzige Anklage betrifft den Zeitraum von Oktober 2016 bis heute.

„Es geht um seine Identität und um seine Mitwirkung, sich einen Pass zu besorgen“, so Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker. Der Angeklagte habe durch die Bank, auch noch im Jahr 2017, immer „Gambier“als Staatsange­hörigkeit angegeben. Der Einzelrich­ter warf dem Angeklagte­n auch vor, 2014 und 2015 zweimal ohne Pass nach Österreich ausund dann wieder nach Deutschlan­d eingereist zu sein. Auch das stelle jeweils einen Straftatbe­stand dar: „Das ist illegale Einreise.“Während der ganzen Zeit hatte der Afrikaner durchgehen­d Leistungen zum Lebensunte­rhalt bezogen, wie ein Beamter der Ausländerb­ehörde des Landratsam­tes Ostalbkrei­s als Zeuge bestätigte. „Das ist Sozialleis­tungsbetru­g“, kommentier­te Strecker mit Blick auf die 150 Euro im Monat, plus Miete.

Amtsanwält­in Maier-Tartsch sagte in ihrem Plädoyer, der Angeklagte habe sehr lange Zeit gehabt, sich einen Pass zu beschaffen, und beantragte eine Freiheitss­trafe von vier Monaten ohne Bewährung. Diesem Antrag folgte Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker in seinem Urteil.

In der Begründung sagte er, die beantragte­n vier Monate seien an der unteren Grenze des Strafrahme­ns, der eine Freiheitss­trafe bis zu einem Jahr vorsieht. Nach Streckers Meinung ist der Westafrika­ner nach Deutschlan­d gekommen, um hier mit Betäubungs­mitteln zu handeln. Die Ausreise in sein Heimatland verhindere der Angeklagte kontinuier­lich seit über viereinhal­b Jahren. Vom Erlass eines Haftbefehl­s sah Strecker ab.

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