Meisterprüfung in der Hauswirtschaft
(an) - Wie in den vergangenen Jahren bietet das Regierungspräsidium Tübingen Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an.
Zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können an der Prüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Außerdem werden Interessenten, die durch Zeugnisse oder auf andere Weise belegen können, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, zur Prüfung zugelassen.
Genaue Informationen gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter folgendem Link https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/ Ausbildung/Hauswirtschaft/Seiten/Hauswirtschaftsmeisterin.aspx