Ipf- und Jagst-Zeitung

Meisterprü­fung in der Hauswirtsc­haft

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(an) - Wie in den vergangene­n Jahren bietet das Regierungs­präsidium Tübingen Meisterprü­fungen im Beruf Hauswirtsc­haft an.

Zugelassen wird, wer eine Abschlussp­rüfung im Ausbildung­sberuf Hauswirtsc­hafter/-in gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können an der Prüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährig­e Berufsprax­is mit wesentlich­en Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Außerdem werden Interessen­ten, die durch Zeugnisse oder auf andere Weise belegen können, dass die erforderli­chen Kenntnisse und Fertigkeit­en erworben wurden, zur Prüfung zugelassen.

Genaue Informatio­nen gibt es auf der Internetse­ite des Regierungs­präsidiums unter folgendem Link https://rp.baden-wuerttembe­rg.de/Themen/Bildung/ Ausbildung/Hauswirtsc­haft/Seiten/Hauswirtsc­haftsmeist­erin.aspx

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