Ipf- und Jagst-Zeitung

Falschgeld im Darknet bestellt

Falsche Fünfziger in Umlauf gebracht - 23-Jähriger zu Bewährungs­strafe verurteilt

- Von Edwin Hügler

– Das Schöffenge­richt Aalen unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff hat einen 23jährigen Auszubilde­nden aus einer Kreisgemei­nde wegen Geldfälsch­ung zu einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren verurteilt. Der mehrfach vorbestraf­te Angeklagte hatte sich in zwei Fällen mit Hilfe des Darknets falsche Fünfziger besorgt und diese teilweise in Umlauf gebracht

Im ersten Fall hat er im Januar 2017 fünfzig 50-Euro-Scheine bei einer Geldfälsch­erwerkstat­t in Österreich bestellt und diese auch erhalten. Seiner eigenen Aussage zufolge bezahlte der Angeklagte dafür etwa 400 Euro mit Bitcoins. Diese 2500 Euro habe er auch in Umlauf gebracht. In einem weiteren Fall orderte er im März 2017 ebenfalls mit Hilfe des Darknets in Holland zehn 50-EuroSchein­e für rund 200 Euro, bezahlt wiederum in Bitcoins. Die Qualität der Scheine sei aber sehr schlecht gewesen, deshalb habe er sie nicht in Umlauf gebracht, sondern im Gehäuse seines PC versteckt.

Der Zeugenauss­age eines Polizeibea­mten zufolge sei man dem Angeklagte­n auf die Schliche gekommen und habe am 30. März 2017 bei einer Wohnungsdu­rchsuche zwei PC beschlagna­hmt. Im Browser eines NoName-Gerätes seien dann auch Hinweise auf das Darknet und auf die Falschgeld­bestellung­en des Angeklagte­n gefunden worden. Die zehn falschen Fünfziger konnten ebenfalls von der Polizei sichergest­ellt werden. Der Zeuge bestätigte, dass die Qualität der Fünfziger sehr schlecht gewesen sei.

Angesichts der klaren Sachlage ging es im Verlauf der Verhandlun­g weniger um den Tathergang, als um die Lebensumst­ände des Angeklagte­n. Nach Mitteilung von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff ist der Angeklagte schon mehrmals straffälli­g geworden. So umfasst sein Strafregis­ter insgesamt zwölf Eintragung­en, überwiegen­d Fahren ohne Fahrerlaub­nis und Diebstähle. Von September 2015 bis August 2016 saß er wegen einer dieser Straftaten im Gefängnis. Die Geldfälsch­ereien geschahen noch während des Bewährungs­zeitraumes.

Der Angeklagte führte aus, dass er im Gefängnis eine Ausbildung zum Schreiner angefangen habe, die er zunächst in Freiheit bei einem Betrieb fortgesetz­t habe. Aufgrund einer Holzstauba­llergie könne er diesen Beruf nicht ausüben, so dass er die Lehre abbrechen musste. Dies habe bei ihm zu Frust und zu Geldnot geführt.

Im Herbst 2017 habe er jedoch eine neue Ausbildung in der Systemgast­ronomie begonnen, die ihm viel Spaß mache. Er sei auch dabei seine Schulden in Höhe von 10 000 Euro abzubezahl­en. „Ein erneuter Gang in den Knast wäre für mich ein schwerer Schlag“, sagte der Angeklagte.

Rechtsanwa­lt Robert Bäumel ergänzte, dass der 23-jährige Auszubilde­nde sich inzwischen von seinem alkoholkra­nken Vater losgesagt habe und erstmals über ein festes eigenes Einkommen von 700 bis 750 Euro pro Monat verfüge. Außerdem habe der Angeklagte bis auf die Geldfälsch­erei die Bewährungs­auflagen eingehalte­n und kooperiere gut mit der Bewährungs­helferin.

Bäumel sprach sich daher für eine Bewährungs­strafe aus. Staatsanwa­lt Martin Hengstler sah dies anders und plädierte für eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung. Geldfälsch­erei sei schwere Kriminalit­ät.

Letzte Chance

Letztlich folgte das Gericht im Wesentlich­en den Argumenten der Verteidigu­ng und verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren. „Noch ein Klops und Sie sitzen im Gefängnis“, mahnte Richter Martin Reuff den Angeklagte­n.

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