Falschgeld im Darknet bestellt
Falsche Fünfziger in Umlauf gebracht - 23-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt
– Das Schöffengericht Aalen unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff hat einen 23jährigen Auszubildenden aus einer Kreisgemeinde wegen Geldfälschung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte sich in zwei Fällen mit Hilfe des Darknets falsche Fünfziger besorgt und diese teilweise in Umlauf gebracht
Im ersten Fall hat er im Januar 2017 fünfzig 50-Euro-Scheine bei einer Geldfälscherwerkstatt in Österreich bestellt und diese auch erhalten. Seiner eigenen Aussage zufolge bezahlte der Angeklagte dafür etwa 400 Euro mit Bitcoins. Diese 2500 Euro habe er auch in Umlauf gebracht. In einem weiteren Fall orderte er im März 2017 ebenfalls mit Hilfe des Darknets in Holland zehn 50-EuroScheine für rund 200 Euro, bezahlt wiederum in Bitcoins. Die Qualität der Scheine sei aber sehr schlecht gewesen, deshalb habe er sie nicht in Umlauf gebracht, sondern im Gehäuse seines PC versteckt.
Der Zeugenaussage eines Polizeibeamten zufolge sei man dem Angeklagten auf die Schliche gekommen und habe am 30. März 2017 bei einer Wohnungsdurchsuche zwei PC beschlagnahmt. Im Browser eines NoName-Gerätes seien dann auch Hinweise auf das Darknet und auf die Falschgeldbestellungen des Angeklagten gefunden worden. Die zehn falschen Fünfziger konnten ebenfalls von der Polizei sichergestellt werden. Der Zeuge bestätigte, dass die Qualität der Fünfziger sehr schlecht gewesen sei.
Angesichts der klaren Sachlage ging es im Verlauf der Verhandlung weniger um den Tathergang, als um die Lebensumstände des Angeklagten. Nach Mitteilung von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff ist der Angeklagte schon mehrmals straffällig geworden. So umfasst sein Strafregister insgesamt zwölf Eintragungen, überwiegend Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstähle. Von September 2015 bis August 2016 saß er wegen einer dieser Straftaten im Gefängnis. Die Geldfälschereien geschahen noch während des Bewährungszeitraumes.
Der Angeklagte führte aus, dass er im Gefängnis eine Ausbildung zum Schreiner angefangen habe, die er zunächst in Freiheit bei einem Betrieb fortgesetzt habe. Aufgrund einer Holzstauballergie könne er diesen Beruf nicht ausüben, so dass er die Lehre abbrechen musste. Dies habe bei ihm zu Frust und zu Geldnot geführt.
Im Herbst 2017 habe er jedoch eine neue Ausbildung in der Systemgastronomie begonnen, die ihm viel Spaß mache. Er sei auch dabei seine Schulden in Höhe von 10 000 Euro abzubezahlen. „Ein erneuter Gang in den Knast wäre für mich ein schwerer Schlag“, sagte der Angeklagte.
Rechtsanwalt Robert Bäumel ergänzte, dass der 23-jährige Auszubildende sich inzwischen von seinem alkoholkranken Vater losgesagt habe und erstmals über ein festes eigenes Einkommen von 700 bis 750 Euro pro Monat verfüge. Außerdem habe der Angeklagte bis auf die Geldfälscherei die Bewährungsauflagen eingehalten und kooperiere gut mit der Bewährungshelferin.
Bäumel sprach sich daher für eine Bewährungsstrafe aus. Staatsanwalt Martin Hengstler sah dies anders und plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung. Geldfälscherei sei schwere Kriminalität.
Letzte Chance
Letztlich folgte das Gericht im Wesentlichen den Argumenten der Verteidigung und verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. „Noch ein Klops und Sie sitzen im Gefängnis“, mahnte Richter Martin Reuff den Angeklagten.