Ehrenamtliche Richter als Jugendschöffen gesucht
(an) - Bundesweit werden derzeit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden im Ostalbkreis Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd und dem Landgericht Ellwangen an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz und Lebenserfahrung verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht. Die Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung und / oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Bewerber müssen zum Jahresbeginn 2019 mindestens 25, höchstens aber 69 Jahre alt sind. Ende des Jahres wählt der Schöffenwahlausschuss die Haupt- und Hilfsschöffen. Interessenten richten ihre Bewerbung bis 30. April an das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Jugend und Familie, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen. Bewerbungsformulare und weitere Infos gibt es unter www.ostalbkreis.de oder www.schoeffenwahl.de.