Kinder sexuell missbraucht: 22-Jähriger verurteilt
Gericht beurteilt Fall als minder schwer - Bewährungsstrafe
– Wegen schweren und wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Schöffengericht am Aalener Amtsgericht einen jungen Mann am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Taten wurden allerdings als minder schwer eingestuft, weil nicht zu klären war, von wem die Initiative ausgegangen war. Dies wiederum war ausschlaggebend für die Frage, ob der 22-Jährige einsitzen muss. Darum kam er gerade noch herum, die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Richter legte ihm jedoch eindringlich ans Herz: „Sie müssen Ihren Umgang mit Kindern ändern. So kann das nicht mehr laufen!“
Der Mann hatte im Frühsommer vergangenen Jahres bei einem Fest in einer Gemeinde in der Nähe von Aalen mit Kindern im Freien gespielt. Später hatte er sich mit den beiden Buben in eine Scheune zurückgezogen, das Mädchen musste draußen Schmiere stehen. Das Spiel hieß „Wahrheit oder Pflicht“und in dessen Verlauf kam es zu sexuellen Handlungen, die das Gericht in einem Fall als schweren Missbrauch wertete. Im zweiten Fall blieb es beim Versuch, weil die Mutter nach ihrem Buben rief und dieser sofort völlig aufgelöst angerannt kam, wie sie dem Gericht berichtete, weil er froh gewesen sei, der ihm unangenehmen Situation entkommen zu sein.
„Aus Blödheit“habe er das zugelassen, räumte der Angeklagte ein, versuchte jedoch das Geschehen in einem milderen Licht erscheinen zu lassen. Erst als die Staatsanwältin ihm wegen Widersprüchlichkeiten in den Aussagen der Beteiligten klarmachte, dass er vor Gericht nicht glimpflich davonkomme, falls die Kinder aussagen müssten, packte er nach und nach aus und räumte das Geschehen ein.
Es blieben jedoch Fragen offen, etwa die, von wem der Anstoß gekommen war, dass der Angeklagte sich vor den Kindern entblößte. Diese selbst dazu zu hören, darauf verzichtete das Gericht, weil zu befürchten sei, dass der Schaden bei den Kindern größer wäre als der Erkenntnisgewinn. Zumal der Erwachsene ohnehin die Pflicht gehabt hätte, Grenzen zu setzen, auch wenn das Gericht zu seinen Gunsten unterstellte, dass es nicht seine Idee gewesen war.
Therapie als Auflage
Es erlegte ihm aber auf, 2500 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen und sich einer Sexualtherapie zu unterziehen. Er habe sich nämlich seiner Familie nicht offenbart und brauche jemanden, mit dem er über das Geschehene sprechen könne. Denn es sei zu befürchten, dass er seine Grenzen nicht kenne, und er angesichts seines bislang gefährlichen Umgangs mit Kindern erneut straffällig werden könnte.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht fast in vollem Umfang der Forderung der Staatsanwältin, die eine Bewährungszeit von lediglich zwei Jahren vorgeschlagen hatte. Der Verteidiger hielt nur einen Fall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für erwiesen und forderte daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung.