Ipf- und Jagst-Zeitung

Falsche Fünfziger aus dem Darknet

Drei Fälle von Falschgeld aus dem Darknet in den vergangene­n Wochen – Kein Hinweis auf organisier­tes Verbrechen

- Von Anna Kratky

- Wegen desselben Vergehens standen drei Männer in den vergangene­n Wochen in Ellwangen und Aalen vor Gericht. Alle drei hatten sich falsche 50-Euro-Scheine aus dem so genannten Darknet besorgt. Drei Fälle in kurzer Zeit – das ist wohl nur Zufall. Die Polizei Aalen und die Staatsanwa­ltschaft Ellwangen sehen derzeit keine Hinweise dafür, dass es sich bei den Fällen um organisier­tes Verbrechen handelt.

Das Darknet ist ein verschlüss­elter Bereich des Internets, der nur über spezielle Browser, wie zum Beispiel den „Tor“-Browser, erreicht werden kann. Nutzer bewegen sich in diesem Netz beinahe ohne Spuren oder Hinweise auf ihre Identität zu hinterlass­en. Deswegen ist diese Art des Internets besonders reizvoll für kriminelle Geschäfte wie den Kauf und Verkauf von Waffen, Drogen oder – wie in den drei geschilder­ten Fällen – Falschgeld.

Falschgeld aus dem Darknet ist nichts Neues

„Mit dem Falschgeld versuchen die Täter meistens irgendwo eine Kleinigkei­t zu kaufen, um dann das echte Rückgeld zu erhalten“, sagt Bernd Märkle vom Polizeiprä­sidium Aalen. So auch in den drei genannten Fällen. „Ich gehe davon aus, dass es sich um eine zufällige Häufung handelt, die nicht in einem Zusammenha­ng steht“, sagte Armin Burger von der Staatsanwa­ltschaft Ellwangen. Sobald es Hinweise auf eine Struktur gebe, würde die Staatsanwa­ltschaft ermitteln. Das ist bis jetzt allerdings nicht der Fall gewesen. Ein anderes Problem mit den falschen Fünfzigern: „Derjenige, der das Falschgeld ausgibt, wird angezeigt und bekommt keinen Ersatz“, sagt Polizeispr­echer Märkle. Ob es sich bei einem Schein um Falschgeld handelt, könne anhand der gängigen Sicherheit­smerkmale relativ einfach überprüft werden.

Eine andere Möglichkei­t ist es, den Geldschein bei einer Bank prüfen zu lassen. „Wenn man weiß, dass das Geld gefälscht ist, muss man auf jeden Fall die Polizei verständig­en“, sagt er. Die Polizei müsse dann zwar Anzeige gegen den Besitzer erstatten. Wenn dieser aber nachweisen könne, woher er das Geld hat, werde die Anzeige meist fallen gelassen. „Wenn man Falschgeld wissentlic­h weiterverb­reitet, macht man sich aber strafbar“, sagt Märkle.

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FOTO: DPA/ ANDREAS ARNOLD Wer Falschgeld erhält, sollte sofort die Polizei rufen. Denn die wissentlic­he Verbreitun­g von gefälschte­m Geld ist strafbar.

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