Glücksspiel hat in Bopfingen keinen Platz
Neben dem Jugendschutz sieht die Stadt auch städtebauliche Probleme
- Die Stadt ändert ihren Bebauungsplan für die Innenstadt, um der Eröffnung neuer Spielhallen künftig keine rechtliche Grundlage mehr zu bieten. Grund ist unter anderem der Schutz der Kinder und Jugend vor Glücksspiel.
„Spielhallen und andere Vergnügungsstätten haben unbestritten nachteilige städtebauliche Auswirkungen“, sagt Bürgermeister Gunter Bühler und nennt somit einen der Gründe, warum er Spielautomaten und Ähnliches in der Stadt nicht für gut hält. Darüber hinaus spielt der Kinder- und Jugendschutz eine weitere gewichtige Rolle.
Seit einiger Zeit kämpft die Verwaltung vermehrt mit Anträgen auf Genehmigung von Spielhallen und Wettbüros in Bopfingen und seinen Teilorten. Verwaltung und Gemeinderat sind sich darin aber einig: Glücksspiel hat in Bopfingen keinen Platz. „Die Innenstadt von Bopfingen ist entlang der Straßenzüge geprägt von Ladengeschäften, Banken, Büros, Schank- und Speiselokalen. Diese befinden sich überwiegend im Erdgeschoss. Die Obergeschosse dienen meist der Wohnnutzung, ein sogenanntes Mischgebiet eben“, sagt Bühler.
Stadt will „das Heft in der Hand behalten“
Da derzeit in der Innenstadt und auch in den Randbereichen sowie den Teilorten mehrere Ladenlokale leer stehen, ist zu befürchten, dass es hier zu einer Häufung von Vergnügungsstätten kommen kann. Dem will man jetzt mit einer Satzungsänderung im Bebauungsplan entgegentreten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Juni vergangenen Jahres gefasst. Im Zuge der öffentlichen Beteiligung sind die Verwaltung und der Gemeinderat auf die verschiedenen Stellungnahmen eingegangen und führen das Verfahren nun seinem Ende entgegen.
„Damit wollen wir das Heft in der Hand behalten, und entscheiden können, ob wir so etwas an bestimmten Stellen haben wollen oder eben nicht“, so Bühler. Der Rathauschef weiß sehr wohl, dass er nicht generell alles ablehnen kann, was mit Glücksspiel zu tun hat. Ein Beispiel: Die Stadt Bopfingen hat im derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren „Ipf-Treff“eine Spielhalle für zulässig erklärt, da in diesem Bereich, so die Auffassung der Verwaltung, im Zusammenhang mit dem Einkaufszentrum keine gravierenden städtebaulichen Nachteile zu befürchten sind.
Sorge bereitet Bühler auch die schleichende Aufweichung des Landesglücksspielgesetzes. Das Gesetz besagt, dass in einem Radius von 500 Metern rund um Einrichtungen wie Kindergärten oder Jugendzentren keine Spielhallen zulässig sind, was auf Bopfingen zutrifft. Nun wird von Landesseite eine mögliche zeitliche Begrenzung des Spielhallenbetriebs ins Spiel gebracht. Das heißt, wenn die zu schützende Kinder- und Jugendeinrichtung etwa abends nicht genutzt wird, kann eine Vergnügungsstätte ihren Betrieb aufnehmen. „Für diese Aussage fehlt mir ehrlich gesagt ein wenig das Verständnis“, so Bühler.
Im aktuellen Fall geht es um die Erlaubnis einer Spielhalle in der Hauptstraße. Die geplante Spiehalle befindet sich in der Verbotszone des Bebauungsplans „Vergnügungsstätte Innenstadt Bopfingen“. Eine Erlaubnis, so das Landratsamt, sei aber nach dem Landesglücksspielgesetz möglich. Aus spielrechtlicher Sicht sind die in der Vergnügungsstättensatzung ausgewiesenen schutzbedürftigen Einrichtungen, wie etwa der Kindergarten, nicht schützenswert. Glück im Unglück für Bopfingen: Einer tatsächlichen Nutzung als Spielhalle stehe das Baurecht entgegen.