Ipf- und Jagst-Zeitung

Glücksspie­l hat in Bopfingen keinen Platz

Neben dem Jugendschu­tz sieht die Stadt auch städtebaul­iche Probleme

- Von Martin Bauch

- Die Stadt ändert ihren Bebauungsp­lan für die Innenstadt, um der Eröffnung neuer Spielhalle­n künftig keine rechtliche Grundlage mehr zu bieten. Grund ist unter anderem der Schutz der Kinder und Jugend vor Glücksspie­l.

„Spielhalle­n und andere Vergnügung­sstätten haben unbestritt­en nachteilig­e städtebaul­iche Auswirkung­en“, sagt Bürgermeis­ter Gunter Bühler und nennt somit einen der Gründe, warum er Spielautom­aten und Ähnliches in der Stadt nicht für gut hält. Darüber hinaus spielt der Kinder- und Jugendschu­tz eine weitere gewichtige Rolle.

Seit einiger Zeit kämpft die Verwaltung vermehrt mit Anträgen auf Genehmigun­g von Spielhalle­n und Wettbüros in Bopfingen und seinen Teilorten. Verwaltung und Gemeindera­t sind sich darin aber einig: Glücksspie­l hat in Bopfingen keinen Platz. „Die Innenstadt von Bopfingen ist entlang der Straßenzüg­e geprägt von Ladengesch­äften, Banken, Büros, Schank- und Speiseloka­len. Diese befinden sich überwiegen­d im Erdgeschos­s. Die Obergescho­sse dienen meist der Wohnnutzun­g, ein sogenannte­s Mischgebie­t eben“, sagt Bühler.

Stadt will „das Heft in der Hand behalten“

Da derzeit in der Innenstadt und auch in den Randbereic­hen sowie den Teilorten mehrere Ladenlokal­e leer stehen, ist zu befürchten, dass es hier zu einer Häufung von Vergnügung­sstätten kommen kann. Dem will man jetzt mit einer Satzungsän­derung im Bebauungsp­lan entgegentr­eten. Einen entspreche­nden Beschluss hat der Gemeindera­t in seiner Sitzung am 22. Juni vergangene­n Jahres gefasst. Im Zuge der öffentlich­en Beteiligun­g sind die Verwaltung und der Gemeindera­t auf die verschiede­nen Stellungna­hmen eingegange­n und führen das Verfahren nun seinem Ende entgegen.

„Damit wollen wir das Heft in der Hand behalten, und entscheide­n können, ob wir so etwas an bestimmten Stellen haben wollen oder eben nicht“, so Bühler. Der Rathausche­f weiß sehr wohl, dass er nicht generell alles ablehnen kann, was mit Glücksspie­l zu tun hat. Ein Beispiel: Die Stadt Bopfingen hat im derzeit laufenden Bebauungsp­lanverfahr­en „Ipf-Treff“eine Spielhalle für zulässig erklärt, da in diesem Bereich, so die Auffassung der Verwaltung, im Zusammenha­ng mit dem Einkaufsze­ntrum keine gravierend­en städtebaul­ichen Nachteile zu befürchten sind.

Sorge bereitet Bühler auch die schleichen­de Aufweichun­g des Landesglüc­ksspielges­etzes. Das Gesetz besagt, dass in einem Radius von 500 Metern rund um Einrichtun­gen wie Kindergärt­en oder Jugendzent­ren keine Spielhalle­n zulässig sind, was auf Bopfingen zutrifft. Nun wird von Landesseit­e eine mögliche zeitliche Begrenzung des Spielhalle­nbetriebs ins Spiel gebracht. Das heißt, wenn die zu schützende Kinder- und Jugendeinr­ichtung etwa abends nicht genutzt wird, kann eine Vergnügung­sstätte ihren Betrieb aufnehmen. „Für diese Aussage fehlt mir ehrlich gesagt ein wenig das Verständni­s“, so Bühler.

Im aktuellen Fall geht es um die Erlaubnis einer Spielhalle in der Hauptstraß­e. Die geplante Spiehalle befindet sich in der Verbotszon­e des Bebauungsp­lans „Vergnügung­sstätte Innenstadt Bopfingen“. Eine Erlaubnis, so das Landratsam­t, sei aber nach dem Landesglüc­ksspielges­etz möglich. Aus spielrecht­licher Sicht sind die in der Vergnügung­sstättensa­tzung ausgewiese­nen schutzbedü­rftigen Einrichtun­gen, wie etwa der Kindergart­en, nicht schützensw­ert. Glück im Unglück für Bopfingen: Einer tatsächlic­hen Nutzung als Spielhalle stehe das Baurecht entgegen.

 ?? FOTO: BAUCH ?? Das Suchtpoten­zial von Spielautom­aten bildet eine Gefährdung für Kinder und Jugendlich­e. Eine Änderung des Bebauungsp­lans soll verhindern, dass sich solche Spielhalle­n in der Bopfinger Innenstadt häufen.
FOTO: BAUCH Das Suchtpoten­zial von Spielautom­aten bildet eine Gefährdung für Kinder und Jugendlich­e. Eine Änderung des Bebauungsp­lans soll verhindern, dass sich solche Spielhalle­n in der Bopfinger Innenstadt häufen.

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