Elektrische Brenzbahn: Kiesewetter macht Druck
Bundestagsabgeordneter erörtert Chancen einer Realisierung mit Landesverkehrsminister Hermann
(an) - Nach der Vorstellung der Elektrifizierungskonzeption für das Schienennetz in Baden-Württemberg hatte sich der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter (CDU) im Mai mit einem Schreiben an Landes verkehrsminister Winfried Hermann gewandt. In dem Schreiben bat er um Prüfung, ob die Elektrifizierung der Brenzbahn in die Gruppe 2 der Konzeption aufgenommen und damit hochgestuft werden könne, ohne dass es zu weiteren Verzögerungen des zur Taktverbesserung notwendigen zweigleisigen Ausbaus der Brenzbahn käme.
In Berlin hat Kiesewetter nun Verkehrsminister Hermann mit weiteren Kolleginnen und Kollegen zu einem Gespräch getroffen, um das Elektrifizierungskonzept weiter zu erörtern. Hierbei wies der Minister darauf hin, dass es sich bislang nur um einen Anhörungsentwurf handele, sodass die Stellungnahmen der Regionen noch berücksichtigt werden könnten. Man war sich laut Kiesewetter einig, dass es wichtig sei, dass der Bund nun bald das Förderprogramm zur Elektrifizierung vorlegen sollte. Hier sei unter anderem bedeutsam, ob sich dieses an den Vorgaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungskonzept des Bundes (GVFG) orientiere, womit die Planungskosten vor Ort getragen werden müssten. Allerdings benötigten diese Vorhaben auch viel Zeit, da Planungskapazitäten und auch Baufirmen derzeit überlastet seien und man bei den Planungen auch immer abhängig von den Planungen der DB Infrastruktur sei.
Kiesewetter warb abschließend bei Hermann dafür, den teilweise zweigleisigen Ausbau der Brenzbahn weiterhin zu unterstützen und bei den Gesprächen mit der Bahn für die Anmeldung in das GVFG-Programm vorrangig zu priorisieren. Zunächst müsse jedoch das entsprechende Gutachten abgewartet werden. Hilfreich sei hierbei, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurde, die Mittel für das GVFG des Bundes bis auf jährlich eine Milliarde Euro zu erhöhen und danach jährlich dynamisiert für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung zu stellen.