Gutachter warnt im Fall Staufen vor Rückfallrisiko
(dpa) - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes aus der Nähe von Freiburg hat der psychiatrische Gutachter dem Hauptangeklagten ein sehr hohes Rückfallrisiko attestiert. Der wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafte 39Jährige sei geprägt von einem starken sexuellen Bedürfnis nach Kindern und einem aggressiven Sexualinteresse, sagte der Sachverständige Hartmut Pleines am Montag am Landgericht Freiburg.
Zudem neige der Mann zum Rechtsbruch, erläuterte der Gutachter. Er habe sich von bisherigen Haftstrafen nicht beeindrucken lassen, Therapien seien wirkungslos geblieben. Er sei voll schuldfähig und „in der höchsten Kategorie der Rückfallwahrscheinlichkeit“einzuordnen. Dies spreche für Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Missbrauchsopfer anstreben.
Auch der zweiten Hauptangeklagten (48) – Lebensgefährtin des 39Jährigen und Mutter des missbrauchten Kindes – attestierte der Gutachter volle Schuldfähigkeit. Es liege bei keinem der beiden eine psychische Erkrankung vor. Für eine verminderte Schuldfähigkeit oder die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gebe es keine Grundlage. Beide hätten kriminell gehandelt, ohne dass es Argumente für eine grundlegende Entlastung gebe.
Von der Frau gehe keine Wiederholungsgefahr von Sexualstraftaten aus, sagte Pleines. Sie habe zwar eine geringe Emotionalität und wenig Mitgefühl. Sie sei für Kinder jedoch keine Gefahr. Ihren eigenen Sohn habe sie missbraucht, um die Beziehung zu ihrem Partner zu halten.