Nur ein Schritt der Aufklärung
Nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess dürfte es zumindest in politischen Kreisen eine gewisse Erleichterung gegeben haben. Der Fokus liegt hierbei auf der Hauptangeklagten Beate Zschäpe. Was wäre gewesen, wenn das Oberlandesgericht München die Mittäterschaft der Frau an den Morden als nicht erwiesen angesehen hätte? Im Vorfeld hatte es solche Befürchtungen gegeben. Im Extremfall wäre vielleicht nur schwere Brandstiftung übrig geblieben – mit der Folge eines mildereren Richterspruchs. Von vielerlei Seiten hätte es dann geheißen: ein Skandalurteil.
Der Strafsenat hätte es wohl trotzdem gefällt, wenn er der entsprechenden Überzeugung gewesen wäre. Politischem Druck nachzugeben, ist nicht das Ding des als stur bekannten Vorsitzenden Richters Manfred Götzl. In seiner Begründung wird schließlich auch klar, weshalb das Urteil nur so lauten konnte, wie es verkündet wurde. Gleichzeitig machen die tatsächlich vorhandenen Befürchtungen, dass Zschäpe zu einfach davonkommen könnte, etwas sehr Einschneidendes deutlich: Bis in die letzte Verzweigung hinein ist der NSU-Komplex bei Weitem nicht aufgeklärt. Vieles bleibt nebulös. Erstaunlich nach einem Mammutprozess, weiteren Verfahren und rund einem Dutzend parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
Thematisiert wird dabei immer wieder die Bundesanwaltschaft. Sie hat den NSU praktisch Kraft ihres Amtes als Mördertrio mit nur sehr wenigen Helfern definiert. Juristisch gesehen mag dies mithelfen, einen solchen Prozess überschaubar zu halten. Andererseits ist es schwer vorstellbar, dass der Dreier-Kern des NSU ohne größeres Netzwerk fast 14 Jahre lang im Untergrund operieren konnte. Vieles andere bleibt ebenso rätselhaft. So fehlen beim Mord an der Heilbronner Polizistin Kiesewetter jegliche handfeste Hintergründe. Da will man selbstverständlich mehr wissen. Im Rückschluss bedeutet dies, dass der nun beendete Prozess nur ein weiterer Schritt bei der NSUAufklärung sein kann. Nicht dass noch irgendwo unentdeckte braune Mordgesellen unter uns sind.