Mildes Urteil für volltrunkenen Autofahrer
Angeklagter wird zu sechs Monaten auf Bewährung und stationärer Suchttherapie verurteilt
- Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Beleidigung und Bedrohung von zwei Polizeibeamten hat Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker einen 53-jährigen Berufskraftfahrer zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sich der Mann wegen seiner Alkoholsucht einer stationären Therapie unterziehen. Damit erklärte er sich einverstanden und entschuldigte sich bei den Beamten: „Das rechtfertigt nichts, sondern ist eine Selbstverständlichkeit“, so Richter Strecker.
Familiäre Probleme als Auslöser
Am Nachmittag des 31. März habe er einen Blackout gehabt, so der Angeklagte. Am Tag zuvor sei seine familiäre Situation eskaliert. Er liebe seine Kinder, dürfe sie aber wegen eines Annäherungsverbots nicht sehen. Zudem wolle sein Sohn keinen Kontakt zu ihm. Deshalb habe er Hochprozentiges getrunken: „Was genau, weiß ich nicht. Es war süß und scharf.“
In diesem Zustand setzte er sich in sein Auto, um es auf dem Parkplatz gegenüber der Sankt-Virngrund-Klinik „umzuparken“. Zwei Zeuginnen sagten allerdings aus, er habe ihnen mit seinem Wagen vor der Schranke des Parkplatzes die Einfahrt versperrt, müsse also von der Straße gekommen sein: „Der Fahrer hat mehrfach vergeblich versucht, mit seinem Geldbeutel die Schranke zu öffnen“, schilderten sie den Sachverhalt. Dabei sei der Geldbeutel aus dem Autofenster gefallen. Nach einigen Minuten sei es ihnen zu dumm geworden: „Wir haben woanders geparkt.“
Eine halbe Stunde später beobachteten sie dasselbe Fahrzeug, das jetzt auf dem Parkplatz hin- und herrangierte, ein Gebüsch und einen Randstein touchierte und schließlich mittig zwischen zwei Parkbuchten zum Stehen kam. Weil ihnen das nicht geheuer war, riefen sie die Polizei: „Wir waren sofort vor Ort“, sagten zwei Beamte des Ellwanger Polizeireviers aus.
Mit 2,8 Promille unterwegs
Sie fanden den Angeklagten schlafend in seinem Auto vor. Es habe leicht nach Alkohol gerochen. Weil der Mann einen Atemalkoholtest verweigerte, wurde ihm in der Klinik Blut entnommen. Das Ergebnis schockierte selbst die erfahrenen Beamten: 2,8 Promille: „So betrunken hat er gar nicht gewirkt.“Er habe sie übel beschimpft, auf ihre Waffen gezeigt und gerufen: „Ich schieße in eure Köpfe.“Wegen der bedrohlichen Situation forderten sie eine zweite Streife an. Wie gerechtfertigt das war, stellte sich heraus, als der Angeklagte plötzlich ein Springmesser aus der Tasche zog, das ihm ein Beamter geistesgegenwärtig abnahm. Weil der Betrunkene nicht nach Hause gehen wollte, habe man ihn schließlich in Polizeigewahrsam genommen.
Der 53-jährige Kraftfahrer ist wegen Trunkenheit am Steuer, Körperverletzung seiner Ehefrau, Handel mit Betäubungsmitteln, Beleidigung und Nötigung vorbestraft. Bereits 1996 und 2008 war ihm der Führerschein entzogen worden. Längere Trockenheitsphasen und Rückfälle in den Alkohol wechselten sich ab: „Sie haben Ihren Beruf total verfehlt“, so Norbert Strecker. Vielleicht sei es besser, ihm die Fahrerlaubnis für immer zu entziehen.
Am tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sei der Angeklagte knapp vorbeigeschrammt und habe nur „mit extrem viel Glück“ein letztes Mal eine Bewährungsstrafe erhalten. Positiv wirkte sich für ihn aus, dass der Suchtkranke bereits die Zusage für eine stationäre Langzeittherapie hat. Für ein weiteres Jahr muss der Lastwagenfahrer auf seinen Führerschein verzichten. Außerdem wurden ihm 80 Sozialstunden auferlegt. Er trägt die Kosten des Verfahrens.