Ipf- und Jagst-Zeitung

Situation in Gewässern verschärft sich

Landratsam­t verbietet die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen

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(an) - Die anhaltende trockene Witterung der vergangene­n Wochen lässt die Pegel der Bäche und Flüsse im Landkreis dramatisch fallen. Nach den aktuellen Wettervorh­ersagen soll die Trockenhei­t noch länger anhalten, teilt das Landratsam­t mit. Deshalb wird die Entnahme von Wasser aus den Gewässern untersagt.

Mit dem Niedrigwas­ser und dem temperatur­bedingten Sauerstoff­mangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssitu­ation ein. Diese Problemati­k wird zum Beispiel an einzelnen Fischsterb­en deutlich. Besonders stark betroffen sind die kleineren Gewässer mit ohnehin geringer Wasserführ­ung.

Grundsätzl­ich darf Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen im Rahmen des Gemeingebr­auches entnommen werden, aber nur solange das Wasser für private Zwecke genutzt wird und die Entnahme dem Gewässer nicht schadet. Bei den derzeitige­n niedrigen Wasserstän­den ist bei solchen Entnahmen von einer Schädigung der Gewässer auszugehen. Das Landratsam­t weist deshalb darauf hin, dass diese Wasserentn­ahmen nicht mehr vom Gemeingebr­auch gedeckt und damit an allen Gewässern im Ostalbkrei­s zu unterlasse­n sind.

Wasserentn­ahmen für gewerblich­e Zwecke sind genehmigun­gspflichti­g. Zuständig ist das Landratsam­t, Geschäftsb­ereich Wasserwirt­schaft, für große Industrieb­etriebe das Regierungs­präsidium Stuttgart. In den Zulassunge­n wird geregelt, dass die Wasserentn­ahme nur bis zu einem bestimmten Schwellenw­ert erfolgen darf. Auf diese Weise wird die Erhaltung der ökologisch­en Grundfunkt­ionen eines Gewässers gewährleis­tet. Wird unberechti­gt Wasser entnommen, stellt dies eine Ordnungswi­drigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Weitere Informatio­nen zur Wasserentn­ahme können beim Landratsam­t Ostalbkrei­s, Geschäftsb­ereich Wasserwirt­schaft, Telefon 07961 / 567-3410, eingeholt werden.

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