SZ-Telefonaktion Krankenversicherung
(sz) - Das kommende Jahr bringt Neues bei der Krankenversicherung: Zum 1. Januar 2019 wird die paritätische Finanzierung des Kassenbeitrages wieder eingeführt. Die gesetzlichen Kassen erheben dann zwar weiter unterschiedliche Beitragssätze, doch dann zahlen Arbeitnehmer und -geber den Beitrag einschließlich Zusatzbeitrag je zur Hälfte. Diese Regelung gilt auch für Rentner und Rentenversicherungsträger. Außerdem soll der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 oder 0,5 Prozentpunkte angehoben werden.
Weitere Änderungen betreffen die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung bei gering verdienenden Selbstständigen, und bereits seit dem Sommer des vergangenen Jahres gilt, dass manche freiwillig versicherte Rentner in die Pflichtversicherung der Rentner wechseln können und im Idealfall weniger Beiträge zahlen.
Nicht verändert hat sich, dass die Regelungen zur Krankenversicherung für gesetzlich wie privat Versicherte kompliziert sind. Rede und Antwort auf alle Fragen rund um das Thema Krankenversicherung geben am SZ-Lesertelefon Gabriel Fürst von der AOK Bodensee-Oberschwaben, Roland Grimm vom Verband der privaten Krankenversicherung und Monika Müller vom Sozialverband VdK. Die Telefonaktion findet am Mittwoch, dem 19. September zwischen 18 und 20 Uhr statt. Telefon: 0751-2955-1555.