Jetzt sollen Betroffene Geld doch zurückbekommen
Stadt Schwäbisch Gmünd lenkt im Konflikt um zu Unrecht geblitzte Lkw-Fahrer ein – Derzeit ist Blitzer im Einhorntunnel nicht aktiv
- Die Stadt Schwäbisch Gmünd lenkt im Konflikt um zu Unrecht erhobene Bußgelder für Lkw im Einhorntunnel ein und möchte die Strafen zurückzahlen. Man gehe davon aus, dass man die Zurückzahlung hinbekomme, sagte Stadtsprecher Markus Herrmann auf Nachfrage von schwäbische.de.
Die rund 3800 abgeschlossenen Bußgeldverfahren könne man nicht wieder aufnehmen, an die Daten heranzukommen sei äußerst schwierig. Im Zuge einer freiwilligen Leistung ist jetzt aber geplant, das Geld zuum rückzuerstatten. Einen ähnlichen Fall hatte es bereits 2017 gegeben, als die Stadt Köln Hunderttausende Fahrer auf der A3 zu Unrecht geblitzt hatte und einen Millionenbetrag zurückzahlte. Im Fall des Gmünder Einhorntunnels soll es laut groben Schätzungen um einen sechsstelligen Betrag gehen.
Lösung für Punkte-„Sünder“gesucht
Wie viele der zu Unrecht geblitzten Lkw-Fahrer aus der Region stammen, konnte die Stadt bislang noch nicht verifizieren. Denkbar wäre, jetzt jeden Fall händisch neu aufzurollen, an die Betroffenen zu kommen. Zugleich hat die Stadt Gespräche mit dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg aufgenommen, um eine Lösung für die rund 800 „Sünder“zu finden, die neben einem Bußgeld auch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei erhalten haben.
Zwischen Februar und Juli 2018 hatte ein Blitzer am Eingang des Einhorntunnels fälschlicherweise LkwFahrer geblitzt. Bereits bei Tempo 60 löste der Schwarzlichtblitzer aus – das durch den Blitzer geschossene Foto wird durch Infrarotstrahlen erstellt, für den Fahrer selbst ist der Vorgang nicht zu erkennen. In einem Einspruchsverfahren entschied das Amtsgericht aber, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten vor Ort eine rechtlich unklare Situation herrsche und dort keine Bußgelder verhängt werden dürfen. Für Autofahrer gilt durchgängig Tempo 80.
Wie Herrmann ausführte, wolle man jetzt dauerhaft Rechtssicherheit schaffen. Denn die Stadt Schwäbisch Gmünd strebt weiter an, nicht nur im Tunnel die geltende Beschränkung für Lkw auf 60 km/h bei einspurigen Strecken beizubehalten, sondern auch auf den Tunneleingang auszudehnen. „Aus Sicherheitsgründen wäre es fatal, Lkws zu erlauben, am Tunneleingang mit 80 km/h zu fahren“, sagte Herrmann. Schwäbisch Gmünds erster Bürgermeister Joachim Bläse hatte aufgrund der besonderen Bauweise des Einhorntunnels von einer „komplizierten und unklaren Rechtssituation“gesprochen. Das Problem: An den Kopfstücken der 2,4 Kilometer langen Tunnelröhre gibt es zwei Spuren in jede Richtung, die teils durch Betonwände vom Gegenverkehr getrennt sind. Die Straße verengt sich dann auf eine Spur in jede Richtung – ohne Betontrennwand. In einer solchen Situation schreibt die Straßenverkehrsordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für Lkw vor. Mit Verkehrsexperten und dem Regierungspräsidium Stuttgart führe man derzeit Gespräche, wie die Situation aufgelöst werden könne. Dann, so Herrmann, solle eine eindeutige Beschilderung Klarheit schaffen. Der Blitzer selbst ist derzeit nicht aktiv, ihn neu zu positionieren, beispielsweise weiter ins Tunnelinnere, wäre, wenn überhaupt, erst in einem zweiten Schritt denkbar.
Was sind Schwarzblitzer? Das zeigen wir in unserem Videobeitrag unter www.schwäbische.de/blitzer