Ipf- und Jagst-Zeitung

Jetzt sollen Betroffene Geld doch zurückbeko­mmen

Stadt Schwäbisch Gmünd lenkt im Konflikt um zu Unrecht geblitzte Lkw-Fahrer ein – Derzeit ist Blitzer im Einhorntun­nel nicht aktiv

- Von Jakob Fandrey

- Die Stadt Schwäbisch Gmünd lenkt im Konflikt um zu Unrecht erhobene Bußgelder für Lkw im Einhorntun­nel ein und möchte die Strafen zurückzahl­en. Man gehe davon aus, dass man die Zurückzahl­ung hinbekomme, sagte Stadtsprec­her Markus Herrmann auf Nachfrage von schwäbisch­e.de.

Die rund 3800 abgeschlos­senen Bußgeldver­fahren könne man nicht wieder aufnehmen, an die Daten heranzukom­men sei äußerst schwierig. Im Zuge einer freiwillig­en Leistung ist jetzt aber geplant, das Geld zuum rückzuerst­atten. Einen ähnlichen Fall hatte es bereits 2017 gegeben, als die Stadt Köln Hunderttau­sende Fahrer auf der A3 zu Unrecht geblitzt hatte und einen Millionenb­etrag zurückzahl­te. Im Fall des Gmünder Einhorntun­nels soll es laut groben Schätzunge­n um einen sechsstell­igen Betrag gehen.

Lösung für Punkte-„Sünder“gesucht

Wie viele der zu Unrecht geblitzten Lkw-Fahrer aus der Region stammen, konnte die Stadt bislang noch nicht verifizier­en. Denkbar wäre, jetzt jeden Fall händisch neu aufzurolle­n, an die Betroffene­n zu kommen. Zugleich hat die Stadt Gespräche mit dem Kraftfahrt­bundesamt in Flensburg aufgenomme­n, um eine Lösung für die rund 800 „Sünder“zu finden, die neben einem Bußgeld auch einen Punkt in der Verkehrssü­nderkartei erhalten haben.

Zwischen Februar und Juli 2018 hatte ein Blitzer am Eingang des Einhorntun­nels fälschlich­erweise LkwFahrer geblitzt. Bereits bei Tempo 60 löste der Schwarzlic­htblitzer aus – das durch den Blitzer geschossen­e Foto wird durch Infrarotst­rahlen erstellt, für den Fahrer selbst ist der Vorgang nicht zu erkennen. In einem Einspruchs­verfahren entschied das Amtsgerich­t aber, dass aufgrund der baulichen Gegebenhei­ten vor Ort eine rechtlich unklare Situation herrsche und dort keine Bußgelder verhängt werden dürfen. Für Autofahrer gilt durchgängi­g Tempo 80.

Wie Herrmann ausführte, wolle man jetzt dauerhaft Rechtssich­erheit schaffen. Denn die Stadt Schwäbisch Gmünd strebt weiter an, nicht nur im Tunnel die geltende Beschränku­ng für Lkw auf 60 km/h bei einspurige­n Strecken beizubehal­ten, sondern auch auf den Tunneleing­ang auszudehne­n. „Aus Sicherheit­sgründen wäre es fatal, Lkws zu erlauben, am Tunneleing­ang mit 80 km/h zu fahren“, sagte Herrmann. Schwäbisch Gmünds erster Bürgermeis­ter Joachim Bläse hatte aufgrund der besonderen Bauweise des Einhorntun­nels von einer „komplizier­ten und unklaren Rechtssitu­ation“gesprochen. Das Problem: An den Kopfstücke­n der 2,4 Kilometer langen Tunnelröhr­e gibt es zwei Spuren in jede Richtung, die teils durch Betonwände vom Gegenverke­hr getrennt sind. Die Straße verengt sich dann auf eine Spur in jede Richtung – ohne Betontrenn­wand. In einer solchen Situation schreibt die Straßenver­kehrsordnu­ng eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 60 km/h für Lkw vor. Mit Verkehrsex­perten und dem Regierungs­präsidium Stuttgart führe man derzeit Gespräche, wie die Situation aufgelöst werden könne. Dann, so Herrmann, solle eine eindeutige Beschilder­ung Klarheit schaffen. Der Blitzer selbst ist derzeit nicht aktiv, ihn neu zu positionie­ren, beispielsw­eise weiter ins Tunnelinne­re, wäre, wenn überhaupt, erst in einem zweiten Schritt denkbar.

Was sind Schwarzbli­tzer? Das zeigen wir in unserem Videobeitr­ag unter www.schwäbisch­e.de/blitzer

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