Vier Drogendealer müssen in Haft
Nur einer bekommt Bewährung – Als Bande in Aalen und Nürtingen agiert
(R.) - Am 12. Tag einer langen, aufwendigen und spannenden Verhandlung im Ellwanger Landgericht sind die Urteile gegen fünf Drogendealer gesprochen worden. Die Erste Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass vier Männer und eine Frau bandenmäßig als „Aalen-Nürtingen-Connection“mit Marihuana und Kokain gehandelt haben (wir berichteten mehrfach). Der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg verglich die Bande mit einer „Firma“mit zwei Chefs, Stellvertreter, Fahrer und Sekretärin. Alle seien jederzeit in das lukrative Geschäft eingebunden gewesen. Trotz Bewährung kann der geständige Angeklagte, der am gestrigen Freitag 37 Jahre alt wurde, nicht in sein altes Leben zurück.
Ilg dankte dem 37-Jährigen, der mit seinem Geständnis in der Aalener Drogenszene „aufgeräumt“und viel auf sich genommen habe: „Bei Banden mit ausländischen Beteiligten kommen wir nicht weiter, wenn keiner den Mund aufmacht.“Belastungseifer gegenüber Mitangeklagten stellte die Kammer nicht fest. Ilg lobte die großartige Ermittlungsarbeit der Polizei. Die lange Verhandlungsdauer – der Prozess hatte Ende Juli begonnen – sei belastend, habe aber auch ihr Gutes. Sonst wären die Ergebnisse der Überwachung zahlloser Telefonate der Angeklagten nicht so ausführlich erörtert worden. Würde nicht so umfassend ermittelt, „wären wir mit Drogen überschwemmt“, so der Richter. Gericht und Gesellschaft reagierten, „wenn sich fünf Leute zusammentun und meinen, sie könnten mit Drogen schnelles Geld machen“. Das Mitleid der Kammer gelte den Süchtigen, nicht den Angeklagten. Der Kopf der Bande hatte angeführt, er habe seine kranke Mutter in der Heimat unterstützen wollen. Ein anderer schob Arbeitslosigkeit vor. Die „Chefs“wurden zu je sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die einzige Frau der Bande, die als „Sekretärin“Informationen weitergab und Kontakte nach Nürtingen knüpfte, wandert wegen Beihilfe für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Anders als ihr Verteidiger sah die Kammer sie nicht als „untergeordnete Gehilfin“. Der Fahrer, der mit seinem „Goggomobil“unterwegs war, Hähnchen verkaufte und seit 25 Jahren unbescholten in Deutschland lebt, wurde mit drei Jahren und drei Monaten dafür bestraft, dass er sich in einem Aalener Café falsche Freunde unter seinen Landsleuten ausgesucht habe, so Ilg. Sein Verteidiger hatte um eine milde Strafe für seinen Mandanten gebeten, der nicht verantwortlich gehandelt habe. Das sah die Kammer anders: „Zu fünft kann man wesentlich effektiver sein, als wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht“, so Ilg. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens. Für die „Chefs“wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 15 000 Euro beziehungsweise 3700 Euro angeordnet.
Zeuge unter SEK-Schutz
Der 37-Jährige, der trotz Angst und Bedrohung ausgepackt und weitere Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte, stand erneut unter dem Schutz von zwei SEK-Beamten. Er wurde mit seiner Familie ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen und wegen Beihilfe zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Staatsanwalt Jens Weise und der Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Ahrens, verzichteten auf Rechtsmittel. Daher ist das Urteil rechtskräftig.