Ipf- und Jagst-Zeitung

Gleichstel­lung: Neue Ideen gesucht

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(an) - Im August 2014 hatte Landrat Klaus Pavel für die Landkreisv­erwaltung die „Europäisch­e Charta für die Gleichstel­lung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“, kurz EU-Charta, unterzeich­net. Durch die Unterzeich­nung hat sich der Ostalbkrei­s zur Erarbeitun­g eines Gleichstel­lungsaktio­nsplans bereit erklärt. Die Gleichstel­lungskommi­ssion der Kreisverwa­ltung arbeitet nun an der Fortschrei­bung des Aktionspla­ns und bittet um Themenvors­chläge.

An der Erarbeitun­g und Umsetzung des Gleichstel­lungsaktio­nsplans sollen unterschie­dliche gesellscha­ftliche Bereiche beteiligt werden. Leitgedank­en des Aktionspla­nes sind, dass Frauen und Männer im Ostalbkrei­s unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigk­eit, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientieru­ng und ihrer finanziell­en Möglichkei­ten gleichbere­chtigt leben können, jeder den gleichen Zugang zu kommunalen Dienstleis­tungen und Ressourcen haben soll und die Kreisverwa­ltung als öffentlich­er zukunftsor­ientierter Arbeitgebe­r eine Vorbildfun­ktion hat.

Der Gleichstel­lungsaktio­nsplan ist in fünf Handlungsf­elder mit insgesamt 19 Zielen gegliedert. Dazu zählen beispielsw­eise der Aufbau eines Wissensman­agements, Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogen­en Vertretung von Frauen und Männern auf allen Ebenen, das gezielte Ansprechen von Bewerberin­nen und Bewerbern mit Migrations­hintergrun­d oder die Förderung von Mädchen in technische­n Berufen und Jungen in sozialen Berufen. Auch die Themen häusliche Gewalt und sexuelle Belästigun­g sind Inhalte des Gleichstel­lungsaktio­nsplans.

Wie schon bei der erstmalige­n Ausarbeitu­ng des Aktionspla­ns sollen auch bei dessen Fortschrei­bung Vorschläge aus der Bevölkerun­g berücksich­tigt werden, die der Chancengle­ichheit dienen und Diskrimini­erung vorbeugen. Die Gleichstel­lungskommi­ssion des Ostalbkrei­ses sucht deshalb Maßnahmen, die einen hohen „Best-practice“Charakter haben. Vorschläge für beispielha­fte Maßnahmen nimmt die Gleichstel­lungsbeauf­tragte des Ostalbkrei­ses, Carmen Venus, bis 31. Januar gerne entgegen. Der vollständi­ge der Zwischenbe­richt über die Umsetzung stehen unter www.ostalbkrei­s.de zum Download zur Verfügung. Landratsam­t Ostalbkrei­s, Gleichstel­lungsbeauf­tragte, Stuttgarte­r Straße 41, 73430 Aalen, Telefon 07361 / 503-1798, E-Mail carmen.venus@ostalbkrei­s.de

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