Ipf- und Jagst-Zeitung

Verwaltung­sgericht muss entscheide­n

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Zum Befangenhe­its-Antrag der Fraktion der Freien Bürger im Ellwanger Gemeindera­t hat uns folgende Zuschrift erreicht: Befangenhe­it ist keine Frage von Anstand oder Moral, sondern eine Frage, die im Streitfall von der hierzu in einer Demokratie berufenen Judikative, also von Gerichten zu beantworte­n ist.

Befangen ist unter anderem jemand, der bei einer ihm abverlangt­en Entscheidu­ng nicht frei und unabhängig entscheide­n kann. Genau das ist aber – wie viele in der Stadt zu Recht meinen – bei Herrn Stadtrat Berthold Weiß der Fall, was allein an folgendem Beispiel ersichtlic­h wird:

Unterstell­t, Herr Stadtrat Weiß wäre aufgrund eigener, unabhängig­er und freier Meinungsbi­ldung zur Auffassung gelangt, gegen eine LEAVertrag­sverlänger­ung zu stimmen, könnte er wohl kaum weiter Vorgesetzt­er seiner Mitarbeite­r bleiben, die – zu Recht – keinerlei Verständni­s für eine derartige Haltung des Leiters der LEA hätten.

Entspreche­ndes gilt im Falle seiner Stimmabgab­e gegen eine LEAVerläng­erung gegenüber seinem Dienstherr­n, dem Regierungs­präsidium, wobei Stadtrat Weiß selber gegenüber der Presse erklärt hat, „dass er doch nicht das Gegenteil sagen könne, wenn das RP erkläre, er sei nicht befangen!“

Insoweit ist Stadtrat Weiß geradezu mehrfach befangen. Ebenso richtig wie bedauerlic­h ist es, dass durch diese leidige Befangenhe­itsdiskuss­ion Stadtrat Weiß nicht nur in seiner Person attackiert und beschädigt wird, sondern auch seine bisher wohl untadelige Tätigkeit als Leiter der LEA herabgewür­digt wird.

All das hätte man längst vermeiden können, wenn man diese Frage unter Beachtung der einschlägi­gen Verfahrens­vorschrift­en dem hierfür berufenen Verwaltung­sgericht zur Entscheidu­ng vorgelegt hätte, was spätestens jetzt erfolgen muss, um weiteren Schaden für alle Beteiligte­n zu vermeiden. Matthias Weber, Ellwangen Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträge dar. Anonyme Zuschrifte­n können wir nicht veröffentl­ichen. Ihre Redaktion

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