„Das Fass war einfach voll“
Widerstand gegen die Polizei und Körperverletzung: Verkäuferin muss 300 Euro zahlen
- Eine 45-jährige Verkäuferin aus Ellwangen hat sich am Donnerstag vor dem Ellwanger Amtsgericht verantworten müssen. Die Frau war vor anderthalb Jahren in der Notaufnahme der Virngrundklinik ausgerastet und hatte dabei einen Polizisten leicht verletzt.
Der Delinquentin auf der Anklagebank setzte die Verhandlung am Donnerstagvormittag doch sichtlich zu. Schon bevor es losging, flossen bei der Frau die ersten Tränen. Ihr Verteidiger musste trösten, um anschließend zu erklären, dass seine Mandantin die Tat voll umfänglich einräume. Zwar sei die Erinnerung an diesen Tag im September des Jahres 2017 bei der 45-Jährigen getrübt, aber im Großen und Ganzen stimme das, was man ihr vorwirft.
Demnach war die 45-Jährige an diesem Tag von der Polizei in die Klinik gebracht worden, nachdem Angehörige der Frau zuvor den Rettungsdienst alarmiert hatten. In der Klinik war die Frau dann auffallend aggressiv geworden, wollte den Weisungen der Beamten nicht folge leisten und ging schlussendlich auch noch auf ihre Schwester und ihren erwachsenen Sohn los, die sie ins Krankenhaus begleitet hatten. Ein Polizeibeamter musste dazwischengehen und zog sich dabei Schürfwunden an Händen und Schienbein zu.
„Absolute Ausnahmesituation“
Die Frau zeigte sich in der Verhandlung reumütig. Sie habe sich damals – nach zwei gescheiterten Ehen – in einer „absoluten Ausnahmesituation“befunden. Alles sei ihr „zu viel geworden“. „Das Fass war einfach voll.“Sie habe ihren Kummer an dem Tag mit Alkohol, Sekt und etwas Whisky, betäuben wollen. Keine Unmengen. Trotzdem habe der Alkohol bei ihr fatal gewirkt, weil sie zu dieser Zeit auch Medikamente gegen eine ärztlich diagnostizierte Depression eingenommen habe.
Nach dem Vorfall in der Virngrundklinik habe sie sich sofort telefonisch und schriftlich bei dem Beamten für ihr Fehlverhalten entschuldigt. Auch ein kleines Schmerzensgeld von 250 Euro wurde von der alleinerziehenden Mutter gezahlt.
Darüber hinaus war sie drei Wochen in der Psychiatrie in Winnenden. Hier habe sie die Thematik „Tabletten und Alkohol“aufgearbeitet. „Ich weiß jetzt, dass diese Kombination nicht gut ist.“
Der 43-jährige Polizeibeamte schilderte dem Gericht seine Sicht der Dinge. Der Einsatz sei für ihn nicht „alltäglich“gewesen, weil der Aggressor eine Frau war. „Ich wollte sie ja nicht schlagen. Aber sie war so aggressiv, dass ich am Ende doch einiges an Kraft aufwenden musste, um ihr überhaupt Handschellen anlegen zu können.“Dabei sei es zu den Schürfwunden gekommen. „Aber nichts Dramatisches“, wie der Polizeibeamte betonte. Die Entschuldigung der Frau, die auch im Gericht nochmals um Verzeihung bat, wurde von dem Beamten akzeptiert. Auf Nachfrage des Gerichts, wie er zu einer möglichen Einstellung des Verfahrens stehen würde, antwortete der Beamte, dass er „nix dagegen“hätte.
Eine solche Einstellung des Verfahrens wurde danach auch vom Anwalt Timo Fuchs ins Spiel gebracht. Seine Mandantin sei nicht vorbestraft, habe sich mehrfach entschuldigt, habe einen Täter-Opfer-Ausgleich geleistet und habe ihr Problem in einer Klinik bearbeitet. „Mehr kann sie nicht tun“, sagte Fuchs.
Staatsanwältin beharrt auf Strafe
Staatsanwältin Andrea Koller widersprach dem nicht, machte aber gleichzeitig klar, dass für sie trotzdem eine Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht käme. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte inklusive einer Körperverletzung sei „nicht was ganz Kleines“. Koller forderte deshalb zumindest eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à zehn Euro.
Das Gericht blieb am Ende unter dieser Forderung und beließ es bei einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à zehn Euro. Bei dieser Tagessatzhöhe gilt die Frau als nicht vorbestraft. Wie Strecker betonte, könne er sowohl die Position des Verteidigers als auch der Staatsanwaltschaft „gut nachvollziehen“. Es bleibe aber festzuhalten, dass Attacken auf Polizeibeamte „nicht gehen, auch nicht in persönlichen Ausnahmesituationen“.