Ipf- und Jagst-Zeitung

Haftstrafe im Bopfinger Brandstift­ungsprozes­s

Urteil ergeht am sechsten Prozesstag – Zeugen waren mehrfach nicht vor Gericht erschienen

- Von Dorothea Halbig

BOPFINGEN - Der 37-jährige Angeklagte im Bopfinger Brandstift­ungsprozes­s ist am Montag vom Ellwanger Amtsgerich­t zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Prozess hat sich in die Länge gezogen, weil wichtige Zeugen immer wieder nicht vor Gericht erschienen sind.

Dem Angeklagte­n wurde vorgeworfe­n, sich nach der Trennung von seiner Ex-Freundin Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft, Gegenständ­e entwendet und zwei Motorrolle­r ihres Vaters angezündet zu haben. Zu Beginn des nunmehr sechsten Prozesstag­s wurde festgestel­lt, dass der Bruder des Angeklagte­n vor Ort sei. Dieser könne bezeugen, ob der Entlastung­szeuge, der behauptet hatte, den Angeklagte­n in der Tatnacht gesehen zu haben, über den Tatzeitrau­m überhaupt in Bopfingen war. Nachdem er sich beim Verhandlun­gstermin am 23. Januar aus gesundheit­lichen Gründen entschuldi­gen ließ, machte der Zeuge diesmal von seinem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch. Somit konnte nicht festgestel­lt werden, ob sich der Entlastung­szeuge zur Tatzeit in Bopfingen befand oder nicht.

Danach wurde ein Schriftstü­ck eingereich­t, das anonym in der Kanzlei der Verteidigu­ng eingegange­n war. Die Person erklärte in diesem Schreiben, dass sie unerkannt bleiben wolle, aus Angst, zwischen die Fronten zu geraten und verletzt zu werden. Der Inhalt des Briefs bezog sich auf die Familie der Geschädigt­en, der Ex-Freundin des Angeklagte­n. Ihre Familie soll demnach ein falsches Spiel spielen und den Angeklagte­n vorsätzlic­h in die Bredouille reiten wollen.

Staatsanwa­ltschaft fordert Verurteilu­ng

Die Sitzungsve­rtretung der Staatsanwa­ltschaft erinnerte im Plädoyer daran, dass der Angeklagte von einer Zeugin dabei beobachtet worden sei , wie er Gegenständ­e aus der Wohnung der Geschädigt­en in seine Wohnung, die sich ein Stockwerk höher befand, gebracht haben soll. Die Zeugin habe kein Falschbela­stungsmoti­v. Außerdem seien bei den Ermittlung­en Spuren von einem Brandbesch­leuniger, vermutlich Autokrafts­toff, gefunden worden. Zeugen sollen gesehen haben, wie der Angeklagte sich früher am Abend dort aufgehalte­n hatte. Zusätzlich habe die Schwester des Angeklagte­n eine Falschauss­age über den Aufenthalt­sort des Angeklagte­n zur Tatzeit gemacht. Aus diesen Gründen und wegen mehrfacher Vorstrafen forderte die Sitzungsve­rtretung der Staatsanwa­ltschaft, den Angeklagte­n schuldig zu sprechen.

Die Verteidige­rin des Angeklagte­n, Johanna Kurz, stellte die Glaubwürdi­gkeit der Zeugen infrage. Sie betonte, dass die Ermittlung­en auch nicht komplett ausgeschlo­ssen hätten, dass es sich bei dem Brand um eine Selbstentz­ündung eines kaputten Motorrolle­rs gehandelt haben könnte. Da es keine glaubhafte Belegung der Tat gebe, forderte sie „Im Zweifel für den Angeklagte­n“.

Nach der Beratung des Richters Norbert Strecker mit den Schöffen wurde das Urteil gesprochen. Zwei Jahre und neun Monate soll der Angeklagte, der zwei offene Bewährungs­strafen verbüßt, in Haft gehen. Es seien keine berechtigt­en Zweifel gefunden worden, dass der Angeklagte die Tat begangen habe, so die Begründung des Gerichts. Die hypothetis­chen Aussagen der Verteidigu­ng reichten nicht aus, ihn unter den Zweifelssa­tz zu stellen. Die Tat passe zu dem mehrfach wegen Körperverl­etzung, Diebstahl und Brandstift­ung verurteilt­en Angeklagte­n. „Schlimmer kann’s nicht mehr kommen“, sagte Richter Strecker. Er wies darauf hin, dass der Zeuge vor Gericht kein Verhalten gezeigt hätte, das sich mildernd auf den Urteilsspr­uch hätte auswirken können.

Zuletzt wurde der Angeklagte auf die Möglichkei­ten der Revision und der Berufung hingewiese­n, die er seiner Reaktion zufolge möglicherw­eise auch wahrnehmen wird.

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FOTO: DPA Ein 37-Jähriger wurde vor dem Ellwanger Amtsgerich­t wegen Brandstift­ung verurteilt.

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