Haftstrafe im Bopfinger Brandstiftungsprozess
Urteil ergeht am sechsten Prozesstag – Zeugen waren mehrfach nicht vor Gericht erschienen
BOPFINGEN - Der 37-jährige Angeklagte im Bopfinger Brandstiftungsprozess ist am Montag vom Ellwanger Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Prozess hat sich in die Länge gezogen, weil wichtige Zeugen immer wieder nicht vor Gericht erschienen sind.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sich nach der Trennung von seiner Ex-Freundin Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft, Gegenstände entwendet und zwei Motorroller ihres Vaters angezündet zu haben. Zu Beginn des nunmehr sechsten Prozesstags wurde festgestellt, dass der Bruder des Angeklagten vor Ort sei. Dieser könne bezeugen, ob der Entlastungszeuge, der behauptet hatte, den Angeklagten in der Tatnacht gesehen zu haben, über den Tatzeitraum überhaupt in Bopfingen war. Nachdem er sich beim Verhandlungstermin am 23. Januar aus gesundheitlichen Gründen entschuldigen ließ, machte der Zeuge diesmal von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Somit konnte nicht festgestellt werden, ob sich der Entlastungszeuge zur Tatzeit in Bopfingen befand oder nicht.
Danach wurde ein Schriftstück eingereicht, das anonym in der Kanzlei der Verteidigung eingegangen war. Die Person erklärte in diesem Schreiben, dass sie unerkannt bleiben wolle, aus Angst, zwischen die Fronten zu geraten und verletzt zu werden. Der Inhalt des Briefs bezog sich auf die Familie der Geschädigten, der Ex-Freundin des Angeklagten. Ihre Familie soll demnach ein falsches Spiel spielen und den Angeklagten vorsätzlich in die Bredouille reiten wollen.
Staatsanwaltschaft fordert Verurteilung
Die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft erinnerte im Plädoyer daran, dass der Angeklagte von einer Zeugin dabei beobachtet worden sei , wie er Gegenstände aus der Wohnung der Geschädigten in seine Wohnung, die sich ein Stockwerk höher befand, gebracht haben soll. Die Zeugin habe kein Falschbelastungsmotiv. Außerdem seien bei den Ermittlungen Spuren von einem Brandbeschleuniger, vermutlich Autokraftstoff, gefunden worden. Zeugen sollen gesehen haben, wie der Angeklagte sich früher am Abend dort aufgehalten hatte. Zusätzlich habe die Schwester des Angeklagten eine Falschaussage über den Aufenthaltsort des Angeklagten zur Tatzeit gemacht. Aus diesen Gründen und wegen mehrfacher Vorstrafen forderte die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten schuldig zu sprechen.
Die Verteidigerin des Angeklagten, Johanna Kurz, stellte die Glaubwürdigkeit der Zeugen infrage. Sie betonte, dass die Ermittlungen auch nicht komplett ausgeschlossen hätten, dass es sich bei dem Brand um eine Selbstentzündung eines kaputten Motorrollers gehandelt haben könnte. Da es keine glaubhafte Belegung der Tat gebe, forderte sie „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Nach der Beratung des Richters Norbert Strecker mit den Schöffen wurde das Urteil gesprochen. Zwei Jahre und neun Monate soll der Angeklagte, der zwei offene Bewährungsstrafen verbüßt, in Haft gehen. Es seien keine berechtigten Zweifel gefunden worden, dass der Angeklagte die Tat begangen habe, so die Begründung des Gerichts. Die hypothetischen Aussagen der Verteidigung reichten nicht aus, ihn unter den Zweifelssatz zu stellen. Die Tat passe zu dem mehrfach wegen Körperverletzung, Diebstahl und Brandstiftung verurteilten Angeklagten. „Schlimmer kann’s nicht mehr kommen“, sagte Richter Strecker. Er wies darauf hin, dass der Zeuge vor Gericht kein Verhalten gezeigt hätte, das sich mildernd auf den Urteilsspruch hätte auswirken können.
Zuletzt wurde der Angeklagte auf die Möglichkeiten der Revision und der Berufung hingewiesen, die er seiner Reaktion zufolge möglicherweise auch wahrnehmen wird.