SPD will Recht auf Homeoffice schaffen
Union lehnt gesetzlichen Anspruch ab – Modell bei 40 Prozent aller Beschäftigten möglich
- Arbeitnehmer in Deutschland sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Arbeit von zu Hause aus erhalten. „Ich werde ein Recht auf Homeoffice auf den Weg bringen, das die Balance von Sicherheit und Flexibilität wahrt“, sagte Heil. Zuletzt hatte sich SPD-Chefin Andrea Nahles in dem Bereich für neue gesetzliche Grundlagen ausgesprochen, da Homeoffice bei Millionen Arbeitsplätzen möglich sei. Bereits der Staatssekretär im Arbeitsressort, Björn Böhning, hatte „unbürokratische Lösungen“für ein Recht auf Homeoffice angekündigt.
Dieses neue Recht könnte neben der Grundrente ein neuer Streitpunkt innerhalb der Großen Koalition werden. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU), hat sich bereits gegen den gesetzlichen Anspruch gestemmt. „Auch wenn es viele Bereiche gibt, in denen Homeoffice sinnvoll eingesetzt werden kann, lehnt die CDU/CSU-Bundestagfraktion einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Homeoffice ab. Es ist aus unserer Sicht Aufgabe der Tarifvertragsparteien, entsprechende Verabredungen zu treffen“, sagt Peter Weiß.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, zeigt sich offener: „Es ist richtig, den Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten anpassen zu wollen. Aber hier müssen dann zwei Themen, die zusammengehören, auch verbunden werden: Das Thema Homeoffice und die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes inklusive eines Wegfalls von bürokratischen Arbeitsschutzvorschriften zu Hause. Nur so kann eine neue Balance für mehr Selbstbestimmung geschaffen werden.“Die Niederlande, die 2015 den gesetzlichen Anspruch verankerten, seien so vorgegangen.
Arbeitsminister Heil beruft sich auf die Vereinbarungen von Union und SPD: „Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, mehr Spielraum für Familienzeit zu schaffen“, sagte er. „Das werde ich einlösen.“Nach Untersuchungen kommt das Homeoffice-Modell für maximal 40 Prozent der Beschäftigten grundsätzlich in Betracht.