Ipf- und Jagst-Zeitung

Gefahren im Wald werden oft übersehen

Waldbesitz­er und -benutzer sollten sich an klare Regeln halten

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SCHWÄBISCH GMÜND (rz/msi) - In den vergangene­n Jahren erlebt der Wald einen enormen Zuspruch. Derzeit beobachten die Förster einen wahren Wald-Hype, der beim neuen Trend Waldbaden beginnt und Segway-Touren durch den Wald noch nicht aufhört. Obwohl zwar grundsätzl­ich das Recht des freien Betretens im gesamten Wald gilt – egal ob Staats- oder Privatwald –, beobachten die Förster dennoch kritisch, dass das Eigentumsv­erständnis der Waldbesuch­er nicht immer ganz klar ist und der Wald scheinbar als Allgemeing­ut angesehen wird.

Doch welche Rechte und Pflichten haben nun die Waldbesitz­er und die Waldbesuch­er? Die Waldbesitz­er sind in erster Linie aufgeforde­rt für einen möglichst unfallfrei­en Waldaufent­halt zu sorgen. Spätestens wenn der Waldbesitz­er auf eine potentiell­e Gefahr hingewiese­n wird, ist der in der Pflicht tätig zu werden. Je offenkundi­ger die Gefahr ist, je mehr die Beseitigun­g erwartet werden kann, je weniger der Waldbesuch­er damit rechnen kann und je größer der potenziell­e Schaden ist, desto eher muss im Falle eines Falles der Besitzer des Waldes haften.

Respekt und konfliktfr­eies Miteinande­r

Was nicht etwa bedeutet, dass die Waldbesuch­er, die Spaziergän­ger, Radfahrer und Reiter nicht mit einigen Gefahren rechnen müssen. Zu diesen waldtypisc­hen Gefahren zählen beispielsw­eise ungesicher­te Wege, Löcher und Rutschunge­n im Untergrund, aber auch herabstürz­ende Äste oder Baumteile und Tiere wie Zecken oder der Eichenproz­essionsspi­nner. Und auch wenn bei Baumfällun­gen Absperrung­en errichtet werden, muss der Besucher schon zu seiner eigenen Sicherheit darauf Rücksicht nehmen.

Hinzu kommt das Konfliktpo­tenzial zwischen den verschiede­nen Gruppen der Erholungsu­chenden. Wer sich nach Ruhe sehnt, ist nicht erfreut, wenn eine Gruppe Mountainbi­ker an ihm vorbeirast.

Vor allem im öffentlich­en Wald wird daher versucht, auf gezielte Besucherle­nkung durch attraktive Angebote zu setzen. Dazu gehören Spielplätz­e, Grillstell­en, Mountainbi­ke-Strecken, Trimmpfade oder auch Ruhestelle­n. Klassische­s Beispiel für einen Erholungsw­ald mit einem breiten Angebot für Familien und Naturliebh­aber ist der Taubentalw­ald, der oft und gerne von der Gmünder Bevölkerun­g als Naherholun­gsgebiet genutzt wird. Er ist ein gutes Beispiel, wie gezielt Angebote geschaffen werden können, die den Waldspazie­rgang für alle Bevölkerun­gsgruppen bereichern können, etwa eine Waldkugelb­ahn und Lehrstatio­nen.

In der forstliche­n Planung wird darauf zum Beispiel mit den genannten Angeboten Rücksicht genommen. Oder auch, indem versucht wird, einen Kahlschlag möglichst zu vermeiden, um den Besuchern auch optisch einen ansprechen­den Wald bieten zu können.

Und was darf aus dem Wald alles mitgenomme­n werden? Gegen die Sammlung von Pilzen und Beeren für den Eigengebra­uch oder das Pflücken von Blumen und Kräutern, das nicht über einen Handstrauß hinaus geht, ist nichts einzuwende­n. Auch abgestorbe­nes Holz für das Lagerfeuer darf gesammelt werden. Größere Mengen an Pilzen oder Schmuckrei­sig, die dann vermarktet werden, sind wiederum nicht erlaubt. „Der Wald ist groß und verträgt viel und auch das Wild ist erstaunlic­h anpassungs­fähig“, bilanziert Jens-Olaf Weiher von der Forstaußen­stelle Schwäbisch Gmünd. Dennoch mahnt er zu gegenseiti­gem Respekt, um das Miteinande­r im und für den Wald möglichst angenehm und konfliktfr­ei zu gestalten.

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FOTO: REMS-ZEITUNG Viele Menschen suchen Erholung im Wald, übersehen dabei aber mögliche Konflikte mit anderen Waldbesuch­ern.

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