Strompreise ziehen erneut an
Was sich im neuen Jahr finanziell ändert – Mindestlohn und Hartz-IV-Sätze steigen
FRANKFURT (AFP) - Für viele Verbraucher ändern sich im kommenden Jahr zentrale Ansprüche – wenn auch teilweise nur um wenige Euro. An anderen Stellen wie auf der Stromrechnung könnte es teurer werden. Die „Schwäbische Zeitung“listet die wichtigsten Änderungen auf.
Mindestlohn und Ausbildungsgehalt: G Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von aktuell 9,19 Euro pro Stunde auf 9,35 Euro. Über die weitere Erhöhung wird ab Mitte des Jahres entschieden. Auch Auszubildende bekommen bei einem Ausbildungsbeginn ab 2020 künftig erstmals eine Mindestvergütung: Sie soll im ersten Lehrjahr zunächst mindestens 515 Euro betragen, bis 2023 soll der Betrag schrittweise auf 620 Euro steigen.
G Bezieher Höhere von Hartz-IV-Sätze Hartz IV bekommen ab Januar mehr Geld. Für alleinstehende Langzeitarbeitslose erhöht sich der Regelsatz von bislang 424 auf 432 Euro. Die Grundsicherung für Paare steigt von 382 auf 389 Euro je
Partner. Rente: Ab Juli sollen die Renten im G Westen voraussichtlich um 3,15 Prozent und im Osten um 3,92 Prozent steigen. Die Regierung will zum Jahreswechsel etwa vier Millionen
Auch für Kinder aus Hartz-IVHaushalten erhöhen sich die Leistungen: Für Kinder bis zu fünf Jahren steigt der Satz von 245 auf 250 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren sind es mit 308 Euro und für Jugendliche unter 18 Jahren mit 328 Euro jeweils sechs Euro mehr.
Steuerentlastungen: Der SteuerGrundfreibetrag G wird im kommenden Jahr um 240 Euro angehoben. Das jährlich einkommensteuerfreie Einkommen beträgt dann 9408 Euro für Ledige und 18 816 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete. 2020 bringt auch die Umsatzsteuersenkung auf Monatshygieneartikel wie Tampons sowie auf elektronische Bücher und Zeitschriften. Außerdem steigen die Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen, auch Berufskraftfahrer bekommen einen sogenannten Pauschbetrag für Übernachtungen.
Bahntickets: Nach dem Willen der G großen Koalition soll die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 auf sieben Prozent zum 1. Januar kommen. Allerdings muss hierzu noch im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat gefunden werden.
Betriebsrentner durch einen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro bei der Krankenversicherung entlasten.
Strompreise steigen: Etwa die G Hälfte der örtlichen Stromversorger hat Preiserhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt. Gründe dafür seien die steigende EEG-Umlage und höhere Stromnetzgebühren. Die Mehrkosten für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden betragen laut Vergleichsportalen rund 70 Euro pro Jahr.
Kosten für Autofahrer: Die Bußgelder G für Verkehrsverstöße sollen mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung künftig deutlich saftiger ausfallen: Wer nach Inkrafttreten der Novelle etwa unerlaubt auf dem Gehweg parkt, zahlt nicht mehr 20
Euro wie bisher, sondern 55 Euro. Für mehr als 20 Millionen Mitglieder des ADAC steigen außerdem im ersten Halbjahr 2020 erstmals seit Langem die Beiträge.
Höhere Steuern auf Flugtickets: G
Als Teil des Klimapakets wird die Luftverkehrssteuer zum 1. April 2020 erhöht. Konkret soll sie für innereuropäische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro steigen. Für mittlere Distanzen bis 6000 Kilometern ist eine Erhöhung um 9,58 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Für Fernflüge sollen künftig 59,43 Euro fällig werden; das sind 17,25 Euro mehr als bisher. Noch unklar ist, wie viel dieser Aufschläge
die Fluggesellschaft an ihre Kunden weitergeben.
Masern-Impfpflicht: Ab März gilt G in Deutschland eine Masern-Impfpflicht in Kindertagesstätten, Schulen, anderen Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften. Kinder ab einem Jahr und das Personal dort müssen dann gegen die hochansteckende Virusinfektion geimpft sein. Kinder können ansonsten vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.
Kassenbonpflicht: Einzelhändler müssen ab Januar bei jedem Kauf einen Beleg erstellen. Diese Kassenbonpflicht gilt sowohl beim Bäcker als auch beim Friseur oder in Apotheken, sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen. Die sogenannte Belegausgabepflicht soll einer größeren Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug dienen. Auch eine digitale Bon-Übermittlung per App oder E-Mail soll möglich sein. Wegen Diskussionen über mehr Müll für Verbraucher und zusätzlicher Bürokratie für die Händler und Handwerker ist die Neuregelung aber umstritten.