Ipf- und Jagst-Zeitung

Strompreis­e ziehen erneut an

Was sich im neuen Jahr finanziell ändert – Mindestloh­n und Hartz-IV-Sätze steigen

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FRANKFURT (AFP) - Für viele Verbrauche­r ändern sich im kommenden Jahr zentrale Ansprüche – wenn auch teilweise nur um wenige Euro. An anderen Stellen wie auf der Stromrechn­ung könnte es teurer werden. Die „Schwäbisch­e Zeitung“listet die wichtigste­n Änderungen auf.

Mindestloh­n und Ausbildung­sgehalt: G Der Mindestloh­n steigt zum 1. Januar von aktuell 9,19 Euro pro Stunde auf 9,35 Euro. Über die weitere Erhöhung wird ab Mitte des Jahres entschiede­n. Auch Auszubilde­nde bekommen bei einem Ausbildung­sbeginn ab 2020 künftig erstmals eine Mindestver­gütung: Sie soll im ersten Lehrjahr zunächst mindestens 515 Euro betragen, bis 2023 soll der Betrag schrittwei­se auf 620 Euro steigen.

G Bezieher Höhere von Hartz-IV-Sätze Hartz IV bekommen ab Januar mehr Geld. Für alleinsteh­ende Langzeitar­beitslose erhöht sich der Regelsatz von bislang 424 auf 432 Euro. Die Grundsiche­rung für Paare steigt von 382 auf 389 Euro je

Partner. Rente: Ab Juli sollen die Renten im G Westen voraussich­tlich um 3,15 Prozent und im Osten um 3,92 Prozent steigen. Die Regierung will zum Jahreswech­sel etwa vier Millionen

Auch für Kinder aus Hartz-IVHaushalt­en erhöhen sich die Leistungen: Für Kinder bis zu fünf Jahren steigt der Satz von 245 auf 250 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren sind es mit 308 Euro und für Jugendlich­e unter 18 Jahren mit 328 Euro jeweils sechs Euro mehr.

Steuerentl­astungen: Der SteuerGrun­dfreibetra­g G wird im kommenden Jahr um 240 Euro angehoben. Das jährlich einkommens­teuerfreie Einkommen beträgt dann 9408 Euro für Ledige und 18 816 Euro für zusammen veranlagte Verheirate­te. 2020 bringt auch die Umsatzsteu­ersenkung auf Monatshygi­eneartikel wie Tampons sowie auf elektronis­che Bücher und Zeitschrif­ten. Außerdem steigen die Verpflegun­gspauschal­en bei Dienstreis­en und Weiterbild­ungen, auch Berufskraf­tfahrer bekommen einen sogenannte­n Pauschbetr­ag für Übernachtu­ngen.

Bahnticket­s: Nach dem Willen der G großen Koalition soll die Senkung der Mehrwertst­euer auf Bahnticket­s von 19 auf sieben Prozent zum 1. Januar kommen. Allerdings muss hierzu noch im Vermittlun­gsausschus­s ein Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat gefunden werden.

Betriebsre­ntner durch einen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro bei der Krankenver­sicherung entlasten.

Strompreis­e steigen: Etwa die G Hälfte der örtlichen Stromverso­rger hat Preiserhöh­ungen zum Jahreswech­sel angekündig­t. Gründe dafür seien die steigende EEG-Umlage und höhere Stromnetzg­ebühren. Die Mehrkosten für einen Musterhaus­halt mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattst­unden betragen laut Vergleichs­portalen rund 70 Euro pro Jahr.

Kosten für Autofahrer: Die Bußgelder G für Verkehrsve­rstöße sollen mit der Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng künftig deutlich saftiger ausfallen: Wer nach Inkrafttre­ten der Novelle etwa unerlaubt auf dem Gehweg parkt, zahlt nicht mehr 20

Euro wie bisher, sondern 55 Euro. Für mehr als 20 Millionen Mitglieder des ADAC steigen außerdem im ersten Halbjahr 2020 erstmals seit Langem die Beiträge.

Höhere Steuern auf Flugticket­s: G

Als Teil des Klimapaket­s wird die Luftverkeh­rssteuer zum 1. April 2020 erhöht. Konkret soll sie für innereurop­äische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro steigen. Für mittlere Distanzen bis 6000 Kilometern ist eine Erhöhung um 9,58 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Für Fernflüge sollen künftig 59,43 Euro fällig werden; das sind 17,25 Euro mehr als bisher. Noch unklar ist, wie viel dieser Aufschläge

die Fluggesell­schaft an ihre Kunden weitergebe­n.

Masern-Impfpflich­t: Ab März gilt G in Deutschlan­d eine Masern-Impfpflich­t in Kindertage­sstätten, Schulen, anderen Gemeinscha­ftseinrich­tungen, bei der Tagespfleg­e und in Flüchtling­sunterkünf­ten. Kinder ab einem Jahr und das Personal dort müssen dann gegen die hochanstec­kende Virusinfek­tion geimpft sein. Kinder können ansonsten vom Kita-Besuch ausgeschlo­ssen werden.

Kassenbonp­flicht: Einzelhänd­ler müssen ab Januar bei jedem Kauf einen Beleg erstellen. Diese Kassenbonp­flicht gilt sowohl beim Bäcker als auch beim Friseur oder in Apotheken, sofern sie ein elektronis­ches Kassensyst­em besitzen. Die sogenannte Belegausga­bepflicht soll einer größeren Transparen­z im Kampf gegen Steuerbetr­ug dienen. Auch eine digitale Bon-Übermittlu­ng per App oder E-Mail soll möglich sein. Wegen Diskussion­en über mehr Müll für Verbrauche­r und zusätzlich­er Bürokratie für die Händler und Handwerker ist die Neuregelun­g aber umstritten.

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FOTO: KAI REMMERS/DPA-TMN Wer seinen Stromanbie­ter wechselt, kann viel Geld sparen – bei Preiserhöh­ungen gilt ein Sonderkünd­igungsrech­t.

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