Dreifachmord in Sontheim: Staatsanwalt fordert lebenslänglich
Verfahren um den Mord am Ehemann der Tochter wird abgetrennt – Urteil soll am Freitag fallen
G- Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe hat Oberstaatsanwalt Oliver Knopp für die drei Angeklagten im Sontheimer Mordprozess gefordert. Für das 55-jährige Oberhaupt der Familie, der seine Söhne zu Mittätern gemacht habe, soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Alternativ beantragte Knopp Sicherungsverwahrung nach 15 Jahren Haft.
Dem Vater wird vorgeworfen, den Ehemann und den Lebensgefährten seiner Tochter und einen Garagenbesitzer getötet zu haben, die Söhne sollen an den letzten beiden Morden beteiligt gewesen sein.
Nur weil die Täter Fehler gemacht hätten, so der Oberstaatsanwalt, gehöre der am 11. Mai 2019 getötete Sontheimer Garagenbesitzer nicht zu den unaufgeklärten Vermisstenfällen. Ein in dilettantischem Deutsch verfasstes Schreiben rief den Arbeitgeber des 59-Jährigen auf den Plan.
Kopf, Hände und Füße liegen im Garten
Bei Geldabhebungen mit der ECKarte des Opfers wurde der 33-jährige Sohn des Hauptangeklagten identifiziert und festgenommen. Er brachte mit seinem Geständnis die Sache ins Rollen. Das Opfer, so Knopp, sei arg- und wehrlos gewesen. Deshalb sei das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben. Weil sich die Täter bereichern wollten, liege auch Habgier vor.
Von dem ermordeten Garagenbesitzer fand man den abgetrennten Kopf, Hände und Füße im Garten der Familie. Vom mutmaßlichen zweiten Opfer, dem angeblich gewalttätigen Lebensgefährten der Tochter des Hauptangeklagten, fehlt jede Spur. Das Familienoberhaupt habe gesagt, der Lebensgefährte müsse weg. Das habe genügt, damit die Söhne wussten, was zu tun sei, so Knopp.
Vater und Söhne hatten übereinstimmende Geständnisse abgelegt. Geprägt vom Machtgefüge in der Familie habe auch der jüngere Sohn mit erheblichem körperlichem Einsatz bei dem Mord mitgemacht – weshalb der Staatsanwalt auch für ihn lebenslänglich forderte. Die Tatumstände und das brutale Zerstückeln der Opfer, so Knopp, rechtfertigten bei dem
Vater die besondere Schwere der Schuld. Damit kann er nach der Mindeststrafe von 15 Jahren nicht entlassen werden, sondern bleibt möglicherweise bis an sein Lebensende in Haft. Falls die Kammer die besondere Schwere der Schuld nicht feststelle, beantragte der Staatsanwalt Sicherungsverwahrung.
Anwalt: Sohn war dem Vater blind ergeben
„Der Papa war böse, deshalb war der Sohn auch böse.“So umriss Stephan Bauer als Verteidiger des älteren Sohns das Motiv für dessen Beteiligung an zwei Morden. Sein Mandant sei dem Vater blind ergeben. Die Taten hätten ihn an die Grenzen der psychischen Belastbarkeit gebracht. Bauer beantragte 11 bis 15 Jahre Freiheitsentzug.
Die Anwälte des jüngsten Sohns sehen ihn nicht als Mittäter und plädierten wegen Beihilfe zum Mord auf eine Freiheitsstrafe von drei beziehungsweise deutlich unter zehn Jahren.
Nachdem sich ein möglicher Mittäter am Mord des Ehemanns bereit erklärt hat auszusagen, hatte die Kammer das Verfahren in dieser Sache abgetrennt. Es soll 2020 fortgesetzt werden. Dann soll der Mann, der in Sizilien im Gefängnis sitzt, voraussichtlich nach Ellwangen gebracht werden.
Zu den verbleibenden Anklagepunkten nehmen die Verteidiger des Hauptangeklagten am Freitag Stellung.
Danach sollen gegen 11 Uhr die Urteile verkündet werden.