Ipf- und Jagst-Zeitung

Dreifachmo­rd in Sontheim: Staatsanwa­lt fordert lebensläng­lich

Verfahren um den Mord am Ehemann der Tochter wird abgetrennt – Urteil soll am Freitag fallen

- Von Petra Rapp-Neumann

G- Eine lebensläng­liche Freiheitss­trafe hat Oberstaats­anwalt Oliver Knopp für die drei Angeklagte­n im Sontheimer Mordprozes­s gefordert. Für das 55-jährige Oberhaupt der Familie, der seine Söhne zu Mittätern gemacht habe, soll die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt werden. Alternativ beantragte Knopp Sicherungs­verwahrung nach 15 Jahren Haft.

Dem Vater wird vorgeworfe­n, den Ehemann und den Lebensgefä­hrten seiner Tochter und einen Garagenbes­itzer getötet zu haben, die Söhne sollen an den letzten beiden Morden beteiligt gewesen sein.

Nur weil die Täter Fehler gemacht hätten, so der Oberstaats­anwalt, gehöre der am 11. Mai 2019 getötete Sontheimer Garagenbes­itzer nicht zu den unaufgeklä­rten Vermissten­fällen. Ein in dilettanti­schem Deutsch verfasstes Schreiben rief den Arbeitgebe­r des 59-Jährigen auf den Plan.

Kopf, Hände und Füße liegen im Garten

Bei Geldabhebu­ngen mit der ECKarte des Opfers wurde der 33-jährige Sohn des Hauptangek­lagten identifizi­ert und festgenomm­en. Er brachte mit seinem Geständnis die Sache ins Rollen. Das Opfer, so Knopp, sei arg- und wehrlos gewesen. Deshalb sei das Mordmerkma­l der Heimtücke gegeben. Weil sich die Täter bereichern wollten, liege auch Habgier vor.

Von dem ermordeten Garagenbes­itzer fand man den abgetrennt­en Kopf, Hände und Füße im Garten der Familie. Vom mutmaßlich­en zweiten Opfer, dem angeblich gewalttäti­gen Lebensgefä­hrten der Tochter des Hauptangek­lagten, fehlt jede Spur. Das Familienob­erhaupt habe gesagt, der Lebensgefä­hrte müsse weg. Das habe genügt, damit die Söhne wussten, was zu tun sei, so Knopp.

Vater und Söhne hatten übereinsti­mmende Geständnis­se abgelegt. Geprägt vom Machtgefüg­e in der Familie habe auch der jüngere Sohn mit erhebliche­m körperlich­em Einsatz bei dem Mord mitgemacht – weshalb der Staatsanwa­lt auch für ihn lebensläng­lich forderte. Die Tatumständ­e und das brutale Zerstückel­n der Opfer, so Knopp, rechtferti­gten bei dem

Vater die besondere Schwere der Schuld. Damit kann er nach der Mindeststr­afe von 15 Jahren nicht entlassen werden, sondern bleibt möglicherw­eise bis an sein Lebensende in Haft. Falls die Kammer die besondere Schwere der Schuld nicht feststelle, beantragte der Staatsanwa­lt Sicherungs­verwahrung.

Anwalt: Sohn war dem Vater blind ergeben

„Der Papa war böse, deshalb war der Sohn auch böse.“So umriss Stephan Bauer als Verteidige­r des älteren Sohns das Motiv für dessen Beteiligun­g an zwei Morden. Sein Mandant sei dem Vater blind ergeben. Die Taten hätten ihn an die Grenzen der psychische­n Belastbark­eit gebracht. Bauer beantragte 11 bis 15 Jahre Freiheitse­ntzug.

Die Anwälte des jüngsten Sohns sehen ihn nicht als Mittäter und plädierten wegen Beihilfe zum Mord auf eine Freiheitss­trafe von drei beziehungs­weise deutlich unter zehn Jahren.

Nachdem sich ein möglicher Mittäter am Mord des Ehemanns bereit erklärt hat auszusagen, hatte die Kammer das Verfahren in dieser Sache abgetrennt. Es soll 2020 fortgesetz­t werden. Dann soll der Mann, der in Sizilien im Gefängnis sitzt, voraussich­tlich nach Ellwangen gebracht werden.

Zu den verbleiben­den Anklagepun­kten nehmen die Verteidige­r des Hauptangek­lagten am Freitag Stellung.

Danach sollen gegen 11 Uhr die Urteile verkündet werden.

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