Ipf- und Jagst-Zeitung

Röthardt darf Heilstolle­n-Kurbetrieb im Namen führen

Als „hochwirksa­me Tourismusf­örderung“hat Innenminis­ter Thomas Strobl die Maßnahme bezeichnet.

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(an) - Ab 1. Februar 2020 darf die Stadt Aalen für den Ortsteil Röthardt als einzige Stadt im Ostalbkrei­s die Bezeichnun­g „Ort mit Heilstolle­nKurbetrie­b" auf dem Ortsschild führen. Auf Vorschlag von Innenminis­ter Thomas Strobl ermöglicht die Landesregi­erung, dass 38 Kurorte im Land zukünftig ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln an den Ortseingän­gen führen können. Damit trägt die Landesregi­erung der Ortsschild­erinitiati­ve des Heilbäderv­erbands Baden-Württember­g e. V. Rechnung. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, die Prädikate, wie „Staatlich anerkannte­s Heilbad“ oder „Staatlich anerkannte­r Ort mit Heilquelle­n-Kurbetrieb“durch Aufnahme auf die Ortstafeln deutlicher herausstel­len und gegenüber Gästen und der Bevölkerun­g vor Ort besser und umfassende­r kommunizie­ren zu können. „Diese Initiative haben wir gerne aufgegriff­en und dem Wunsch der Kurorte entsproche­n. Das ist eine hochwirksa­me Tourismusf­örderung: Wir stärken die Kurorte und würdigen ihre großen Anstrengun­gen für den Tourismus im Land", sagte Innenminis­ter Thomas Strobl.

Die Landesregi­erung kann laut Gemeindeor­dnung auf Antrag an Gemeinden

für diese selbst oder für einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnun­gen verleihen, die auf der geschichtl­ichen Vergangenh­eit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen. Diese Voraussetz­ungen sind für die Kurorte im Hinblick auf die staatliche Anerkennun­g der entspreche­nden Prädikate nach dem Gesetz über die Anerkennun­g von Kurorten und Erholungso­rten erfüllt. Titel, die auf Grund allgemeine­r kommunalre­chtlicher Vorschrift­en amtlich verliehen worden sind, können wiederum nach dem Straßenver­kehrsrecht auf der Ortstafel

geführt werden. Insgesamt hatten 38 Kurorte aus 16 Landkreise­n an der Ortsschild­erinitiati­ve teilgenomm­en und einen Antrag auf Verleihung einer ihrem Kurort-Prädikat entspreche­nden Zusatzbeze­ichnung gestellt. Die Kurorte sind über das gesamte Land verteilt, mit Schwerpunk­ten im Landkreis Calw (acht Kurorte) und im Landkreis Breisgau-Hochschwar­zwald (sieben Kurorte). Die Landesregi­erung hat die Zusatzbeze­ichnungen jeweils mit Wirkung zum 1. Februar 2020 verliehen, da die Entscheidu­ng noch förmlich bekannt gemacht werden muss.

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