Röthardt darf Heilstollen-Kurbetrieb im Namen führen
Als „hochwirksame Tourismusförderung“hat Innenminister Thomas Strobl die Maßnahme bezeichnet.
(an) - Ab 1. Februar 2020 darf die Stadt Aalen für den Ortsteil Röthardt als einzige Stadt im Ostalbkreis die Bezeichnung „Ort mit HeilstollenKurbetrieb" auf dem Ortsschild führen. Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl ermöglicht die Landesregierung, dass 38 Kurorte im Land zukünftig ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen können. Damit trägt die Landesregierung der Ortsschilderinitiative des Heilbäderverbands Baden-Württemberg e. V. Rechnung. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, die Prädikate, wie „Staatlich anerkanntes Heilbad“ oder „Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“durch Aufnahme auf die Ortstafeln deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und umfassender kommunizieren zu können. „Diese Initiative haben wir gerne aufgegriffen und dem Wunsch der Kurorte entsprochen. Das ist eine hochwirksame Tourismusförderung: Wir stärken die Kurorte und würdigen ihre großen Anstrengungen für den Tourismus im Land", sagte Innenminister Thomas Strobl.
Die Landesregierung kann laut Gemeindeordnung auf Antrag an Gemeinden
für diese selbst oder für einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen verleihen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen. Diese Voraussetzungen sind für die Kurorte im Hinblick auf die staatliche Anerkennung der entsprechenden Prädikate nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten erfüllt. Titel, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind, können wiederum nach dem Straßenverkehrsrecht auf der Ortstafel
geführt werden. Insgesamt hatten 38 Kurorte aus 16 Landkreisen an der Ortsschilderinitiative teilgenommen und einen Antrag auf Verleihung einer ihrem Kurort-Prädikat entsprechenden Zusatzbezeichnung gestellt. Die Kurorte sind über das gesamte Land verteilt, mit Schwerpunkten im Landkreis Calw (acht Kurorte) und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (sieben Kurorte). Die Landesregierung hat die Zusatzbezeichnungen jeweils mit Wirkung zum 1. Februar 2020 verliehen, da die Entscheidung noch förmlich bekannt gemacht werden muss.
G