Asylbewerber soll Brand gelegt haben
Der 21-Jährige muss sich vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten
(sj) - Wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes in fünf Fällen muss sich ein 21jähriger Afghane vor dem Ellwanger Landgericht verantworten. Der Asylbewerber soll am 8. Juni dieses Jahres gegen 4 Uhr morgens sein Bett und sein Sofa in der städtischen Obdachlosenunterkunft in der Aalener Straße in Ellwangen angezündet haben. Damals bewohnte der 21-Jährige hier eine Zwei-Zimmer-Wohnung (wir berichteten). Am Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag, wurden fünf Zeugen vernommen: drei Kriminalbeamte und zwei Feuerwehrmänner. Sie berichteten über Erkenntnisse vom Brandort.
Der Angeklagte, der im November 2015 nach Deutschland kam und einen Antrag auf Asyl gestellt hat, soll nach der Brandstiftung seine Wohnung verlassen und abgeschlossen haben, so die Vorwürfe in der Anklageschrift. Anschließend soll er noch einen Müllsack entzündet haben. Den in der Unterkunft montierten Rauchmeldern ist es zu verdanken, dass bei dem Feuer niemand verletzt wurde.
Denn einer der Bewohner wurde dadurch wach. Zusammen mit drei weiteren Männern flüchtete er ins Freie. Ein weiterer Hausbewohner wurde von den Feuerwehrleuten, die mit Atemschutzgeräten das Haus betraten und sich wegen der starken Rauchentwicklung Schritt für Schritt vorgetastet hatten, unverletzt gerettet. Der angerichtete Sachschaden soll sich laut Schätzungen auf rund 100 000 Euro belaufen. Brandbeschleuniger konnten nicht festgestellt werden. Der mutmaßliche Brandstifter wurde erst nach einigen Tagen von der Polizei gefasst. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
„Ich habe das nicht gemacht, ich bin unschuldig“, sagte der Angeklagte auf Deutsch in einer kurzen Erklärung zu Beginn des zweiten Verhandlungstages. Der Täter müsse ein anderer sein, der wolle, dass er ins Gefängnis gehe. Denn: „In dieser Nacht war ich nicht zu Hause.“Er sei in Aalen gewesen und erst gegen 23.30 Uhr nach Ellwangen zurückgekehrt, fuhr er fort: „Ich war betrunken und habe Kokain eingenommen.“Nach seiner Rückkehr nach Ellwangen sei er zu einem Freund gegangen und habe dort weiter Alkohol getrunken.
„Er kann Geschichten erzählen, wie er will“
Der Freund hingegen sage, der Angeklagte sei zur Tatzeit nicht bei ihm zu Besuch gewesen, so der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg. Er sei erst morgens gegen fünf oder sechs Uhr zu ihm gekommen. „Das ist eine ganz andere Geschichte“, hielt Richter Ilg dem Angeklagten vor. Und zur Dolmetscherin
zugewandt, ergänzte der Vorsitzende: „Er kann Geschichten erzählen, wie er will, muss aber wissen, dass man nicht jeden Blödsinn glaubt. Man muss ihm sagen, dass diese Geschichte nicht glaubhaft ist.“Und mit dem Transponder, dem Chip, habe nur der Angeklagte seine Zimmer öffnen können.
Die Kriminalpolizei berichtete von drei unterschiedlichen Brandherden: zum einen das Sofa im Wohnzimmer, das Bett im Schlafzimmer sowie eine Carrerabahn in einem Müllsack im Garagen-/Kellerbereich. Die Couch sei massiv brandgeschädigt, sagte ein Polizeihauptkommissar. Die Türen seien mit Transpondern gesichert.
„Nach der Brandlegung muss die Türe wieder mit einem Transponder abgeschlossen worden sein“, berichtete ein Kriminaltechniker. Richter Gerhard Ilg hielt dem Angeklagten vor, man könne auslesen, wann der Transponder benutzt worden sei: „Und zwar auf die Minute genau kann man das nachvollziehen.“Der Angeklagte hatte den Chip bei seiner Festnahme bei sich.
Der Prozess wird am Dienstag, 7. Januar, mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Dann soll auch jemand vom Gebäudemanagement der Stadt (der Vermieterin) gehört werden, der berichten kann, wie der Transponder funktioniert und wie die Rauchmelder installiert waren.