Verurteilter tot in Zelle gefunden
48-Jähriger hat sich erhängt, nachdem er zu lebenslanger Haft verurteilt worden war
ELLWANGEN (rim) - Wenige Tage nach der Verurteilung wegen Mordes an seiner Frau ist ein 48-jähriger Mann tot in seiner Zelle im Gefängnis in Schwäbisch Hall gefunden worden. Wie Eric Judeich, der stellvertretende Leiter der Haller Justizvollzugsanstalt (JVA), am Donnerstag auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt hat, spreche aus Sicht der JVA derzeit „alles für einen Suizid“.
Nach Angaben des JVA-Sprechers wurde die Leiche des Mannes bereits am Montag dieser Woche in der Zelle gefunden. Todesursache soll „Selbststrangulation“gewesen sein.
Der 48-Jährige war nach Angaben von Judeich eigentlich in einer Doppelzelle untergebracht. Zum Zeitpunkt seines Todes habe sich der Gefangene aber alleine in seinem Haftraum befunden, so der JVA-Sprecher. Eine gemeinschaftliche Unterbringung des Mannes sei „nach medizinischer und psychologischer Einschätzung“nicht notwendig gewesen und wurde deshalb für ihn auch nicht angeordnet.
In der Zeit nach der Urteilsverkündung sei der Gefangene am 20. Mai und am 22. Mai einem Arzt vorgestellt worden. Außerdem habe ihn auch der Psychologische Dienst der JVA Schwäbisch Hall zweimal – am 25. und 28. Mai – zu Gesprächen aufgesucht. „Beide Male konnte eine aktuelle Suizidalität nicht festgestellt werden“, teilt der JVA-Sprecher mit. Gleichwohl sei der Gefangene zunächst weiterhin gemeinschaftlich untergebracht gewesen.
Der 48-jährige Busfahrer aus Gerabronn war am 20. Mai vom Landgericht Ellwangen wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte am Morgen des 14. November vergangenen Jahres auf einem Gemeindeverbindungsweg
zwischen Binselberg und Brettachhöhe seine 45 Jahre alte, von ihm getrennt lebende Ehefrau in ihrem Wagen gestoppt, dann geschlagen, mit Benzin übergossen und in ihrem Auto mit einer Zigarette angezündet.
Die Kammer bejahte am Ende des Prozesses das Mordmerkmal Heimtücke, verneinte aber eine besondere Schwere der Schuld. Der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „monströsen Tat“, die nicht im Affekt erfolgte. Gleichwohl säße auf der Anklagebank kein Monster.