Nachtschicht könnte bald kommen
Lärmschutzgutachten beim Landratsamt eingereicht – Ortschaftsrat ohne Mitspracherecht
GBOPFINGEN-KERKINGEN - Die Diskussion über die geplante Nachtschicht bei der Firma Ladenburger reißt nicht ab. Nachdem im Mai wieder eine Lärmpegelmessung stattgefunden hat, steht einer möglichen Genehmigung durch das Landratsamt offenbar nichts mehr im Wege. Doch Kerkinger Anwohner sehen auch die erneute Messung kritisch. Georg Fuchs von der Bürgerinitiative Pro-Kerkingen (BI), die die Ausweitung der Arbeitszeiten des Holzwerks verhindern will, erwägt, wie er in der jüngsten Ortschaftsratsitzung betonte, Widerspruch einzulegen.
Das Thema Nachtschicht bei Ladenburger schwelt seit Mitte 2019 im Bopfinger Teilort. Nach Schallpegelmessungen im September und April, die Ortschaftsrat wie auch Bürgerinitiative aufgrund verschiedener Mängel kritisierten (wir berichteten mehrfach ausführlich), hat laut Ortsvorsteherin Bettina Weber am 4. Mai von 21 bis 22 Uhr eine erneute Messung stattgefunden, die als Grundlage für das mittlerweile eingereichte Schallgutachten dient.
Doch auch bei dieser Messung sei man mit den Rahmenbedingungen nicht einverstanden, sagt Weber. Diese sei bei Regen und bewölktem Himmel erfolgt. Man habe fast nichts hören können. Zudem habe es an diesem Tag viel Verkehr gegeben, sodass das beauftragte Ingenieurbüro die Messungen immer wieder habe unterbrechen müssen, berichtet die Ortsvorsteherin weiter. Auch Georg Fuchs glaubt, dass es bei der Erhebung „nicht mit rechten Dingen“zugegangen ist.
Als genehmigende Behörde hat das Landratsamt an dem Schallschutzgutachten, dessen Ergebnisse laut Bettina Weber bis heute nicht veröffentlicht wurden, nichts auszusetzen. Wie das Amt mitteilt, seien die Unterlagen vollständig und sachlich korrekt. Es könne somit möglicherweise zu einer Genehmigung kommen, erläutert die Ortsvorsteherin. Zudem sei das Unternehmen nicht einmal verpflichtet gewesen, überhaupt zu messen. „Das Landratsamt müsste auch eine Schallprognose beurteilen“, so Weber.
Mitreden dürfen Ortschaftsrat und Bopfinger Gemeinderat übrigens nicht. „Der Antrag auf Nachtschicht wird nach Information des Landratsamts ohne Anhörung des Ortschafts- und Gemeinderats behandelt“, sagt Weber. Es müsse kein Einvernehmen erteilt werden. Dass diese Vorgehensweise rechtlich korrekt sei, habe ihr die Rechtsberatung der Stadt Bopfingen bestätigt. „Da fühlt man sich schon irgendwie machtlos“, sagt sie.
Nach der zweiten Lärmpegelmessung im April rissen, wie die Ortsvorsteherin damals dieser Zeitung berichtete, die Gespräche zwischen Ortschaftsrat, Gemeinderat und Ladenburger ab. Sogar Betretungsverbote für das Firmengelände sollen verhängt worden sein. Die Situation hat sich laut Weber mittlerweile wieder entspannt. Es habe ein klärendes Gespräch mit der Unternehmensleitung gegeben, das sehr konstruktiv gewesen sei. So soll die Firma derzeit aktiv Lärmquellen auf dem Firmengelände identifizieren. Ladenburger erstelle momentan eine Schallanalyse, um gezielt weitere Maßnahmen zu ergreifen. Das begrüße der Ortschaftsrat sehr, so Weber. Sie hoffe nun auf viele weitere Gespräche.
Dennoch fordert der Ortschaftsrat weitere Maßnahmen. Als besonders geräuschintensiv ist die Sägereizuführung identifiziert worden. Diese müsse eingehaust werden, findet Bettina Weber. Dies sei ihr im November von der Firmenleitung sogar zugesagt worden. Doch: „Diese Zusicherung wurde anschließend dann wieder zurückgezogen und durch das Ziel, die gesetzlichen Werte einhalten zu wollen, ersetzt“, führt die Ortsvorsteherin aus.
Des Weiteren fordert der Ortschaftsrat die Einrichtung dauerhafter Messanlagen in Kerkingen. Es müsse gesichert sein, dass bei Lärmbeschwerden die vorherrschende Lautstärke bekannt sei, meint Weber, der aber auch bewusst ist, dass eine erteilte Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt von Dauer sein wird. Einen befristeten Nachtschichtantrag gebe es nicht. Es gebe schließlich auch keine befristete Genehmigung für ein Haus, so Weber weiter.
Zum Schutz der Bürger wurde außerdem ein erweitertes Anhörungsverfahren durch das Landratsamt eingeräumt und durch die Stadtverwaltung Bopfingen veranlasst. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens werden daher nicht nur die direkt an Ladenburger angrenzenden Anwohner benachrichtigt – der Kreis wurde stark erweitert. „Somit besteht die Möglichkeit, Bedenken zu äußern. Außerdem kann der Klageweg bestritten werden“, erklärt Weber. „Widersprüche können eine Genehmigung verzögern, eine Klage könnte sie sogar verhindern“, hebt die Ortsvorsteherin hervor. Sie wünsche sich zudem, dass vor allem durch Lärm besonders belastete Bürger auch ins Gespräch mit der Firma treten würden.
Wer sich in jedem Fall mit dem Widerspruch beschäftigen möchte, ist Georg Fuchs, Sprecher der Bürgerinitiative, die in Kerkingen mit großen Plakaten für ihre Sache wirbt. Jeder, der wolle, könne auf ihn zukommen. Fuchs glaubt, dass es nicht bei der Nachtschicht bleibt, wenn Ladenburger die entsprechende Genehmigung erhält. „Erst die Nachtschicht, dann das Wochenende“, sagt er.