Ipf- und Jagst-Zeitung

Arbeitsunf­älle gibt es auch im Homeoffice

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KÖLN (dpa) - Zu Hause passieren bekanntlic­h die meisten Unfälle. Geschieht dies während der Zeit im Homeoffice stellt sich die Frage: War es ein Arbeitsunf­all? Passiert der Unfall in Folge einer versichert­en Tätigkeit, steht er grundsätzl­ich unter dem Schutz der gesetzlich­en Unfallvers­icherung. Darauf weist die Berufsgeno­ssenschaft Energie Textil Elektro Medienerze­ugnisse in ihrem Online-Magazin hin.

Somit sind nur Tätigkeite­n, die im engen Zusammenha­ng mit den berufliche­n Aufgaben zu tun haben, in dieser Form versichert. Stürzt der im Homeoffice Arbeitende beispielsw­eise auf der Kellertrep­pe, um die für den Job notwendige Internetve­rbindung zu überprüfen, gilt dies als Arbeitsunf­all. Rutscht er hingegen bei einer privaten Paketannah­me während der Dienstzeit aus, fällt das nicht unter den Versicheru­ngsschutz.

Diese so genannten eigenwirts­chaftliche­n – also privaten – Tätigkeite­n wären auch im Büro grundsätzl­ich nicht gesetzlich unfallvers­ichert, so die Experten. Damit wären zum Beispiel auch der Gang zur Toilette und das Kaffeetrin­ken in der Küche im Homeoffice nicht versichert.

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