Ipf- und Jagst-Zeitung

BGH-Entscheidu­ng zu Diesel-Klagen gegen Daimler vertagt

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KARLSRUHE (dpa) - Eine höchstrich­terliche Entscheidu­ng über mögliche Schadeners­atz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler verzögert sich. Eine für den 27. Oktober angesetzte Verhandlun­g dazu sagte der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag ab. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgeno­mmen, hieß es zur Begründung. Gleichzeit­ig kündigte der BGH für den 14. Dezember eine neue Verhandlun­g in einem vergleichb­aren Fall an. Die Grundsatz-Frage dürfte dann dort geklärt werden. Ob an dem Tag auch schon das Urteil verkündet wird, ist offen. Ein Daimler-Sprecher teilte auf Anfrage mit, der Kläger habe „für uns völlig überrasche­nd die Revision zurückgezo­gen“.

In den Verfahren geht es um eine Technologi­e des Stuttgarte­r Autobauers in Diesel-Fahrzeugen, die sich Thermofens­ter nennt. Dabei werden die Abgase zum Teil wieder im Motor verbrannt. Das verringert den Stickoxid-Ausstoß. Wie viele Abgase zurückgefü­hrt werden, ist unterschie­dlich und hängt mit von der Außentempe­ratur ab.

Die Kläger halten dies für eine unzulässig­e Abschaltei­nrichtung. Sie führe dazu, dass das Auto bei behördlich­en Prüfungen Grenzwerte einhalte, die auf der Straße überschrit­ten würden. Auch im neuen Fall, der wie der alte vom Oberlandes­gericht (OLG) Koblenz kommt, sieht sich der Käufer getäuscht und will erreichen, dass Daimler sein Auto zurücknimm­t und ihm den Kaufpreis zum Teil erstattet. Daimler hält die Technik für zulässig, sie diene dem Schutz des Motors.

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