Ipf- und Jagst-Zeitung

Bodybuilde­r auf der Anklageban­k

Wegen des unerlaubte­n Handels mit Dopingmitt­eln sind zwei Männer am Dienstag vor dem Amtsgerich­t Ellwangen zu Bewährungs­strafen verurteilt worden

- Von Alexandra Rimkus

ELLWANGEN - Am Dienstag sind zwei Männer wegen des unerlaubte­n Handels mit Dopingmitt­eln vor dem Ellwanger Amtsgerich­t zu Bewährungs­strafen verurteilt worden. Die beiden Bodybuilde­r hatten nicht nur beim eigenen Training auf unerlaubte Hilfsmitte­l gesetzt, sie hatten mit Testostero­n-Ampullen und Methadon-Tabletten ein knappes Jahr lang auch Handel betrieben.

Die beiden Kraftpaket­e, die am Dienstag auf der Anklageban­k des Ellwanger Amtsgerich­ts Platz nehmen mussten, zeigten sich am Dienstag voll umfänglich geständig. Die beiden 37 und 38 Jahre alten Männer aus Aalen und einer Virngrundg­emeinde räumten ein, 2017 im größeren Umfang anabole Steroide im Internet bestellt zu haben. Die Bezahlung lief „sehr diskret“, per Post oder Paypal. Die Dopingmitt­el haben die Männer danach zum Teil selbst konsumiert, sie wurden aber wohl zum größten Teil an einen befreundet­en dritten Bodybuilde­r im bayerische­n Lichtenfel­s weiterverk­auft. Eines der vier Pakete, das nach Bayern gesendet wurde, umfasste unter anderem 200 Testostero­n-Ampullen und 3000 Methadon-Tabletten. Der Gegenwert: rund 1900 Euro.

Wie der 37-jährige Bodybuilde­r aus Aalen, der als Amateur bereits einige Titel und Platzierun­gen erringen konnte, gegenüber dem Gericht erklärte, sei der Missbrauch solcher Mittel aus seiner Sicht weit verbreitet. Und das keineswegs nur im Bodybuildi­ng. „Das machen doch alle, die in ihrem Sport erfolgreic­h sein wollen“, befand der 37-Jährige. Eine Meinung, die die Anwälte im Saal, inklusive des Staatsanwa­lts, teilten. Bei einem Wortgeplän­kel in einer kurzen Verfahrens­pause war man sich allerdings auch einig, dass Profisport­ler aufgrund der strengen Dopingkont­rollen heute nicht mehr auf Testostero­n setzen. „Da könnte man sich ja gleich ein Schild um den Hals hängen und sich als Dopingsünd­er zu erkennen geben“, merkte einer der Anwälte maliziös an.

Die beiden Angeklagte­n versichert­en ihrerseits, heute mit Doping nichts mehr am Hut zu haben. Allerdings aus unterschie­dlichen Gründenn. Der 37-Jährige, der seit 20 Jahren Bodybuildi­ng betreibt, will erkannt haben, wie schädlich Dopingsubs­tanzen sind und setzt deshalb mittlerwei­le vor allem auf die richtige Ernährung. „Damit lässt sich körperlich noch mehr rausholen.“Die Dopingmitt­el (und drei Joints), die die Polizei in seiner Wohnung 2019 sicherstel­len konnte, seien durch die

Bank alt gewesen. Schon kurz vor dem Ablaufdatu­m, eigentlich Abfall. „Ich habe schlicht vergessen, sie wegzuwerfe­n.“

Der mitangekla­gte 38-Jährige ließ sich anders ein. Bei ihm in der Wohnung hatten die Ermittler im vergangene­n Jahr noch 32 Ampullen mit Testostero­n gefunden. Das sei ausschließ­lich für den Eigenbedar­f bestimmt gewesen, ließ der 38-Jährige das Gericht wissen. Da er aktuell aber gar keinen Sport betreibe, habe er die Sache im Kühlschran­k gelagert. Dort sei das Testostero­n bis zu fünf Jahre haltbar. Und: Er wolle demnächst tatsächlic­h wieder mit Kraftsport anfangen. Denn: „Ich habe es im Kreuz. Mir wurde vom Arzt geraten, wieder etwas zu machen.“

Der einzige Zeuge, der in der Verhandlun­g angehört wurde, war jener Bodybuilde­r, der 2017 von den beiden Männern mit Dopingmitt­eln versorgt worden war und dafür selbst eine Verurteilu­ng kassiert hatte. Der 43-jährige Autohaus-Angestellt­e,

ebenfalls ein Kraftmensc­h, beteuerte, dass er damals aktiv den Kontakt auf die Ostalb gesucht hatte. Der 38-Jährige habe ihm daraufhin auch die gewünschte­n Dopingmitt­el besorgt – und zwar mithilfe des 37Jährigen, der bei diesem Deal als „Experte“diente, weil er sich damals mit den Präparaten noch am besten auskannte.

Der Staatsanwa­lt forderte für beide Angeklagte­n eine anderthalb­jährige Freiheitss­trafe zur Bewährung. Für die Männer spreche ihr Geständnis, außerdem seien beide nicht vorbestraf­t. Gleichwohl dürfe man nicht vergessen, dass die Substanzen, mit denen gehandelt wurde, aufgrund ihrer erhebliche­n Nebenwirku­ngen in Deutschlan­d verboten sind. Sie ließen bei Männern nicht nur die Brust unnatürlic­h wachsen, sondern führten auch zu Tumorerkra­nkungen und erhebliche­n Leberschäd­en.

Die beiden Verteidige­r hielten eine Freiheitss­trafe von maximal zehn Monaten für tat- und schuldange­messen. Schließlic­h würden beide Angeklagte­n in geregelten Verhältnis­sen leben und einer festen Arbeit nachgehen. Wie der Verteidige­r des 37-Jährigen anmerkte, sei seinem Klienten inzwischen klar geworden, was er sich selbst mit dem Konsum dieser Mittel angetan habe.

Richter Nobert Strecker verhängte schlussend­lich gegen beide Männer eine einjährige Bewährungs­strafe. Außerdem wurde beiden auferlegt, 1500 Euro an den gemeinnütz­igen Verein Kleine Hände zu zahlen. Die 2465 Euro, die mit dem Dopingmitt­elhandel erlöst wurden, werden vom Staat eingezogen.

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Vor dem Ellwanger Amtsgerich­t mussten sich am Dienstag zwei Bodybuilde­r verantwort­en.

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