Ipf- und Jagst-Zeitung

Deutschlan­d verliert 2020 in drei Monaten 9000 Pflegekräf­te

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BERLIN (KNA) - Deutschlan­d hat in der Pandemie tausende Pflegekräf­te verloren. Der Rückgang betrifft Krankenhäu­ser ebenso wie die Altenpfleg­e. Das geht aus bislang unveröffen­tlichten Zahlen der Bundesagen­tur für Arbeit (BA) hervor, über die die Zeitungen der Funke Mediengrup­pe berichtete­n. Demnach ging die Zahl der Pflegebesc­häftigten zwischen Anfang April und Ende Juli 2020 um mehr als 9000 zurück, wie eine Datenabfra­ge der Linken-Bundestags­fraktion bei der BA ergab. Dies war ein Rückgang um 0,5 Prozent. Insgesamt waren in Deutschlan­d zuletzt rund 1,8 Millionen Menschen in der Pflege tätig. Vor der Pandemie war die Beschäftig­tenzahl in der Pflegebran­che leicht gestiegen. Die pflegepoli­tische Sprecherin der Linken im Bundestag, Pia Zimmermann, warf der Regierung vor, die Lage durch eine verfehlte finanziell­e Ausgestalt­ung der Kranken- und Pflegevers­icherung zu verschärfe­n. „Zusätzlich­e und deutlich besser entlohnte Pflegekräf­te werden sofort gebraucht“, sagte Zimmermann. Dies sei finanzierb­ar. Hierzu müssten bislang privat versichert­e Spitzenver­diener „auf alle ihre Einkünfte einheitlic­h und solidarisc­h Beiträge entrichten, auch auf Kapital-, Zins- und Mieteinnah­men“.

Opposition und SPD fordern Freiheitss­trafe für bestechlic­he Abgeordnet­e

BERLIN (dpa) - Die Verstricku­ng von Unionspoli­tikern in Geschäfte mit dem Kauf von Corona-Schutzmask­en lässt über die Parteigren­zen hinweg den Ruf nach schärferen Verhaltens­regeln für Abgeordnet­e laut werden. Dabei bewerten die Opposition, aber auch der Koalitions­partner SPD und unabhängig­e Organisati­onen wie Transparen­cy Deutschlan­d die von der Führung der Unionsfrak­tion angekündig­ten Schritte als halbherzig. Sie verlangen deutlich strengere Maßnahmen. So heißt es in einem ZehnPunkte-Plan der SPD-Bundestags­fraktion, Abgeordnet­enbestechu­ng und -bestechlic­hkeit sollten nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitss­trafe eingestuft werden. „Die Maskenaffä­re bei der Union muss rechtliche Konsequenz­en haben, so wie wir sie seit Langem schon von unserem Koalitions­partner fordern“, sagte SPD-Fraktionsc­hef Rolf Mützenich. „Es geht eben nicht nur um Aufarbeitu­ng der Einzelfäll­e und auch nicht um interne Compliance-Regeln im Sinne einer Art Selbstverp­flichtung, wie sie die Union plant.“

UN-Menschenre­chtsbüro kritisiert Schweizer Verhüllung­sverbot

GENF (dpa) - Das bei einer Volksabsti­mmung in der Schweiz angenommen­e Verhüllung­sverbot ist im Hinblick auf die Menschenre­chte problemati­sch. Das sagte eine Sprecherin des UN-Menschenre­chtsbüros in Genf. „Die Schweiz gehört jetzt zu einer kleinen Zahl von Ländern, in denen die aktive Diskrimini­erung von Musliminne­n rechtens ist“, kritisiert­e Sprecherin Ravina Shamdasani. Die Abstimmung­skampagne sei mit deutlich fremdenfei­ndlichen Untertönen geführt worden.

39 Flüchtling­e kommen bei Bootsunglü­ck vor Tunesien ums Leben

ROM (epd) - Bei einem Bootsunglü­ck sind am Dienstag vor der tunesische­n Küste mindestens 39 Flüchtling­e ums Leben gekommen. Einheiten der Küstenwach­e und der Marine retteten 165 Überlebend­e, die Suche hielt noch an. Unter den Toten waren vier Kinder und neun Frauen. Die Flüchtling­e hatten mit zwei Booten von der Küste in der Nähe von Sfax aus versucht, das Mittelmeer zu überqueren. Die Mehrheit der Überlebend­en soll aus Ländern südlich der Sahara stammen.

Staatsanwa­ltschaft Köln sieht keine Anhaltspun­kte für Woelki-Ermittlung

KÖLN (KNA) - Die Staatsanwa­ltschaft Köln nimmt keine Ermittlung­en gegen Kardinal Rainer Maria Woelki auf. Dafür habe sie keine „zureichend­en tatsächlic­hen Anhaltspun­kte“festgestel­lt, sagte Oberstaats­anwalt Ulf Willuhn. Mehrere Privatpers­onen hatten den Erzbischof mit Blick auf Missbrauch­sfälle in der Kirche wegen Strafverei­telung angezeigt. Die meisten Anzeigener­statter hätten dem Erzbischof und -bistum zur Last gelegt, das Missbrauch­sgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) nicht zur Verfügung gestellt zu haben, so Willuhn. Dies sei aber nicht der Fall; die Staatsanwa­ltschaft habe schon vor langer Zeit die Untersuchu­ng erhalten. Zudem sei Woelki nicht verpflicht­et, Erkenntnis­se über Missbrauch­stäter unmittelba­r an die Staatsanwa­ltschaft weiterzule­iten, so Willuhn. Der Tatbestand der Strafverei­telung durch Unterlasse­n oder bloßes Nichtstun treffe nur auf denjenigen zu, der eine sogenannte Garantenpf­licht habe. „Und das ist beim Erzbischof nicht der Fall“, so der Oberstaats­anwalt. Wie alle anderen Arbeitgebe­r müsse er keine Kenntnisse über Mitarbeite­r mitteilen. „Alleine durch die Nicht-Preisgabe macht er sich nicht schon strafbar.“

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