Gastronomen sind über Rechnung der Stadt verwundert
Wirte sollen trotz mangelnder Perspektive Gebühr für Außengastronomie bezahlen – OB lenkt nach Kritik ein
AALEN - Viele Gastronomen in Aalen sind erstaunt gewesen, als ihnen vergangene Woche eine Rechnung der Stadt Aalen zugegangen ist, in der sie zur Zahlung der Sondernutzung, also für die Bewirtschaftung der Außengastronomie, aufgefordert wurden. Und das obwohl immer noch nicht klar ist, wann die Gastronomie überhaupt öffnen darf. Oberbürgermeister Thilo Rentschler hat eingelenkt und wird im April dem Gemeinderat im Rahmen des ZehnPunkte-Plans für die Innenstadt eine Gebührenreduzierung vorschlagen, heißt es aus dem Rathaus.
Etliche Anrufe von Gastronomen sind am Mittwochmorgen bei Citymanager Reinhard Skusa und beim Ordnungsamt der Stadt Aalen eingegangen. Und die Aufregung über die Zahlung der Sondernutzungsgebühr ist groß gewesen. „Wenn die Stadt nicht zurückrudert, werde ich schriftlich Widerspruch einlegen“, sagt ein Wirt, der namentlich nicht genannt werden möchte. In Zeiten des Lockdowns und angesichts mangelnder Umsätze eine Rechnung herauszuschicken, die sich mit Blick auf die Außengastronomie auf einige Hundert Euro belaufe, zeuge von keinem großen Fingerspitzengefühl. „Fakt ist, dass wir ab 1. April nicht öffnen dürfen. Warum sollen wir also eine Sondernutzungsgebühr bezahlen? Fakt ist außerdem, dass unsere laufenden Kosten um ein Vielfaches die nicht generierten Umsätze übersteigen.“
Dass die Stadt die Rechnung nicht böswillig versandt hat, glaubt Steffi Winter, Inhaberin des Café Podium. Und immerhin sei sie jetzt auch zurückgerudert und würde den Gastronomen entgegenkommen und auf Initiative von OB Rentschler wohl nur sechs, statt neun Monate berechnen. Letztlich darüber entscheiden werde allerdings der Gemeinderat. Wie auch anderen Wirten steht Winter das Wasser bis zum Hals. Sie glaubt nicht, dass die Lokale vor Ende Juni ihre Pforten öffnen dürfen. Deshalb habe sie beantragt, einen Wagen vor ihrem Lokal aufstellen zu dürfen, in dem sie – sofern die Genehmigung vorliegt – ab nächster Woche Kaffee, Kuchen und Getränke to go anbieten will.