Frist für letzten Maskengutschein läuft ab
Bopfinger Apothekerin spricht von großer Resonanz – Ausgabe war anfangs jedoch nicht problemlos
STUTTGART/BOPFINGEN - Der Gutschein zwei für den Bezug von Corona-Schutzmasken aus Apotheken läuft zum 15. April aus. Laut Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, hätten die Apotheken mit der Ausgabe von Millionen Masken an besonders gefährdeten Kunden eine „Herkulesaufgabe“absolviert. Das sieht auch Eva Fellner-Guyot so. „Die Menschen haben uns die Bude eingerannt“, sagt die Bopfinger Apothekerin, die vor allem zu Beginn der Aktion mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert wurde.
Vor den Berechtigungsgutscheinen eins und zwei, bei denen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro zu entrichten war, wurden die Masken zunächst kostenfrei an Risikogruppen ausgegeben. Laut Eva Fellner-Guyot, die mit ihrem Ehemann Stephan Guyot eine Apotheke in Bopfingen sowie zwei in Nördlingen betreibt, war die Resonanz besonders groß. Doch es gab Probleme. Es sei gar nicht so einfach gewesen, überhaupt an Masken heranzukommen.
Die Masken, die es gab, mussten von den Guyots, wie die Apothekerin bestätigt, selbst abgeholt werden. Diese seien anfangs nicht „optimal“gewesen, auch preislich nicht. Zudem waren die Exemplare nicht einzeln verpackt. Sie hätten extra Personal einstellen müssen, um die Masken einzupacken. „Zu sechst hockten wir abends zusammen und tüteten die Masken ein“, erinnert sich Fellner-Guyot. Mehr als 70 000 Stück hätten sie bisher verarbeitet.
Die Entscheidung, dass Apotheken Masken ausgeben sollten, sei damals von heute auf morgen gekommen, berichtet die Apothekerin weiter. In einer „Nacht- und Nebelaktion habe man sehr schnell reagieren müssen. Als der Gutschein zwei kam, hatte sich die Situation entspannt. Es gab genug Masken, und auch der Preis war niedriger.
Daher findet Eva Fellner-Guyot, dass die Aktion durchaus hätte weitergeführt werden können. Viele Menschen würden an den Masken sparen und verwendeten ihre Exemplare ewig lange. Zudem sei die Nachfrage derzeit nicht mehr so groß wie am Anfang, erläutert sie.
Mit einer Verlängerung dieser Frist sei aber nicht zu rechnen, teilt der Landesapothekerverband mit. Ab Mitte April dürften die Apotheken im Land deshalb keine Berechtigungsscheine mehr einlösen und die Verteilung der FFP2-Masken im staatlichen Auftrag sei beendet. „Wir empfehlen allen bezugsberechtigten Bürgern, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen“, erklärt Verbandspräsident Fritz Becker. Gegen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro erhalte man sechs Schutzmasken.
Mit dem Ende der Gültigkeit des Berechtigungsscheins zwei sei laut Landesapothekerverband auch die FFP2-Maskenabgabe an vulnerable Personen beendet. Die Verteilung der Masken sei in der CoronaSchutzmaskenverordnung vom 14. Dezember durch das Bundesgesundheitsministerium geregelt worden. Hiernach seien die Masken in drei Tranchen an die berechtigten Personengruppen verteilt.
In einer ersten Welle sind die Bürger vom 15. Dezember bis 6. Januar mit drei kostenlosen Masken ausgestattet worden. Danach wurden den Anspruchsberechtigten zwei Berechtigungsscheine von ihrer Krankenkasse zugesandt. Bezugsberechtigt waren nach Angaben des BMG mehr als 34 Millionen Bürger. Zusätzlich haben auch Bezieher von Arbeitslosengeld II gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins vom 6. Februar bis 6. März jeweils zehn Masken erhalten.
Becker: „Wir Apotheker schließen Mitte des Monats die MaskenAktion des Staates endgültig ab. Seit kurz vor Weihnachten haben wir in den Apotheken diese Herkulesaufgabe umgesetzt und Millionen Masken an die besonders gefährdeten Kunden verteilt. Ich finde, das ist uns bei allem Wenn und Aber insgesamt gut gelungen. Wieder einmal hat sich die gute flächendeckende Struktur der Apotheken und das Engagement unserer Teams anschaulich bewiesen.“