Geständnis rettet Mann vor möglicher Freiheitsstrafe
32-Jähriger muss sich im Ellwanger Amtsgericht wegen versuchten Prozessbetrugs verantworten
ELLWANGEN/BOPFINGEN - Wegen versuchten Prozessbetrugs hat sich am Dienstag ein 32-Jähriger vor dem Ellwanger Amtsgericht verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, während einer Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart falsche Angaben zu einem Autounfall in Bopfingen gemacht zu haben. In Ellwangen räumte der Mann die Falschaussage ein. Amtsrichter Norbert Strecker verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe.
Bei der vorangegangenen Verhandlung in Stuttgart trat der gebürtige Kosovare noch als Geschädigter auf. Wegen erheblicher Zweifel am Wahrheitsgehalt seiner Aussage und des Verdachts, der Mann könnte den Unfall absichtlich verursacht haben, wies das Landgericht den Prozess ab.
Zunächst musste in Ellwangen der mögliche Tatvorgang rekonstruiert werden. An einer Kreuzung in der Aalener Straße in Bopfingen war der Mann mit einem anderen Auto kollidiert. Bei der Unfallaufnahme hatte die Polizei festgehalten, dass die rechte Seite des Audi des 32-Jährigen stark beschädigt war. Am BMW des anderen Unfallbeteiligten wurde nur ein geringer Schaden von etwa 100 Euro festgestellt.
Der Mann aus einer Gemeinde nahe Stuttgart gab an, dass ihm der Fahrer des BMW die Vorfahrt genommen hatte und er nicht mehr rechtzeitig habe ausweichen können. Den Sachschaden von mehr als 7000 Euro hatte er anschließend bei der Versicherung seines Unfallgegners einklagen wollen.
Ein vom Ellwanger Amtsgericht bestelltes Unfallgutachten erhärtete den Verdacht, dass der 32-Jährige
PR−ANZEIGE vor Gericht falsche Angaben gemacht haben könnte. Demnach wies der Audi vorne rechts zwar einen Streifkontakt auf, der bei einem solchen Zusammenstoß zu erwarten ist. Die Kratzer und Dellen am hinteren Teil des Fahrzeugs passten jedoch nach Ansicht des Experten nicht zum beschriebenen Unfallhergang. Sie sprachen eher dafür, dass der Audi nach dem ersten Zusammenprall noch einmal zurückgesetzt und eine weitere Kollision verursacht wurde.
Aus den Untersuchungen ging außerdem hervor, dass die beiden Autos mit auffällig niedriger Geschwindigkeit unterwegs waren: Der BMW mit zehn und der Audi mit 20 Kilometern pro Stunde. Einige der Beschädigungen konnten laut Gutachten nicht zweifelsfrei mit der Kollision in Verbindung gebracht werden – ihre Höhe stimmte nicht mit den Abmessungen des BMW überein. Auch der stellenweise besonders dick aufgetragene Lack sprach nach Meinung des Experten dafür, dass es bereits vorherige Schäden am Audi gab.
Strafrichter Norbert Strecker erklärte dem Angeklagten, dass Fälle wie dieser sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen können. Nach einer kurzen Beratung mit seiner Anwältin legte der 32-Jährige ein vollumfängliches Geständnis ab. Da der Angeklagte nach Angaben des Vorsitzenden keinerlei Vorstrafen hat, verhängte Strecker lediglich eine Geldstrafe.
Unter Berücksichtigung seines niedrigen Lohnes, der Mann arbeitet als Lieferfahrer, und des hohen Unterhalts für seine sechsköpfige Großfamilie wurde eine Strafzahlung von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro festgelegt.