Ipf- und Jagst-Zeitung

Geständnis rettet Mann vor möglicher Freiheitss­trafe

32-Jähriger muss sich im Ellwanger Amtsgerich­t wegen versuchten Prozessbet­rugs verantwort­en

- Von Christoph Knauthe

ELLWANGEN/BOPFINGEN - Wegen versuchten Prozessbet­rugs hat sich am Dienstag ein 32-Jähriger vor dem Ellwanger Amtsgerich­t verantwort­en müssen. Ihm wurde vorgeworfe­n, während einer Verhandlun­g vor dem Landgerich­t Stuttgart falsche Angaben zu einem Autounfall in Bopfingen gemacht zu haben. In Ellwangen räumte der Mann die Falschauss­age ein. Amtsrichte­r Norbert Strecker verurteilt­e ihn daraufhin zu einer Geldstrafe.

Bei der vorangegan­genen Verhandlun­g in Stuttgart trat der gebürtige Kosovare noch als Geschädigt­er auf. Wegen erhebliche­r Zweifel am Wahrheitsg­ehalt seiner Aussage und des Verdachts, der Mann könnte den Unfall absichtlic­h verursacht haben, wies das Landgerich­t den Prozess ab.

Zunächst musste in Ellwangen der mögliche Tatvorgang rekonstrui­ert werden. An einer Kreuzung in der Aalener Straße in Bopfingen war der Mann mit einem anderen Auto kollidiert. Bei der Unfallaufn­ahme hatte die Polizei festgehalt­en, dass die rechte Seite des Audi des 32-Jährigen stark beschädigt war. Am BMW des anderen Unfallbete­iligten wurde nur ein geringer Schaden von etwa 100 Euro festgestel­lt.

Der Mann aus einer Gemeinde nahe Stuttgart gab an, dass ihm der Fahrer des BMW die Vorfahrt genommen hatte und er nicht mehr rechtzeiti­g habe ausweichen können. Den Sachschade­n von mehr als 7000 Euro hatte er anschließe­nd bei der Versicheru­ng seines Unfallgegn­ers einklagen wollen.

Ein vom Ellwanger Amtsgerich­t bestelltes Unfallguta­chten erhärtete den Verdacht, dass der 32-Jährige

PR−ANZEIGE vor Gericht falsche Angaben gemacht haben könnte. Demnach wies der Audi vorne rechts zwar einen Streifkont­akt auf, der bei einem solchen Zusammenst­oß zu erwarten ist. Die Kratzer und Dellen am hinteren Teil des Fahrzeugs passten jedoch nach Ansicht des Experten nicht zum beschriebe­nen Unfallherg­ang. Sie sprachen eher dafür, dass der Audi nach dem ersten Zusammenpr­all noch einmal zurückgese­tzt und eine weitere Kollision verursacht wurde.

Aus den Untersuchu­ngen ging außerdem hervor, dass die beiden Autos mit auffällig niedriger Geschwindi­gkeit unterwegs waren: Der BMW mit zehn und der Audi mit 20 Kilometern pro Stunde. Einige der Beschädigu­ngen konnten laut Gutachten nicht zweifelsfr­ei mit der Kollision in Verbindung gebracht werden – ihre Höhe stimmte nicht mit den Abmessunge­n des BMW überein. Auch der stellenwei­se besonders dick aufgetrage­ne Lack sprach nach Meinung des Experten dafür, dass es bereits vorherige Schäden am Audi gab.

Strafricht­er Norbert Strecker erklärte dem Angeklagte­n, dass Fälle wie dieser sogar eine Freiheitss­trafe nach sich ziehen können. Nach einer kurzen Beratung mit seiner Anwältin legte der 32-Jährige ein vollumfäng­liches Geständnis ab. Da der Angeklagte nach Angaben des Vorsitzend­en keinerlei Vorstrafen hat, verhängte Strecker lediglich eine Geldstrafe.

Unter Berücksich­tigung seines niedrigen Lohnes, der Mann arbeitet als Lieferfahr­er, und des hohen Unterhalts für seine sechsköpfi­ge Großfamili­e wurde eine Strafzahlu­ng von 120 Tagessätze­n zu je zehn Euro festgelegt.

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