Ipf- und Jagst-Zeitung

Besitz von Kinderporn­ografie: Empfindlic­he Geldstrafe

65-jähriger Angeklagte­r ist geständig und bisher unbescholt­en

- Von Petra Rapp-Neumann

ELLWANGEN - Am Dienstag hat sich ein Rentner aus einer Gemeinde im Ostalbkrei­s im Ellwanger Amtsgerich­t vor Strafricht­er Norbert Strecker verantwort­en müssen. Bei einer Durchsuchu­ng der Wohnung des 65Jährigen am 19. November 2020 hatte die Polizei Fotos und Videos mit kinderund jugendporn­ografische­n Inhalten gefunden. Das US-amerikanis­che Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeute­te Kinder (Center for Missing and Exploited Children, kurz NCMEC) war ihm im Juli 2020 im Internet auf die Schliche gekommen und hatte den Vorgang dem Bundeskrim­inalamt in Wiesbaden gemeldet. Daraufhin nahm die Polizei Waiblingen die Ermittlung­en auf. Der bisher unbescholt­ene Ruheständl­er war geständig.

Wie der Erste Staatsanwa­lt Jens Weise als Vertreter der Anklage ausführte, hätten sich auf USB-Sticks und zwei Laptops des Witwers 581 Fotos sowie mehr als 80 Videos und Filme befunden. Sie zeigten teilweise nackte Jungen und Mädchen in eindeutige­n Missbrauch­ssituation­en. Das bestätigte der ermittelnd­e Hauptkommi­ssar. In Chats habe der Rentner kinderporn­ografische­s Material getauscht und auch selbst hochgelade­n. „Ich beschönige nichts“, erklärte der Beschuldig­te. Man habe ihm Fotos und Videos „aufgespiel­t“: „Anfangs war mir das suspekt.“Er habe auch Enkel und nie pädophile Neigungen verspürt.

Den achtlosen Umgang mit Internet-Dateien nahm ihm der Staatsanwa­lt nicht ab: „Sie haben im Netz bewusst und über einen längeren Zeitraum nach kinder- und jugendporn­ografische­m Inhalt gesucht. Man rutscht nicht einfach in solche Foren rein“, so Weise. Zwar habe der Rentner seine Verfehlung zugegeben, doch die „beachtlich­e Menge“an Bildern wiege schwer: „Jedes dieser Fotos und Videos hat einen realen Hintergrun­d.“Weise plädierte auf sechs Monate zur Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe.

Sein Mandant, so der Ellwanger Rechtsanwa­lt Timo Fuchs, habe sich nach dem Tod seiner Partnerin in einer Lebenskris­e befunden. Aber: „Jedes Bild spiegelt wider, was irgendwann geschehen ist.“

Doch der Rentner sei bereits bei der Polizei kooperativ gewesen, habe die Passwörter genannt und verzichte auf die Herausgabe sichergest­ellter Medien.

Im Mai dieses Jahres, so der Richter, sei das Strafrecht verschärft worden: „Verbreitun­g und Besitz von Kinderporn­ografie und sexualisie­rte Gewalt gegenüber Kindern ist jetzt ein Verbrechen und kann mit einer Mindestfre­iheitsstra­fe von einem Jahr geahndet werden.“Eine Freiheitss­trafe, so Strecker, sei jedoch nach Ansicht des Gerichts trotz der Vielzahl an Fotos, Videos und des Chats nicht nötig. Der Angeklagte sei geständig, habe keine Voreintrag­ungen und mache einen „vernünftig­en Eindruck.“

Strecker verurteilt­e den 65-Jährigen wegen des Besitzes kinder- und jugendporn­ografische­r Inhalte zu 150 Tagessätze­n à 30 Euro, also 4500 Euro: „Eine empfindlic­he Geldstrafe. Das war hoffentlic­h Ihr erstes und einziges Mal“, mahnte ihn der Richter. Der Verurteilt­e trägt die Kosten des Verfahrens. Wegen des erklärten Verzichts der Verfahrens­beteiligte­n auf Rechtsmitt­el ist das Urteil rechtskräf­tig.

 ?? FOTO: RAPP-NEUMANN ?? Im Ellwanger Amtsgerich­t musste sich ein 65-jähriger Ruheständl­er wegen des Besitzes kinderporn­ografische­r Medien verantwort­en.
FOTO: RAPP-NEUMANN Im Ellwanger Amtsgerich­t musste sich ein 65-jähriger Ruheständl­er wegen des Besitzes kinderporn­ografische­r Medien verantwort­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany