Besitz von Kinderpornografie: Empfindliche Geldstrafe
65-jähriger Angeklagter ist geständig und bisher unbescholten
ELLWANGEN - Am Dienstag hat sich ein Rentner aus einer Gemeinde im Ostalbkreis im Ellwanger Amtsgericht vor Strafrichter Norbert Strecker verantworten müssen. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des 65Jährigen am 19. November 2020 hatte die Polizei Fotos und Videos mit kinderund jugendpornografischen Inhalten gefunden. Das US-amerikanische Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (Center for Missing and Exploited Children, kurz NCMEC) war ihm im Juli 2020 im Internet auf die Schliche gekommen und hatte den Vorgang dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden gemeldet. Daraufhin nahm die Polizei Waiblingen die Ermittlungen auf. Der bisher unbescholtene Ruheständler war geständig.
Wie der Erste Staatsanwalt Jens Weise als Vertreter der Anklage ausführte, hätten sich auf USB-Sticks und zwei Laptops des Witwers 581 Fotos sowie mehr als 80 Videos und Filme befunden. Sie zeigten teilweise nackte Jungen und Mädchen in eindeutigen Missbrauchssituationen. Das bestätigte der ermittelnde Hauptkommissar. In Chats habe der Rentner kinderpornografisches Material getauscht und auch selbst hochgeladen. „Ich beschönige nichts“, erklärte der Beschuldigte. Man habe ihm Fotos und Videos „aufgespielt“: „Anfangs war mir das suspekt.“Er habe auch Enkel und nie pädophile Neigungen verspürt.
Den achtlosen Umgang mit Internet-Dateien nahm ihm der Staatsanwalt nicht ab: „Sie haben im Netz bewusst und über einen längeren Zeitraum nach kinder- und jugendpornografischem Inhalt gesucht. Man rutscht nicht einfach in solche Foren rein“, so Weise. Zwar habe der Rentner seine Verfehlung zugegeben, doch die „beachtliche Menge“an Bildern wiege schwer: „Jedes dieser Fotos und Videos hat einen realen Hintergrund.“Weise plädierte auf sechs Monate zur Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe.
Sein Mandant, so der Ellwanger Rechtsanwalt Timo Fuchs, habe sich nach dem Tod seiner Partnerin in einer Lebenskrise befunden. Aber: „Jedes Bild spiegelt wider, was irgendwann geschehen ist.“
Doch der Rentner sei bereits bei der Polizei kooperativ gewesen, habe die Passwörter genannt und verzichte auf die Herausgabe sichergestellter Medien.
Im Mai dieses Jahres, so der Richter, sei das Strafrecht verschärft worden: „Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie und sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern ist jetzt ein Verbrechen und kann mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden.“Eine Freiheitsstrafe, so Strecker, sei jedoch nach Ansicht des Gerichts trotz der Vielzahl an Fotos, Videos und des Chats nicht nötig. Der Angeklagte sei geständig, habe keine Voreintragungen und mache einen „vernünftigen Eindruck.“
Strecker verurteilte den 65-Jährigen wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu 150 Tagessätzen à 30 Euro, also 4500 Euro: „Eine empfindliche Geldstrafe. Das war hoffentlich Ihr erstes und einziges Mal“, mahnte ihn der Richter. Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens. Wegen des erklärten Verzichts der Verfahrensbeteiligten auf Rechtsmittel ist das Urteil rechtskräftig.