Ohne PCR-Test in die Kita
Eine Mutter aus Mengen klagte erfolgreich gegen Pooltests – Gemeindetag empfiehlt Allgemeinverfügungen
MENGEN - Die Stadt Mengen darf Kindern, die nicht am PCR-Pooltest teilnehmen, die Teilnahme an der Betreuung in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet nicht verweigern. Der Verwaltungsgerichtshof BadenWürttemberg gibt in einem neuen Urteil einer Mutter recht, die gegen das Vorgehen der Stadt Klage eingereicht hatte. Bereits das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte keine Rechtsgrundlage dafür gesehen, dass die Stadt Mengen eigene Bestimmungen zum Infektionsschutz festlegt und ungetestete Kinder von der Betreuung ausschließt.
Lediglich eine Änderung der Corona-Verordnung für Kindertagesstätten des Landes Baden-Württemberg oder eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts Sigmaringen könnten das Testen verpflichtend machen. Die Möglichkeit einer Allgemeinverfügung wird vom Gesetzgeber über das Infektionsschutzgesetz ab einer Inzidenz von 50 eingeräumt, im Kreisgebiet liegt diese aktuell um ein Zehnfaches höher. „Ich habe das Gesundheitsamt über das Urteil informiert und dringend um den Erlass der Verfügung gebeten“, informierte Bürgermeister Stefan Bubeck am Dienstagabend den Mengener Gemeinderat. Derartige Verfügungen gibt es in einigen Städten und Kreisen. Im Zollernalbkreis ist sie etwa zum 1. Dezember in Kraft getreten. Mit Verweis auf das Urteil empfiehlt auch der Gemeindetag die
Testpflicht über eine solche Verfügung zu regeln. Seit dem 27. September werden Kinder und Jugendliche in allen Mengener Schulen und Kindertagesstätten zweimal wöchentlich mittels PCR-Pooltest auf das Coronavirus getestet. Während die Testpflicht für Schüler in der Corona-Verordnung für Schulen des Landes verankert ist, gibt es eine solche Rechtsgrundlage für Krippen- und Kindergartenkinder nicht. Lediglich für das Personal besteht eine Testpflicht. Um trotzdem für eine Minimierung der Ansteckungsgefahr zu sorgen, hatte die Stadt Mengen die Testpflicht selbst eingeführt und per Hausrecht über die Benutzungsordnung geregelt.
Gegen dieses Vorgehen hatte eine Mutter geklagt, deren dreijähriger Sohn eine Mengener Kindertagesstätte
besucht. Die Eltern wollten, dass ein daheim durchgeführter Antigen-Schnelltest anerkannt wird. Als ihnen mitgeteilt wurde, dass ihr Sohn nur mit Pooltest Zutritt bekäme, schlug die Mutter den Rechtsweg ein.
Da der Verwaltungsgerichtshof der Auffassung ist, dass eine Regelung über die Benutzungsordnung der Kindertagesstätten unzulässig ist, kann sich nicht nur die betroffene Mutter darauf beziehen. „Wir wollen die Pooltests aber auf jeden Fall weiter durchführen, da 99 Prozent der Eltern dafür sehr dankbar sind“, sagte Bubeck. Einzelne positive Befunde konnten mittels der PCR-Pooltests erkannt und die Kinder isoliert werden. Das Verfahren funktioniere sehr zuverlässig, sodass eine Schließung von Einrichtungen vermieden werden konnte. Er hofft nun, dass das Landratsamt schnell reagiert und die Testpflicht einführt. Bei anderen Eltern entstehe sonst Unmut und die Einrichtungen seien nicht mehr so sicher wie zuletzt.
Nach Ansicht des Kultusministeriums führt die Entscheidung der Mannheimer Richter nicht dazu, dass Eltern nun überall im Land PCR-Pooltests in der Kita ablehnen. „Der Beschluss hat keine grundsätzliche Bedeutung oder Signalwirkung“, erklärt ein Sprecher von Ministerin Theresa Schopper (Grüne). Die Gesundheitsämter könnten weiterhin eine Testpflicht verhängen. Zudem betont Schoppers Sprecher: „Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die meisten Eltern aus Überzeugung und Solidarität gegenüber den anderen Kindern und Eltern ihre eigenen Kinder an Testangeboten der Kindertageseinrichtungen teilnehmen lassen.“
Im Gesundheitsamt des Landkreises habe man sich bisher auf Aussagen des Ministeriums verlassen, dass Testungen von Kindern auch über das Hausrechts umgesetzt werden könnten. Das teilt Susanne HaagMilz, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit im Landkreis Sigmaringen, mit. Angesichts des Gerichtsbeschlusses müsse die rechtliche Grundlage nun angepasst werden. Das Gesundheitsamt bereite deshalb – auch wegen des starken Infektionsgeschehens – eine Allgemeinverfügung zur Testpflicht für die Kinder in Kindertagesstätten vor. Sie soll in wenigen Tagen erlassen werden.