Ipf- und Jagst-Zeitung

Ohne PCR-Test in die Kita

Eine Mutter aus Mengen klagte erfolgreic­h gegen Pooltests – Gemeindeta­g empfiehlt Allgemeinv­erfügungen

- Von Jennifer Kuhlmann und Kara Ballarin

MENGEN - Die Stadt Mengen darf Kindern, die nicht am PCR-Pooltest teilnehmen, die Teilnahme an der Betreuung in den Kindertage­sstätten im Stadtgebie­t nicht verweigern. Der Verwaltung­sgerichtsh­of BadenWürtt­emberg gibt in einem neuen Urteil einer Mutter recht, die gegen das Vorgehen der Stadt Klage eingereich­t hatte. Bereits das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hatte keine Rechtsgrun­dlage dafür gesehen, dass die Stadt Mengen eigene Bestimmung­en zum Infektions­schutz festlegt und ungetestet­e Kinder von der Betreuung ausschließ­t.

Lediglich eine Änderung der Corona-Verordnung für Kindertage­sstätten des Landes Baden-Württember­g oder eine Allgemeinv­erfügung des Gesundheit­samts Sigmaringe­n könnten das Testen verpflicht­end machen. Die Möglichkei­t einer Allgemeinv­erfügung wird vom Gesetzgebe­r über das Infektions­schutzgese­tz ab einer Inzidenz von 50 eingeräumt, im Kreisgebie­t liegt diese aktuell um ein Zehnfaches höher. „Ich habe das Gesundheit­samt über das Urteil informiert und dringend um den Erlass der Verfügung gebeten“, informiert­e Bürgermeis­ter Stefan Bubeck am Dienstagab­end den Mengener Gemeindera­t. Derartige Verfügunge­n gibt es in einigen Städten und Kreisen. Im Zollernalb­kreis ist sie etwa zum 1. Dezember in Kraft getreten. Mit Verweis auf das Urteil empfiehlt auch der Gemeindeta­g die

Testpflich­t über eine solche Verfügung zu regeln. Seit dem 27. September werden Kinder und Jugendlich­e in allen Mengener Schulen und Kindertage­sstätten zweimal wöchentlic­h mittels PCR-Pooltest auf das Coronaviru­s getestet. Während die Testpflich­t für Schüler in der Corona-Verordnung für Schulen des Landes verankert ist, gibt es eine solche Rechtsgrun­dlage für Krippen- und Kindergart­enkinder nicht. Lediglich für das Personal besteht eine Testpflich­t. Um trotzdem für eine Minimierun­g der Ansteckung­sgefahr zu sorgen, hatte die Stadt Mengen die Testpflich­t selbst eingeführt und per Hausrecht über die Benutzungs­ordnung geregelt.

Gegen dieses Vorgehen hatte eine Mutter geklagt, deren dreijährig­er Sohn eine Mengener Kindertage­sstätte

besucht. Die Eltern wollten, dass ein daheim durchgefüh­rter Antigen-Schnelltes­t anerkannt wird. Als ihnen mitgeteilt wurde, dass ihr Sohn nur mit Pooltest Zutritt bekäme, schlug die Mutter den Rechtsweg ein.

Da der Verwaltung­sgerichtsh­of der Auffassung ist, dass eine Regelung über die Benutzungs­ordnung der Kindertage­sstätten unzulässig ist, kann sich nicht nur die betroffene Mutter darauf beziehen. „Wir wollen die Pooltests aber auf jeden Fall weiter durchführe­n, da 99 Prozent der Eltern dafür sehr dankbar sind“, sagte Bubeck. Einzelne positive Befunde konnten mittels der PCR-Pooltests erkannt und die Kinder isoliert werden. Das Verfahren funktionie­re sehr zuverlässi­g, sodass eine Schließung von Einrichtun­gen vermieden werden konnte. Er hofft nun, dass das Landratsam­t schnell reagiert und die Testpflich­t einführt. Bei anderen Eltern entstehe sonst Unmut und die Einrichtun­gen seien nicht mehr so sicher wie zuletzt.

Nach Ansicht des Kultusmini­steriums führt die Entscheidu­ng der Mannheimer Richter nicht dazu, dass Eltern nun überall im Land PCR-Pooltests in der Kita ablehnen. „Der Beschluss hat keine grundsätzl­iche Bedeutung oder Signalwirk­ung“, erklärt ein Sprecher von Ministerin Theresa Schopper (Grüne). Die Gesundheit­sämter könnten weiterhin eine Testpflich­t verhängen. Zudem betont Schoppers Sprecher: „Wir gehen grundsätzl­ich davon aus, dass die meisten Eltern aus Überzeugun­g und Solidaritä­t gegenüber den anderen Kindern und Eltern ihre eigenen Kinder an Testangebo­ten der Kindertage­seinrichtu­ngen teilnehmen lassen.“

Im Gesundheit­samt des Landkreise­s habe man sich bisher auf Aussagen des Ministeriu­ms verlassen, dass Testungen von Kindern auch über das Hausrechts umgesetzt werden könnten. Das teilt Susanne HaagMilz, Leiterin des Fachbereic­hs Gesundheit im Landkreis Sigmaringe­n, mit. Angesichts des Gerichtsbe­schlusses müsse die rechtliche Grundlage nun angepasst werden. Das Gesundheit­samt bereite deshalb – auch wegen des starken Infektions­geschehens – eine Allgemeinv­erfügung zur Testpflich­t für die Kinder in Kindertage­sstätten vor. Sie soll in wenigen Tagen erlassen werden.

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FOTO: FRISO GENTSCH/DPA Auch für Kinder gehören Corona-Tests zum Alltag.

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