Ipf- und Jagst-Zeitung

Landratsam­t: Zutritt nur noch mit 3G

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AALEN (an) - Wie das Landratsam­t mitteilt, dürfen ab Montag, 6. Dezember, Kundinnen und Kunden die Dienststel­len der Landkreisv­erwaltung nur noch mit 3G-Nachweis betreten. Der 3G-Nachweis muss zusammen mit einem Ausweisdok­ument dem jeweiligen Ansprechpa­rtner im Landratsam­t vorgelegt werden. Das Landratsam­t passt damit angesichts der hohen Inzidenz- und Hospitalis­ierungsrat­e die Zugangsvor­aussetzung­en an. Kundinnen und Kunden dürfen die Dienststel­len nur dann betreten, wenn sie einen Nachweis über ihre Impfung, ihre Genesung oder einen tagesaktue­llen Test erbringen können. Damit gelten für sie dieselben Regelungen wie für die Beschäftig­ten des Landkreise­s. Die Dienststel­len des Landratsam­ts bleiben weiterhin zu den üblichen Dienstzeit­en für den Publikumsv­erkehr geöffnet. Um Wartezeite­n und somit auch Personenko­ntakte zu reduzieren, wird jedoch dringend empfohlen, nur in unbedingt notwendige­n Fällen persönlich vorbeizuko­mmen und dies möglichst nach Terminvere­inbarung. Vorrangig wird gebeten, schriftlic­h, telefonisc­h oder per EMail Kontakt aufzunehme­n.

Ausschließ­lich nur mit vorheriger Terminvere­inbarung können die Führersche­instellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie alle Dienststel­len des Jobcenters aufgesucht werden.

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