Ipf- und Jagst-Zeitung

Arbeitsage­ntur: Betriebe sollen Kurzarbeit melden

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AALEN (an) - Der Bund will die mögliche Bezugsdaue­r von Kurzarbeit­ergeld und den erleichter­ten Zugang dazu wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. März 2022 verlängern. Die Agentur für Arbeit Aalen erinnert regionale Betriebe daran, auch eine erneute Kurzarbeit rechtzeiti­g anzuzeigen, um die Förderleis­tung zu sichern. Denn liegt der letzte Arbeitsaus­fall und Kurzarbeit­ergeldbezu­g länger als drei Monate zurück, muss Kurzarbeit bei Bedarf erneut angezeigt werden. Dies gelte auch dann, wenn ein bewilligte­r Zeitraum für Kurzarbeit vorliege.

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