Arbeitsagentur: Betriebe sollen Kurzarbeit melden
AALEN (an) - Der Bund will die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld und den erleichterten Zugang dazu wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. März 2022 verlängern. Die Agentur für Arbeit Aalen erinnert regionale Betriebe daran, auch eine erneute Kurzarbeit rechtzeitig anzuzeigen, um die Förderleistung zu sichern. Denn liegt der letzte Arbeitsausfall und Kurzarbeitergeldbezug länger als drei Monate zurück, muss Kurzarbeit bei Bedarf erneut angezeigt werden. Dies gelte auch dann, wenn ein bewilligter Zeitraum für Kurzarbeit vorliege.