2G-plus kommt für viele Lebensbereiche
Landesregierung untersagt Großveranstaltungen – Testpflicht entfällt für Geboosterte
STUTTGART - Wie angekündigt, werden die Corona-Regeln in Baden-Württemberg ab Samstag weiter verschärft. Die Landesregierung geht dabei über die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens vom Donnerstag hinaus. „Wir haben in Baden-Württemberg bereits weitgehende Maßnahmen getroffen. Dennoch macht die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante verschärfte Maßnahmen notwendig“, begründet Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) diesen Schritt. Die Regeln im Überblick:
Was ändert sich genau?
Die Beschlüsse der Bund-LänderRunde sind in Baden-Württemberg zu großen Teilen bereits in Kraft. Hinzu kommen wird die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel und die Schließung der Clubs und Diskotheken, auf die sich die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung geeinigt haben.
Baden-Württembergs Landesregierung geht ab dem heutigen Samstag noch zwei große Schritte weiter. Veranstaltungen sollen auf 50 Prozent der Kapazitäten eingeschränkt werden, maximal dürfen sie jedoch nur von 750 Menschen besucht werden. Das kommt einem Verbot von Großveranstaltungen gleich. Weihnachtsmärkte und Stadtfeste werden in der neuen Corona-Verordnung des Landes ebenfalls untersagt.
Bisher galt in der Gastronomie die 2G-Regel. Ab Samstag soll in Restaurants, Bars und Kneipen 2G-plus gelten. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen, offiziellen Schnelltest nachweisen müssen. Für Menschen, die bereits geboostert sind, entfällt laut Landesgesundheitsministerium die Pflicht, einen negativen Test nachzuweisen. Ungeimpfte Menschen bleiben von der Gastronomie ausgeschlossen. Im öffentlichen Raum soll zudem ein Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol gelten.
Auch in weiteren Bereichen, in denen bisher die 2G-Regel gegriffen hat, soll in der Alarmstufe II ein Plus hinzukommen. Das gilt für Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Zoos, Skilifte, Fitnessstudios und Saunen.
Gleiches gilt für Sportstätten in geschlossenen Räumen. Im Freien dürfen Geimpfte und Genesene weiter ohne Testnachweis trainieren. Bei körpernahen Dienstleistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, soll ebenfalls 2G-plus gelten. Ausgenommen davon sind Friseur- und Barbershopbesuche, dort gilt die 3GRegel mit einem aktuellen, negativen PCR-Nachweis.
Welche Regeln gelten weiter?
In Bussen und Bahnen gilt 3G. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene ihren Nachweis vorzeigen müssen, Ungeimpfte müssen einen aktuellen negativen Test dabei haben. Seit Mittwoch ist zudem der gelbe Impfpass nicht mehr als Nachweis gültig. Laut der Landesregierung müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen kontrolliert werden. Dafür wird ein QR-Code per App oder in Papierform benötigt. Zudem muss anhand von Ausweisdokumenten der Name überprüft werden. Auch am Arbeitsplatz greift weiter die 3G-Regelung. Arbeitnehmer müssen ihren Impf- beziehungsweise Teststatus vorlegen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regeln zu überprüfen und müssen das zudem dokumentieren.
Für Ungeimpfte gilt, dass sie sich außerhalb ihres eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen. Der Beziehungspartner gilt dabei als Haushalt, auch wenn man nicht zusammen lebt.
In der Alarmstufe II gibt es in Hotspots nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte, wenn in ihrem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt. Damit dürfen sie ihre Wohnung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch aus triftigem Grund verlassen. Als solcher gelten der Weg zur Arbeit, medizinische Notfälle und Arbeitsgründe.
Was passiert, wenn die Regeln missachtet werden?
Das Land hat angekündigt, die Einhaltung der Maßnahmen in Zukunft strenger zu kontrollieren. Es ist zu erwarten, dass die Mindeststrafen steigen werden. Die genaue Höhe liegt im Ermessen der Ordnungsämter.
Bei Verstößen im ÖPNV werden beispielsweise bis zu 200 Euro fällig.
Wie ist die Situation auf den Intensivstationen?
636 Erwachsene lagen am Freitagnachmittag mit Covid-Diagnose auf baden-württembergischen Intensivstationen, davon werden 346 künstlich beatmet. Von derzeit 2245 betreibbaren Intensivbetten im Land sind noch 228 frei. Vereinzelt werden Patienten bereits in andere Bundesländer verlegt, um die Krankenhäuser zu entlasten.
Vor einer Woche waren 572 Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt. „Die Lage auf den Intensivstationen ist dramatisch, wir müssen das System entlasten und die Ansteckungskurve so weit wie möglich abflachen“, sagte Kretschmann. Es komme daher darauf an, Kontakte so weit wie möglich zu beschränken.
Die aktuelle Corona-Stufe im Südwesten auf www.schwaebische.de/ coronalage