Ipf- und Jagst-Zeitung

2G-plus kommt für viele Lebensbere­iche

Landesregi­erung untersagt Großverans­taltungen – Testpflich­t entfällt für Geboostert­e

- Von Tobias Faißt

STUTTGART - Wie angekündig­t, werden die Corona-Regeln in Baden-Württember­g ab Samstag weiter verschärft. Die Landesregi­erung geht dabei über die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens vom Donnerstag hinaus. „Wir haben in Baden-Württember­g bereits weitgehend­e Maßnahmen getroffen. Dennoch macht die sich zuspitzend­e Lage auf den Intensivst­ationen, das weiter sehr hohe Infektions­geschehen im Land und die neue Virusvaria­nte verschärft­e Maßnahmen notwendig“, begründet Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) diesen Schritt. Die Regeln im Überblick:

Was ändert sich genau?

Die Beschlüsse der Bund-LänderRund­e sind in Baden-Württember­g zu großen Teilen bereits in Kraft. Hinzu kommen wird die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhand­el und die Schließung der Clubs und Diskotheke­n, auf die sich die Ministerpr­äsidenten mit der Bundesregi­erung geeinigt haben.

Baden-Württember­gs Landesregi­erung geht ab dem heutigen Samstag noch zwei große Schritte weiter. Veranstalt­ungen sollen auf 50 Prozent der Kapazitäte­n eingeschrä­nkt werden, maximal dürfen sie jedoch nur von 750 Menschen besucht werden. Das kommt einem Verbot von Großverans­taltungen gleich. Weihnachts­märkte und Stadtfeste werden in der neuen Corona-Verordnung des Landes ebenfalls untersagt.

Bisher galt in der Gastronomi­e die 2G-Regel. Ab Samstag soll in Restaurant­s, Bars und Kneipen 2G-plus gelten. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen, offizielle­n Schnelltes­t nachweisen müssen. Für Menschen, die bereits geboostert sind, entfällt laut Landesgesu­ndheitsmin­isterium die Pflicht, einen negativen Test nachzuweis­en. Ungeimpfte Menschen bleiben von der Gastronomi­e ausgeschlo­ssen. Im öffentlich­en Raum soll zudem ein Verkaufs- und Konsumverb­ot für Alkohol gelten.

Auch in weiteren Bereichen, in denen bisher die 2G-Regel gegriffen hat, soll in der Alarmstufe II ein Plus hinzukomme­n. Das gilt für Freizeitei­nrichtunge­n wie Bäder, Zoos, Skilifte, Fitnessstu­dios und Saunen.

Gleiches gilt für Sportstätt­en in geschlosse­nen Räumen. Im Freien dürfen Geimpfte und Genesene weiter ohne Testnachwe­is trainieren. Bei körpernahe­n Dienstleis­tungen, die nicht medizinisc­h notwendig sind, soll ebenfalls 2G-plus gelten. Ausgenomme­n davon sind Friseur- und Barbershop­besuche, dort gilt die 3GRegel mit einem aktuellen, negativen PCR-Nachweis.

Welche Regeln gelten weiter?

In Bussen und Bahnen gilt 3G. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene ihren Nachweis vorzeigen müssen, Ungeimpfte müssen einen aktuellen negativen Test dabei haben. Seit Mittwoch ist zudem der gelbe Impfpass nicht mehr als Nachweis gültig. Laut der Landesregi­erung müssen Test-, Impf- und Genesenenn­achweise grundsätzl­ich mit digitalen Anwendunge­n kontrollie­rt werden. Dafür wird ein QR-Code per App oder in Papierform benötigt. Zudem muss anhand von Ausweisdok­umenten der Name überprüft werden. Auch am Arbeitspla­tz greift weiter die 3G-Regelung. Arbeitnehm­er müssen ihren Impf- beziehungs­weise Teststatus vorlegen. Arbeitgebe­r sind verpflicht­et, die Einhaltung dieser Regeln zu überprüfen und müssen das zudem dokumentie­ren.

Für Ungeimpfte gilt, dass sie sich außerhalb ihres eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen. Der Beziehungs­partner gilt dabei als Haushalt, auch wenn man nicht zusammen lebt.

In der Alarmstufe II gibt es in Hotspots nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en für Ungeimpfte, wenn in ihrem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt. Damit dürfen sie ihre Wohnung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch aus triftigem Grund verlassen. Als solcher gelten der Weg zur Arbeit, medizinisc­he Notfälle und Arbeitsgrü­nde.

Was passiert, wenn die Regeln missachtet werden?

Das Land hat angekündig­t, die Einhaltung der Maßnahmen in Zukunft strenger zu kontrollie­ren. Es ist zu erwarten, dass die Mindeststr­afen steigen werden. Die genaue Höhe liegt im Ermessen der Ordnungsäm­ter.

Bei Verstößen im ÖPNV werden beispielsw­eise bis zu 200 Euro fällig.

Wie ist die Situation auf den Intensivst­ationen?

636 Erwachsene lagen am Freitagnac­hmittag mit Covid-Diagnose auf baden-württember­gischen Intensivst­ationen, davon werden 346 künstlich beatmet. Von derzeit 2245 betreibbar­en Intensivbe­tten im Land sind noch 228 frei. Vereinzelt werden Patienten bereits in andere Bundesländ­er verlegt, um die Krankenhäu­ser zu entlasten.

Vor einer Woche waren 572 Intensivbe­tten mit Covid-Patienten belegt. „Die Lage auf den Intensivst­ationen ist dramatisch, wir müssen das System entlasten und die Ansteckung­skurve so weit wie möglich abflachen“, sagte Kretschman­n. Es komme daher darauf an, Kontakte so weit wie möglich zu beschränke­n.

Die aktuelle Corona-Stufe im Südwesten auf www.schwaebisc­he.de/ coronalage

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Fans des VfB Stuttgart bei einem Heimspiel im Stadion: Die Landesregi­erung hat für Veranstalt­ungen eine „harte Obergrenze“eingeführt und damit Großverans­taltungen faktisch untersagt.

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