Impfpflicht rückt näher
Sondersitzung im Bundestag – Aufmarsch von Gegnern empört – Sorge um Radikalisierung
BERLIN (dpa/epd/mö) - Angesichts der dramatischen Corona-Lage rückt die seit Tagen diskutierte Impfpflicht näher. So sollen im Bundestag mit zwei Extrasitzungen diese Woche weitere Corona-Neuregelungen beraten und beschlossen werden, wie es aus Kreisen der künftigen AmpelKoalitionsfraktionen hieß. Dabei geht es um eine geplante Impfpflicht für Personal in Einrichtungen mit Risikogruppen, etwa Pflegeheimen – angepeilt wird als Zieldatum, dass bisherige Beschäftigte bis Mitte März 2022 vollständig geimpft sein müssen. Außerdem sollen über Ärzte hinaus auch zeitlich befristete Impfberechtigungen etwa für Apotheker, Tier- und Zahnärzte geregelt werden.
Bundesweit im Blick steht auch eine allgemeine Impfpflicht, über die der Bundestag voraussichtlich ohne Fraktionsvorgaben entscheiden soll. Über den Zeitplan dürfte aber weiter zu diskutieren sein. Eine allgemeine Impfpflicht unterstützen fast zwei Drittel der Bürger, wie eine Umfrage des Instituts YouGov ergab. In der Debatte sind auch Warnungen vor einer weiteren Radikalisierung der Impfgegner laut geworden. Entsetzen hatte am Wochenende ein Fackelaufmarsch mutmaßlich rechtsextremer Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen vor dem Wohnhaus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) ausgelöst. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach in der „Bild am Sonntag“von „organisierter Einschüchterung einer staatlichen Repräsentantin“, die ihn an „dunkelste Kapitel“deutscher Geschichte erinnere. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz,
Thomas Strobl (CDU), sagte, nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sei davon auszugehen, dass „eine Impfpflicht die aggressive Haltung der ,Querdenker’-Bewegung noch verstärkt“.
Neben befürwortenden Stimmen einer allgemeinen Impfpflicht wurden am Wochenende auch ethische Bedenken geltend gemacht. So plädierte der Ulmer Medizinethiker Florian Steger im Interview mit der „Schwäbischen Zeitung“für eine moralische anstatt einer gesetzlichen Impfpflicht. SEITEN 2, 3, 4