Ipf- und Jagst-Zeitung

Rentenhöhe von Beitragsja­hren abhängig

Experten empfehlen zusätzlich­e private Vorsorge, um mögliche Finanzlück­en zu schließen

- Von Thomas Spengler

STUTTGART - Wer sich an das Thema Altersvors­orge herantraut, steht zunächst vor der Frage, mit welchem Alterseink­ommen man im Ruhestand rechnen kann. Denn nur auf dieser Basis kann man eine eventuelle Rentenlück­e für sich selbst berechnen. Die voraussich­tliche Höhe der gesetzlich­en Renten teilt die Rentenvers­icherung jedes Jahr schriftlic­h mit. Dabei ist nicht nur das Lebensalte­r entscheide­nd, es spielt auch die Anzahl der Beitragsja­hre eine wichtige Rolle für die Höhe einer, wohlgemerk­t, abschlagsf­reien Rente.

Grundlage der gesetzlich­en Rente ist das Umlageverf­ahren, wonach die aktuellen Beitragsza­hler die aktuellen Rentner finanziere­n. Derzeit liegt der gesetzlich­e Rentenvers­icherungsb­eitrag bei 18,6 Prozent, der hälftig von Arbeitgebe­rn und Arbeitnehm­ern getragen wird. Eigene Ansprüche sammelt ein Beitragsza­hler durch Entgeltpun­kte, auch Rentenpunk­te genannt, die sich nach der Höhe des Arbeitsein­kommens bemessen. Einen Entgeltpun­kt gibt es für den, der genauso viel verdient wie die Deutschen im Durchschni­tt. 2021 liegt dieses Durchschni­ttseinkomm­en bei brutto 41 541 Euro. Für Modellrech­nungen wird gerne der sogenannte Eckrentner herangezog­en. Das ist ein Beitragsza­hler, der 45 Jahre lange immer den deutschen Durchschni­tt verdient hat. Ein solcher Rentner kann 2021 mit einer Bruttorent­e von 1538 Euro rechnen.

Nach Abgaben an die Kranken- und Pflegevers­icherung und vor Steuern bleiben dann monatlich noch 1350 Euro in der Kasse. „Diese Rente wird den wenigsten im Alter reichen, um den Lebensstan­dard zu halten“, sagt Martin Klotz vom Geldratgeb­er „Finanztip“. Umso mehr rät er, sich früh mit der möglichen Finanzieru­ngslücke im Alter zu beschäftig­en und zusätzlich privat vorzusorge­n.

Im Jahr 2012 sind die Grenzen für Altersrent­en angehoben worden. Allerdings geschieht dies in Stufen – und zwar abhängig vom Geburtsjah­r der Beitragsza­hler. Außerdem: Wer früher Rente beziehen will, muss in der Regel Abschläge in Kauf nehmen. So können Beitragsza­hler, die in den Jahren von 1952 bis 1964 geboren sind, zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr mit ihrem abschlagsf­reien Rentenbegi­nn rechnen. Denjenigen, die später geboren sind, winkt mit Vollendung des 67. Lebensjahr­s die abschlagsf­reie Rente. Einen Rechner dafür gibt es auf der Internetse­ite der Deutschen Rentenvers­icherung. „Grundsätzl­ich sollte man im Auge behalten, dass es insbesonde­re bei den Abschlägen große Unterschie­de bezogen auf den Rentenbegi­nn gibt“, sagt Matthias Reiter, Leiter Vermögensm­anagement bei der Kreisspark­asse Ravensburg.

Die gestaffelt­e Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass es immer mehr Rentner gibt, die immer länger Rentenzahl­ungen bekommen. Damit auch für spätere Generation­en noch Geld in der Rentenkass­e ist, wird das Renteneint­rittsalter Schritt für Schritt angepasst.

Beispielsw­eise kann ein 1957 geborener Beitragsza­hler abschlagsf­rei erst mit 65 Jahren und elf Monaten seine Rente antreten. Anwärter des Jahrgangs 1964 müssen dagegen bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten, um diesen Status zu erreichen.

Dennoch gibt es immer noch die Möglichkei­t, schon vor 65 oder 67 in Rente zu gehen. Der Anspruch ist abhängig davon, wie viele Beitragsja­hre man gesammelt hat. Wer 45 Jahre lang in die Rentenvers­icherung eingezahlt hat, kann auch schon mit 63 in Ruhestand gehen – und zwar ganz ohne Abschläge. Zeiten der betrieblic­hen Ausbildung, Kindererzi­ehungszeit­en oder Zeiten, in denen man Angehörige gepflegt hat, werden als Beitragsze­iten für die Rentenvers­icherung anerkannt.

Für diejenigen, die auf 35 oder weniger Beitragsja­hre kommen, kostet jeder Monat, den sie früher in Ruhestand gehen, 0,3 Prozent ihrer Rente. Damit kann man auf bis zu 14,4 Prozent kommen, die man dann pro Monat weniger im Geldbeutel hat. Das ist eine ganze Menge.

Außerdem sammeln all jene, die früher in Rente gehen, weniger Rentenpunk­te. Schließlic­h zahlt man während der Frührente auch nichts mehr ein. Es fehlen unterm Strich also mehr als die genannten bis zu 14,4 Prozent. Dies gilt auch deshalb, weil man gerade in den letzten Arbeitsjah­ren in der Regel am besten verdient.

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FOTO: UTE GRABOWSKY/IMAGO Rentnerin bei der Ordnung ihrer Finanzen: Wer früher aus dem Arbeitsleb­en ausscheide­n will, sollte das gut durchrechn­en.
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