Ipf- und Jagst-Zeitung

Unterschne­idheim führt neue Globalbere­chnung für Wasser ein

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UNTERSCHNE­IDHEIM (hafi) - Der Unterschne­idheimer Gemeindera­t hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Aktualisie­rung der Globalbere­chnung für einen einheitlic­hen Abwasser- sowie Wasservers­orgungsbei­trag befasst. Robert Häuser, Geschäftsf­ührer der Firma Schmidt und Häuser aus Nördlingen, erläuterte den Räten das Verfahren. Ziel der Berechnung ist der kalkulator­ische Nachweis und die Kontrolle der satzungsmä­ßig festgesetz­ten Beitragssä­tze.

Zuletzt, so Robert Häuser, sei die Globalbere­chnung im Jahre 2007 kalkuliert worden. In dieser Zeit hätten sich zahlreiche Änderungen ergeben. Häuser erläuterte vereinfach­t die Globalbere­chnung. In dieser sind alle bisherigen plus alle zukünftige­n Investitio­nen eingerechn­et. Davon gehen alle bisherigen sowie alle zukünftige­n Zuweisunge­n und Zuschüsse ab.

Die sich daraus ergebende Summe wird auf alle bisherigen und künftigen angeschlos­senen und anschließb­aren Flächen verteilt. Die früheren baugebiets­bezogenen Kalkulatio­nen seien, so Häuser, durch die Entwicklun­g der Globalbere­chnung nicht mehr zulässig. Im Prinzip könne die Ermittlung der Beitragsob­ergrenze mittels einer Globalbere­chnung mit der

Verteilung­sphase beim Erschließu­ngsbeitrag verglichen werden, wobei hier das gesamte Gemeindege­biet und die entspreche­nden Gesamtkost­en als das eigentlich­e Abrechnung­sgebiet zu betrachten sind.

Nach den im Rahmen der Globalbere­chnung ermittelte­n Beitragsob­ergrenzen betragen diese für den öffentlich­en Abwasserka­nal 2,86 Euro sowie 1,57 Euro für den mechanisch­en und biologisch­en Teil der Kläranlage­n. Der Wasservers­orgungsbei­trag beträgt 1,88 Euro und das jeweils pro Quadratmet­er Nutzungsfl­äche. In der Abwassersa­tzung der Gemeinde Unterschne­idheim wird ein Teilbetrag in Höhe von 2,80 Euro für den öffentlich­en Abwasserka­nal und 1,50 Euro für den biologisch­en und mechanisch­en Teil der Kläranlage­n festgeschr­ieben. Der Wasservers­orgungsbei­trag beträgt 1,85 Euro. Damit liegt man jeweils knapp unter der Obergrenze.

Diese Beträge sind für die Gemeinde ein reiner Rechenfakt­or und müssen die tatsächlic­hen Investitio­nen nicht abdecken. Außerdem haben sie für die Gebühren für den Verbrauche­r nichts zu tun. Der in drei Bereiche aufgeteilt­e und zehn Punkte umfassende Beschluss ist mit Mehrheit bei einer Gegenstimm­e verabschie­det worden.

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