Unterschneidheim führt neue Globalberechnung für Wasser ein
UNTERSCHNEIDHEIM (hafi) - Der Unterschneidheimer Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Aktualisierung der Globalberechnung für einen einheitlichen Abwasser- sowie Wasserversorgungsbeitrag befasst. Robert Häuser, Geschäftsführer der Firma Schmidt und Häuser aus Nördlingen, erläuterte den Räten das Verfahren. Ziel der Berechnung ist der kalkulatorische Nachweis und die Kontrolle der satzungsmäßig festgesetzten Beitragssätze.
Zuletzt, so Robert Häuser, sei die Globalberechnung im Jahre 2007 kalkuliert worden. In dieser Zeit hätten sich zahlreiche Änderungen ergeben. Häuser erläuterte vereinfacht die Globalberechnung. In dieser sind alle bisherigen plus alle zukünftigen Investitionen eingerechnet. Davon gehen alle bisherigen sowie alle zukünftigen Zuweisungen und Zuschüsse ab.
Die sich daraus ergebende Summe wird auf alle bisherigen und künftigen angeschlossenen und anschließbaren Flächen verteilt. Die früheren baugebietsbezogenen Kalkulationen seien, so Häuser, durch die Entwicklung der Globalberechnung nicht mehr zulässig. Im Prinzip könne die Ermittlung der Beitragsobergrenze mittels einer Globalberechnung mit der
Verteilungsphase beim Erschließungsbeitrag verglichen werden, wobei hier das gesamte Gemeindegebiet und die entsprechenden Gesamtkosten als das eigentliche Abrechnungsgebiet zu betrachten sind.
Nach den im Rahmen der Globalberechnung ermittelten Beitragsobergrenzen betragen diese für den öffentlichen Abwasserkanal 2,86 Euro sowie 1,57 Euro für den mechanischen und biologischen Teil der Kläranlagen. Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt 1,88 Euro und das jeweils pro Quadratmeter Nutzungsfläche. In der Abwassersatzung der Gemeinde Unterschneidheim wird ein Teilbetrag in Höhe von 2,80 Euro für den öffentlichen Abwasserkanal und 1,50 Euro für den biologischen und mechanischen Teil der Kläranlagen festgeschrieben. Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt 1,85 Euro. Damit liegt man jeweils knapp unter der Obergrenze.
Diese Beträge sind für die Gemeinde ein reiner Rechenfaktor und müssen die tatsächlichen Investitionen nicht abdecken. Außerdem haben sie für die Gebühren für den Verbraucher nichts zu tun. Der in drei Bereiche aufgeteilte und zehn Punkte umfassende Beschluss ist mit Mehrheit bei einer Gegenstimme verabschiedet worden.