Walkstraße: Kurz vor dem allerletzten Haken
Stadt erwartet aus Berlin täglich das endgültige Signal für die lang ersehnte Beseitigung des Bahnübergangs
AALEN - Seit über 30 Jahren ist in der Stadtplanung und der Kommunalpolitik in Aalen die Beseitigung des Bahnübergangs in der Walkstraße durch den Bau einer Unterführung ein Thema. Gefühlt unzählige Male hat sich die Realisierung des vor allem für die östliche Kernstadt wichtigen Straßenprojekts immer wieder verzögert. Jetzt, so heißt es aus dem Aalener Rathaus, sei man aber so nahe dran wie noch nie. Oberbürgermeister Frederick Brütting hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf Nachfrage erklärt, es gebe Signale, dass der Durchbruch erfolgt sei.
Als im Zusammenhang mit der jüngsten Sperrung der Ostrampe der Hochbrücke die Stadt auch angekündigt hatte, im kommenden Jahr werde die Ziegelstraße abschnittweise saniert, läuteten vor allem bei den Bewohnern östlich der Bahnlinie – wieder einmal – die Alarmglocken. Denn in einem solchen Falle bleibt ihnen fast nur der Weg über die Hegel- und die Walkstraße und damit über den Bahnübergang, um in die Innenstadt zu gelangen.
Den Bahnübergang Walkstraße an der Bahnstrecke Aalen-Ulm kreuzt dank eines besseren Angebots mittlerweile aber alle halbe Stunde ein Zug, den ebenfalls stärker gewordenen Güterverkehr noch gar nicht mitgerechnet. Womit für die Autofahrerinnen und -fahrer aus dem Osten der Stadt, die dann vor den geschlossenen Schranken stehen, das Drama schon wieder vorprogrammiert ist. Wenn im nächsten Jahr tatsächlich die Ziegelstraße gerichtet und damit auch gesperrt wird, müssen sie erneut damit leben, eine Bahnunterführung wird schließlich nicht in einem halben Jahr gebaut. Diese schon gleich gar nicht.
Trotzdem: In die Beseitigung des Bahnübergangs Walkstraße scheint vermutlich die letzte noch notwendige Bewegung gekommen zu sein. „Wir rechnen täglich mit einer positiven Nachricht von Seiten der DB Netz AG, dass die Nachtragsvereinbarung zur Kreuzungsvereinbarung nun auch von Seiten der Bahn unterzeichnet wurde.“Dieser Satz der Pressesprecherin der Stadt, Karin Haisch, klingt außerordentlich positiv, bedarf aber einer längeren Erklärung.
Um einen Bahnübergang auflösen und etwa durch eine Unterführung ersetzen zu können, muss nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz eine sogenannte Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden, in der auch die Aufteilung der Kosten geregelt wird. Anfang 2019 wurde eine solche Vereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Aalen unterzeichnet. Damals noch unter der Prämisse der im Eisenbahnkreuzungsgesetz in allen Fällen vorgesehenen klassischen Drittelung der Kosten, in diesem Falle zwischen der Deutschen Bahn als dem Baulastträger des Schienenverkehrs, der Stadt als dem Baulastträger der kreuzenden Straße und dem Bund als dem Besitzer der Bahn.
Im Anschluss an die Unterzeichnung ist die Vereinbarung zur
Prüfung an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gegangen. Die unterzeichnete Kreuzungsvereinbarung wurde dann von der DB Netz AG im November 2019 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht und über das baden-württembergische Verkehrsministerium dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung weitergeleitet.
Inzwischen war aber eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes erfolgreich gewesen, wonach seit dem 13. März 2020 bei einer Kreuzung mit kommunalen Straßen eine neue Kostenaufteilung gilt. Danach müssen nun der Bund die Hälfte (drei Sechstel), die Deutsche Bahn ein Drittel (zwei Sechstel) und das jeweilige Bundesland das restliche Sechstel der Kosten übernehmen. „Dies hat zur Folge, dass die Stadt bei der Finanzierung der Baukosten außen vor ist“, sagt Haisch. Die darauf verweist, dass Sinn und Zweck der Gesetzesänderung der gewesen sei, dass mit einer Herausnahme der Kommunen die Finanzierung solcher Projekte einfacher zu stemmen wäre und Bahnübergänge damit schneller beseitigt werden könnten.
Weil die bereits Anfang 2019 unterzeichnete Kreuzungsvereinbarung die Gesetzesänderung vom März 2019 zwangsweise noch gar nicht berücksichtigen konnte, hat das Bundesverkehrsministerium folgerichtig im November 2020 laut Haisch der bis dahin vorgesehenen Kostenaufteilung nicht zugestimmt und stattdessen um Anpassung an die neue Regelung gebeten.
Das Regierungspräsidium Stuttgart habe, so Pressesprecherin Karin Haisch weiter, die DB Projektbau dann im April 2021 aufgefordert, dahingehend einen Nachtrag zur bereits unterzeichneten, aber vom Bundesverkehrsministerium noch nicht genehmigten Kreuzungsvereinbarung vorzunehmen. Bei der DB Netz AG, welche die Nachtragsvereinbarung ausarbeiten muss, sind laut Haisch allerdings aufgrund von bahninternen Umstrukturierungen die Zuständigkeiten gewechselt. Weshalb sich alles zeitlich nochmals hingezogen hat.
Oberbürgermeister Frederick Brütting hat sich deshalb Ende Oktober mit einem Schreiben an die DB Netz AG gewandt und in deutlichen Worten die Dringlichkeit der Maßnahme angemahnt und um Beschleunigung
gebeten. „Anfang November hat uns dann der Entwurf der Nachtragsvereinbarung erreicht“, sagt Karin Haisch. Momentan befinde sich die Nachtragsvereinbarung im Umlauf bei der DB Netz AG. „Wir rechnen mit der Übersendung der unterzeichneten Vereinbarung in Kürze“, so die Sprecherin der Stadt weiter. Außerdem rechne man täglich mit der Zusage des Bundesverkehrsministeriums, dass die Maßnahme starten kann.
Die mündliche Zusage dafür sei bereits erteilt, ließ Brütting im Gemeinderat wissen. Bis zu den Haushaltsplanberatungen im Januar werde man hoffentlich weiter sein. Laut Stadtkämmerin Daniela Faußner ist die Bahnübergangsbeseitigung mit Gesamtkosten von 19,3 Millionen Euro komplett durchfinanziert. Der Eigenanteil der Stadt wird sich jetzt auf nur noch zwei Millionen Euro belaufen, und zwar in erster Linie für die Planung, welche die Stadt übernommen hatte.
„Wir waren noch nie so nahe dran“,
sagt die Pressesprecherin der Stadt Aalen, Karin Haisch.